Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 12346
Eingetragen
8.2.2010
Branche
Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklernTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernTätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen gem. § 93 HGB (Handelsmakler), Tätigkeiten nach § 34 d Gewerbeordnung und Vermittlung von Kapitalanlagen und Darlehen nach § 34 c Gewerbeordnung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Susanne Dembon
seit 8.2.2010
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

B & S Dembon GmbH

Bocholt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

Bilanz

A K T I V A

31.12.2019 31.12.2018
A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögens-

gegenstände

4.148,00 4.936,00
II. Sachanlagen 11.352,00 28.781,00
B. UMLAUFVERMÖGEN

I. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

255.234,29 199.814,15

II. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

159.504,53 9.203,95
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 15.833,30 10.611,88
SUMME Aktiva 446.072,12 253.346,98

P A S S I V A

31.12.2019 31.12.2018
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00

- Nicht eingeforderte ausstehende

Einlagen

-12.500,00 -12.500,00
II. Bilanzgewinn 322.818,54 223.885,57
III. buchmäßiges Eigenkapital 335.318,54 236.385,57
B. RÜCKSTELLUNGEN 106.096,93 4.500,00
C. VERBINDLICHKEITEN 4.656,65 12.461,41
SUMME Passiva 446.072,12 253.346,98

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB einzustufen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 2 HGB. Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich aufbauend auf dem Vorjahresabschluss ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt worden (§ 252 Abs. 1 HGB).

Eine weitergehende Gliederung wurde abweichend von §§ 266, 275 HGB vorgenommen, als dies zur besseren Übersicht zweckmäßig war. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip; § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs.1 Nr. 3 HGB).

Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden (Verrechnungsverbot; § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB).

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet (§ 253 Abs. 3 HGB). Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB a.F. und nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. beruhen, die in Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2010 vorgenommen wurden, können unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften fortgeführt werden. Eine Zuschreibung wurde nicht vorgenommen.

Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer richtet sich nach der Anzahl der Geschäftsjahre, in denen der jeweilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.

Die entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden planmäßig über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Die genannten Geschäfts- oder Firmenwerte wurden aus folgenden Gründen über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren abgeschrieben : im Versicherungswesen erstreckt sich die Kundenfluktuation aufgrund der langen Laufzeit der Versicherungsverträge über einen erheblich längeren Zeitraum als fünf Jahre.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet worden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB).

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB). Sie berücksichtigen alle unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände im Jahr 2019 ist aus dem diesem Bericht beigefügten Anlagespiegel ersichtlich.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 2.214,61 EUR (Vorjahr: 2.353,08 EUR) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR)enthalten.

Die durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2.

Sonstige angabepflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne von § 285 HGB i.V.m. § 288 HGB waren nicht gegeben.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführerin:

Frau Suanne Dembon, Bocholt

Von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde unter der vollständigen Ergebnisverwendung aufgestellt.

Bocholt, den

Susanne Dembon

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 21. April 2020 festgestellt.

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