Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 458
Eingetragen
16.8.1991
Branche
ReisebürosErbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen a. n. g.Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Betrieb von Reisebüros mit allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäften und Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frederic Seidel
seit 20.8.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

41.00% identifiziert59.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Ariane Seidel
41.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Firma Reiseland GmbH & Co. KG
Germany
33.500 DM
59.00%
Ariane Seidel
39576 Stendal
20.500 DM
41.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reiseland GmbH

Stendal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

28.271,00

38.130,00

Sachanlagen

28.271,00

38.130,00

B. Umlaufvermögen

78.454,58

326.890,96

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

58.062,42

307.817,00

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

20.392,16

19.073,96

C. Nicht durch eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

98.356,30

0,00

Summe Aktiva

205.081,88

365.020,96



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

161.594,77

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag

136.030,18

0,00

III. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss

-259.951,07

136.030,18

IV. Nicht durch eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

98.356,30

0,00

B. Rückstellungen

31.212,16

23.450,69

C. Verbindlichkeiten

155.428,40

121.945,87

D. Rechnungsabgrenzungsposten

18.441,32

58.029,63

Summe Passiva

205.081,88

365.020,96

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Die Reiseland GmbH hat ihren Sitz in Stendal und ist eingetragen im Handelsregister des Amtgerichts Stendal unter der Registernummer HRB 458. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen der Sachanlagen erfolgen grundsätzlich pro rata temporis unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagengegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis
zu EUR 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Zugänge geringwertiger Anlagengegenstände mit Einzelanschaffungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren jeweils mit 20 % abgeschrieben.

Bewertung von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen angesetzt.

Bewertung von Rückstellungen

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für ungewisse Steuer- und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.

Bewertung von Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3 . Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen in Höhe von TEUR 9 (i. Vj. TEUR 272) bestehen gegen Gesellschafter.

Sämtliche Forderunge haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

4. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 10,43 (i.Vj. 9,99).

Geschäftsführer

Frank Lühe, Kaufmann, Stendal

Konzernklausel

Die RT/Raiffeisen Touristik Group, Altötting, als oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft, erstellt einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis der Konzernunternehmen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

5. Nachtragsbericht

Mit Beginn der Ausbreitung des Corona-Virus seit Januar 2020 ist das Risiko eingetreten, dass die Gesellschaft aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Einreisesperren diverser Destinationen deutliche Buchungsrückgänge erlitten hat und auch weiterhin erleiden wird.

Bis zur 11. KW 2021 konnten die Gesellschaften der RLH-Gruppe die finanziellen Belastungen der Corona-Pandemie vollständig aus eigenen liquiden Mitteln decken. Da die Corona-Pandemie aber unverändert andauert, ist die RLH-Gruppe nunmehr zur Sicherung der Liquidität auf eine Finanzierung über eine der Hausbanken der RLH-Gruppe bzw. des direkten RLH-Gesellschafters, der RT / Raiffeisen Touristik Group GmbH (nachfolgend RTG) oder einer seiner Hausbanken angewiesen.

In diesem Zusammenhang hat die RTG im Oktober 2020 einen externen Berater beauftragt und einen Finanzbedarf der RTG-Gruppe (einschließlich der Gesellschaften der RLH-Gruppe) ausgehend vom sog. Szenario-Case in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags ermittelt (Umsatzannahme 2021: -50 % im Vergleich zum 2019-Ist). Der externe Berater hat mit Schreiben vom 12.05.2021 bestätigt, dass mit diesem Betrag die Durchfinanzierung der RTG und ihrer Tochtergesellschaften im Planungszeitraum bis 31.03.2027 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist.

Dieser Finanzbedarf der RTG-Gruppe insgesamt wird aus Mitteln der Gesellschafter (hiervon wurden der RTG bis zum heutigen Datum bereits im Rahmen von zwei Kapitalerhöhungen insgesamt 13,0 Mio EUR zur Verfügung gestellt), einem ebenfalls bereits zur Verfügung gestellten Nachrangdarlehen eines Gesellschafters über 2,7 Mio EUR sowie über ein Darlehen der DZ Bank AG im unteren zweistelligen Millionenbereich gedeckt, welches mit einer Ausfallbürgschaft der Landesförderanstalt Bayern in Höhe von 90 % des Darlehensbetrages zu Gunsten der DZ Bank AG besichert ist. Mit der Ende Juni 2021 erhaltenen Zahlung aus der Überbrückungshilfe III reduziert sich das Darlehen der DZ Bank AG entsprechend, mit entsprechend
positiven Auswirkungen auf Zinslast und Höhe der Tilgungen.

Die Beantragung des Darlehens der DZ Bank AG einschließlich der Ausfallbürgschaft, die Beantragung der Überbrückungshilfe III und die Bereitstellung der Gesellschaftermittel erfolgen jeweils auf Ebene der RTG als Konzernobergesellschaft für die gesamte RTG-Gruppe. Da der Finanzbedarf aber überwiegend in den
operativ tätigen Gruppen-Unternehmen der RTG entsteht, werden diese auf Ebene der RTG erhaltenen Finanzmittel mittels abzuschließender Darlehensverträge an die Gruppen-Unternehmen (so auch an die RLH als Cashpool-Führer der RLH-Gruppe) weitergereicht. Im März 2021 wurde mit der Reiseland Holding GmbH als Cash Pool Führer der RLH-Gruppe ein entsprechender Darlehensvertrag geschlossen. Abweichend davon soll der auf die Gesellschaft entfallende Anteil aus der Überbrückungshilfe III noch in 2021 nicht mittels Darlehen an die Gesellschaft weitergereicht werden, sondern als Beihilfe, die bei der Gesellschaft endgültig
verbleibt. Die Gesellschaft geht daher davon aus, dass die Deckung des bei der Gesellschaft entstehenden Finanzbedarfs überwiegend wahrscheinlich ist.

Im Rahmen dieser Darlehensverträge werden die zwischen der RTG und der DZ Bank AG vereinbarten Zinssätze und Avalprovisionen an die Gruppen-Unternehmen weitergereicht sowie die zwischen der RTG und der DZ Bank AG vereinbarte Tilgungsstruktur (Laufzeit bis 31.03.2027, erste zwei Jahre tilgungsfrei) in die
zwischen RTG und den Gruppen-Unternehmen abzuschließenden Darlehensverträgen übernommen. Zudem werden die Gruppen-Unternehmen Sicherheiten für das von der RTG aufzunehmende Darlehen wie z.B. Verpfändung der Cashpool-Zielkonten und eine Globalzession stellen. Die Auszahlung des DZ Bank-Darlehens an die RTG ist, gekürzt um die vorher erhaltene Zahlung aus der Überbrückungshilfe III, Ende Juni
2021 erfolgt.

 

Stendal, den 29. Juni 2021

gez. Frank Lühe, Kaufmann, Stendal

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. September 2021

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