H. M.
Beteiligungs GmbH
Neustadt a.
Rbge.
(vormals:
Neuenkirchen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.193,80 |
13.597,09 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.755,00 |
13.131,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.438,80 |
465,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.193,80 |
26.097,09 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.521,31 |
25.419,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.021,31 |
419,02 |
| B.
Rückstellungen |
990,88 |
678,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
681,61 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.193,80 |
26.097,09 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften
(§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen
Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig
an die Vorschriften für mittelgroße
Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst. Es wurde vom Beibehaltungswahlrecht des Artikels
67 Absatz 3 EGHGB Gebrauch gemacht.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
642,34
|
2.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
3. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von
€ 1.021,31 ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
in Höhe von € 419,02 enthalten.
4. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268
Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt € 0,00.
5. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellung mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst worden.
6. Auf die Bildung von passiven latenten Steuern
gemäß § 274 Absatz 1 HGB wurde verzichtet,
da eine größenabhängige Erleichterung
für kleine Kapitalgesellschaften besteht (§ 274a
Nr. 5 HGB).
7. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 0,00 und mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren € 0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 681,61 sowie die Restlaufzeit mehr als
fünf Jahren € 0,00.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Hannes Mairinger (§ 285 Nr. 10
HGB).
Die Gesellschaft ist Komplementärin der H. M.
Vermögens Verwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in
Neustadt am Rübenberge (§ 285 Nr. 11a HGB).
Neustadt am Rübenberge, den 26. August 2011
gez. Hannes Mairinger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2011 festgestellt.
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