Eva Werner
GmbH
Hohenahr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.602,00 |
21.921,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.600,00 |
21.919,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
443.873,89 |
420.396,14 |
| I.
Vorräte |
219.874,55 |
249.961,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.932,59 |
51.558,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
216.066,75 |
118.876,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.450,00 |
|
| Aktiva |
465.925,89 |
442.317,14 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
58.248,81 |
25.981,48 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
10.000,00 |
10.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
15.981,48 |
-25.991,07 |
| III.
Jahresüberschuss |
32.267,33 |
41.972,55 |
| B.
Rückstellungen |
39.136,00 |
8.967,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
368.541,08 |
407.367,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
368.541,08 |
68.795,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
338.572,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
352.287,64 |
|
| Passiva |
465.925,89 |
442.317,14 |
Anhang
Rechtliche Verhältnisse
Firma: Eva Werner GmbH
Rechtsform: GmbH
Sitz: Hohenahr
Anschrift: Gewerbestraße 14, 35644 Hohenahr
Eintragung ins Handelsregister: Wetzlar HRB 6535 am
19.07.2013
Gegenstand des Unternehmens: Handel mit
Kraftfahrzeugen, Zweirädern und Baumaschinen, die
Vermietung von Kraftfahrzeugen, Zweirädern und
Baumaschinen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden
Tätigkeiten und Dienstleistungen sowie die Verwaltung
und Vermietung von Immobilien
Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Stammkapital: 25.000,00 Euro
Geschäftsjahr: 01. Januar bis 31. Dezember
Dauer der Gesellschaft: Unbestimmt
Geschäftsführer: Oliver Kohlrusch, Hohenahr
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die vorliegende Bilanz wurde auf der Grundlage der
steuerlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
unter Beachtung der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen. Das unbewegliche
Sachanlagevermögen - soweit abnutzbar - wurde linear
abgeschrieben.
Die Zugänge an geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurden gemäß § 6
Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten
bzw. zum niedrigeren Teilwert angesetzt.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Erkennbare Bestandsrisiken
wurden durch entsprechende Abschläge
berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Risiken wurden durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbare, Risiken gemäß § 249 HGB
gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Fremdwährungsposten wurden zum jeweiligen
Tageskurs bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden bei der Entwicklung des
Anlagevermögens mit den historischen Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 Satz 1 HGB machte die Firma
gebrauch.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Wetzlar, den 01.03.2022
gez. Oliver Kohlrusch, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2022 festgestellt.
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