MFM
Müller GmbH
Hessisch
Lichtenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
296.969,87 |
261.089,58 |
| I.
Sachanlagen |
263.969,87 |
228.253,87 |
| II.
Finanzanlagen |
33.000,00 |
32.835,71 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.448.452,72 |
1.129.401,81 |
| I.
Vorräte |
155.281,15 |
137.656,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.290.669,57 |
703.987,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.502,00 |
287.757,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.355,35 |
21.459,56 |
| Aktiva |
1.772.777,94 |
1.411.950,95 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
844.656,11 |
590.930,79 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
819.091,52 |
565.366,20 |
| davon
Gewinnvortrag |
565.366,20 |
344.430,79 |
| B.
Rückstellungen |
259.965,58 |
232.933,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
668.156,25 |
588.086,64 |
| Passiva |
1.772.777,94 |
1.411.950,95 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die MFM Müller GmbH hat ihren Sitz in Hessisch
Lichtenau und ist beim Amtsgericht Eschwege im
Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer HRB 3053
eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und der Satzung aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB
vollständig in Anspruch genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1
Satz 4 HGB verzichtet.
Bei der Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie
die Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu
niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den direkt zurechenbaren
Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und
Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
berücksichtigt werden.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.
h. es wurden von den voraussichtlichen
Verkaufspreisen Abschläge für noch
anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe, des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht und sonstigen
Vermögensgegenständen haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von
TEUR 565 enthalten.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel in TEUR:
|
Restlaufzeit
|
|
Restlaufzeit
|
|
Restlaufzeit
|
|
|
bis zu
1 Jahr
|
|
mehr als
1 Jahr
|
|
mehr als
5 Jahre
|
Gesamt-
betrag
|
|
zum 31.12.2023
|
|
zum 31.12.2023
|
|
zum 31.12.2023
|
zum 31.12.2023
|
Verbindlichkeiten
|
(Vorjahr)
|
|
(Vorjahr)
|
|
|
(Vorjahr)
|
- gegenüber
Kreditinstituten
|
107
|
|
0
|
|
0
|
107
|
|
(11)
|
|
(0)
|
|
|
(11)
|
- aus Lieferungen und
Leistungen
|
261
|
|
0
|
|
0
|
261
|
|
(231)
|
|
(0)
|
|
|
(231)
|
- sonstige
|
257
|
|
72
|
|
0
|
329
|
|
(291)
|
|
(55)
|
|
|
(346)
|
Gesamt
|
625
|
|
72
|
|
0
|
697
|
|
(533)
|
|
(55)
|
|
|
(588)
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von
TEUR 108 durch Pfandrechte gesichert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen insgesamt in Höhe eines
Jahresbetrages von TEUR 259 sonstige finanzielle
Verpflichtungen.
4. Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 33 Mitarbeiter beschäftigt.
Hessisch Lichtenau , den 08.
November 2024
gez.
Reinhard Piel, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2024
festgestellt.
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