Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Rolf Sixt GmbHLiquidiert
70435 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingeborg Sixt seit 22.1.2021 | Liquidator |
Rolf Sixt seit 22.1.2021 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft nach Holger Ekkehard Sixt | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rolf Sixt GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz zum 31. Dezember 2016(Amtsgericht Stuttgart, HRB 11480) Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2016der Rolf Sixt GmbHI. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft ist unter der Firma Rolf Sixt GmbH mit Sitz in Stuttgart im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 11 480 eingetragen. Die Gesellschaft weist am Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 ff. HGB werden alle - soweit kein Vermerk erfolgt - in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2016 wurden die durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB und weiterer Gesetze erstmals angewendet. Die Vorjahresvergleichszahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend angepasst. II. RechnungslegungsgrundsätzeDie Bilanzierung und Bewertung wird mit Ausnahme der oben erläuterten Änderungen durch das BilRUG unverändert nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 242 bis 256a HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 277 HGB) und § 42 GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrags vorgenommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Vorräte werden mit Durchschnittspreisen bzw. zu den niedrigeren Tagespreisen bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag Rechnung getragen. Die Pensionsrückstellungen sind mit dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwert unter Zugrundelegung der Richttafeln 2005 G von Professor Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutsche Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn (Vorjahr: sieben) Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der verwendete Rechnungszinssatz beträgt 4,01 % (Vorjahr: 3,89 %). Es wurde wie im Vorjahr keine zu erwartende Rentensteigerung, Gehaltssteigerung und Fluktuation berücksichtigt. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von TEUR 10. In Höhe dieses Unterschiedsbetrages sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 10. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gesellschafter entzogen sind, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Wert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Erfolgswirksame Änderung des Diskontierungssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis gezeigt. Die Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. III. Erläuterungen zur Bilanz1. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital beträgt DM 50.000,00. 2. Gewinnvortrag Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 137.806,75 (Vorjahr TEUR 245) enthalten. 3. Eigenkapital - ausschüttungsgesperrte Beträge In Höhe von TEUR 10 besteht aufgrund des abzinsungsbedingten Unterschiedsbetrags bei den Rückstellungen für Pensionen eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB. 4. Rückstellungen Unter den Rückstellungen für Pensionen wurden Altersversorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), verrechnet. Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um verpfändete Rückdeckungsversicherungen. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. Satz 2 HGB.
5. Verbindlichkeiten Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 95. 6. Restlaufzeiten Die Forderungen und Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. IV. Sonstige AngabenOrgane der Gesellschaft Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr waren:
Jeder der beiden Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Beide Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. VI. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Stuttgart, 29. Dezember 2017 Rolf Sixt GmbH Geschäftsführung Rolf Sixt Angabe nach § 328 Abs.1 Nr.1 Satz 2 HGB:Der vorstehende Jahresabschluss wurde von den Gesellschaftern am 2. Januar 2018 festgestellt. |
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