Siegfried
Rietschel GmbH
Gaggenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2021
EUR |
30.9.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3,00 |
3,00 |
| I.
Sachanlagen |
3,00 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
627.907,17 |
635.764,57 |
| I.
Vorräte |
130,00 |
130,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.723,52 |
12.629,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
615.053,65 |
623.005,29 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
82.243,03 |
12.546,63 |
| Aktiva |
710.153,20 |
648.314,20 |
Passiva
|
|
30.9.2021
EUR |
30.9.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
38.111,22 |
-26.840,63 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
69.696,40 |
64.951,85 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
82.243,03 |
12.546,63 |
| B.
Rückstellungen |
710.153,20 |
648.314,20 |
| Passiva |
710.153,20 |
648.314,20 |
Anhang
Siegfried Rietschel GmbH
Gaggenau
Verkürzter
Anhang
für das
Geschäftsjahr 2020/2021
Allgemeine Angaben
Firma: Siegfried Rietschel GmbH
Sitz: Gaggenau
Eintragung ins Handelsregister: Amtsgericht Mannheim,
HR B 521254
Die Gesellschaft bilanziert als kleine
Kapitalgesellschaft (i.S.d.§ 267 Abs1 HGB) nach den
Vorschriften der §§ 264 ff HGB und den sie
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Ein
Lagebericht wurde nicht erstellt.
Soweit die Gesetze Wahlrechte für die Angaben in
der Bilanz und Gewinn -und Verlustrechnung oder im Anhang
vorsehen, wird in der Regel die Darstellung in Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten
und Schulden erfolgt - in den angewandten Methoden
unverändert - nach den entsprechenden Vorschriften des
Handelsrechts.
Das
abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt.
Abschreibungen auf Zugänge des Geschäftsjahres
bemessen sich pro rata temporis. Die Abschreibungen werden
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen. In Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG werden
geringwertige Anlagegüter bis zu Anschaffungskosten
von 800,00 EUR im Zugangsjahr voll abgeschrieben. In
Vorjahren gebildete Sammelposten von geringwertigen
Anlagegütern gemäß § 6 Abs. 2a EStG
werden fortgeführt.
Andere Forderungen,
sonstige Vermögensgegenstände und
flüssige Mittel sind ebenfalls mit ihren
Nominalwerten bilanziert.
Die
Pensionsrückstellung ist mit dem
Anwartschaftsbarwert errechnet. Der Unterschiedsbetrag
zwischen der bisher angewandten steuerlichen
Teilwertmethode und dem Anwartschaftsbarwertverfahren wurde
gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB mit einem Fühnfzehntel
zugeführt. Der Fehlbetrag zum Ende des
Geschäftsjahres beträgt 10.471,80 EUR.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedbetrag in Höhe von 63.619,00 EUR.
Die Berechnung des Unterschiedsbetrags bezieht sich auf die
Differenz zwischen der Bewertung der Pensionsverpflichtung
nach § 253 Abs. 2 HGB und der Bewertung nach §
253 Abs. 6 HGB. Dieser Unterschiedsbetrag ist für eine
Ausschüttung gesperrt.
Die
sonstigen Rückstellungen decken alle
erkennbaren Risiken und Verpflichtungen; sie sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Die Bilanzierung und Bewertung der Forderungen,
Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten
und Schulden erfolgt - in den angewandten Methoden
unverändert - nach den entsprechenden Vorschriften des
Handelsrechts.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
DM 50.000,00; es wurde für den Jahresabschluss mit dem
amtlichen Faktor in EURO umgerechnet.
Sonstige Pflichtangaben
Gegenüber Gesellschaftern besteht eine
kurzfristige Forderung in Höhe von 4.485,20 EUR
(VJ 4.463,92 EUR). Die Forderung wird mit 4 % jährlich
verzinst und ist unbesichert.
sonstige Berichtsbestandteile
Gaggenau, 31. März 2022
gez. Sabine Rietschel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.08.2022
festgestellt.
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