Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
music distribution services GmbH
Carl-Zeiss-Straße 1, 55129 Mainz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Arno Fabian Bicker seit 20.8.2025 | Geschäftsführer |
Denis Martin Freiberg seit 11.7.2023 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
notafina GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
music distribution services GmbHMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023BILANZAKTIVA
ANHANGmusic distribution services GmbH, Mainz
ANHANG
für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis 30.
Juni 2023
ALLGEMEINE ANGABEN Die music distribution services GmbH, nachfolgend auch mds GmbH oder Gesellschaft genannt, erfüllt die Größenordnungen des § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft mit Sitz in Mainz ist unter der Nummer HRB 5115 im Register des Amtsgerichtes Mainz eingetragen. Unternehmensgegenstand sind die weltweite Auslieferung und der Vertrieb von Musikalien im weiteren Sinne sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Bilanzierungsvorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Der Bilanzstichtag der Gesellschaft ist der 30.06. eines Jahres. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt, zu weiteren Erläuterungen wird auf den Abschnitt E. Sonstige Angaben, 1. Annahme der Unternehmensfortführung verwiesen. Die Vorjahresangaben zu Restlaufzeiten für Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin in dem Verbindlichkeitenspiegel in dem Abschnitt C. Erläuterungen zur Bilanz, 5. Verbindlichkeiten, wurden zur Fehlerbeseitigung angepasst. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr ergaben sich nicht. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die EDV-Lizenzen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauer für Individual- bzw. Standardsoftware beträgt 3 Jahre, für ERP-Software 5 Jahre und 9 Jahre für das Extranet (Händler-Shop).
Sachanlagen
Die Neuzugänge der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten erfasst und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben worden. Für EDV-Hardware wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren zu Grunde gelegt, bei den sonstigen Betriebs- und Geschäftsausstattungen von 1 bis 15 Jahren. UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Die Handelsware wird mit dem gewogenen, durchschnittlichen Einstandspreis bewertet. Das Niederstwertprinzip sowie Abwertungen durch verlustfreie Bewertung wurden beachtet. Für Vorratsbestände mit geringer oder keiner Bewegung werden Abwertungen nach der Lagerreichweite und unter Anwendung folgender, gegenüber dem Vorjahr unveränderter, Abwertungssätze vorgenommen.
Neuerscheinungen werden grundsätzlich erst im Folgejahr in die Reichweitenabwertung einbezogen. Darüber hinaus werden für Neuerscheinungen des Vorjahres die Reichweitenabwertung nur zu einem Drittel angewendet und für Neuerscheinungen des Vorvorjahres nur zu zwei Drittel. Verlustbehaftete Handelswaren werden abgewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten angesetzt. Forderungen in ausländischer Währung wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet und allen erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Wertberichtigung Rechnung getragen. Nicht einbringliche und zweifelhafte Forderungen werden einzelwertberichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch Pauschalwertberichtigungen abgedeckt. Die Pauschalwertberichtigungen sind mit 1 % auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Abzug von einzelwertberichtigten Forderungen und Umsatzsteuer gebildet worden.
Flüssige Mittel
Valutaguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Ansonsten werden die flüssigen Mittel in Inlandswährung zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben gezeigt, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat zur Berechnung der Pensionsrückstellungen das versicherungsmathematische Teilwertverfahren gewählt. Als Sterbetafeln kamen die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zum Ansatz. Als Gehaltstrend wurden einmalig 3,0 % (Vorjahr 2 %) und als Rententrend 2,6 % (Vorjahr 2,5%) berücksichtigt. Es wurde die Bewertungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB angewendet, statt des durchschnittlichen Zinssatzes der vergangenen sieben Jahre den Durchschnittszinssatz der vergangenen 10 Jahre zu wählen. Der 7-Jahres-Durchschnitt des Rechnungszinses beträgt zum Bilanzstichtag 1,57 % (Vorjahr 1,38 %), der 10-Jahres-Durchschnitt beträgt 1,80 % (Vorjahr 1,78 %). Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Bewertungseffekte aus der Änderung des Zinssatzes betragen im Berichtsjahr -6.568,00 EUR (Vorjahr 91.089,00 EUR) und aus der Anpassung versicherungsmathematischer Annahmen (Rententrend) beträgt 27.536,00 EUR (Vorjahr 133.522,00 EUR), so dass das Jahresergebnis in Höhe von saldiert 20.968,00 EUR (Vorjahr 224.611,00 EUR) negativ belastet wurde. Aus den durchschnittlichen Rechnungszinssätzen (7 und 10 Jahre) ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 77.400,00 EUR (Vorjahr: 140.936,00 EUR), welcher nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB ausschüttungsgesperrt ist. Aufgrund der in Vorjahren geänderten Bewertung der laufenden Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen (Art. 67 EGHGB) wurde die erforderliche Zuführung von einem Fünfzehntel in Höhe von 19.888,27 EUR berücksichtigt. Gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB beträgt der noch zuzuführende Betrag 22.784,49 EUR.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen bestehen für am Bilanzstichtag erkennbare ungewisse Verpflichtungen. Sie entsprechen den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu erwartenden Erfüllungsbeträgen. Die Rückstellungen für Jubiläumszahlungen wurden nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, das sind zum Bilanzstichtag 1,57 % (Vorjahr: 1,38 %). Darüber hinaus wurde bei der Bewertung eine Gehaltsdynamik von einmalig 3,0 % berücksichtigt. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verpflichtungen in fremder Währung - sofern die Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt - sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs gemäß § 256a HGB umgerechnet. Währungsgewinne und Währungsverluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter sonstige betriebliche Erträge bzw. sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist im Anlagespiegel dargestellt, der als Anlage zum Anhang beigefügt ist.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 246.326,55 EUR (Vorjahr: 173.364,13 EUR) enthalten. Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von 29.047,81 EUR (Vorjahr: 46.462,62 EUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 45.983,41 EUR (Vorjahr: 46.864,15 EUR) betrifft im Wesentlichen mit 24.510,00 EUR (Vorjahr: 25.660,00 EUR) das Urlaubsgeld für die Belegschaft, das im Mai eines Berichtsjahres für das gesamte Kalenderjahr und damit teilweise vorschüssig gezahlt wird.
4.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt und ist voll eingezahlt.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben zum 30.06.2023 folgende
Restlaufzeiten:
Im Vorjahr haben die Verbindlichkeiten folgende
Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. In den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5.725.151,77 EUR (Vorjahr: 5.285.150,50 EUR) enthalten. Es wurden keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte außer branchenüblichen Eigentumsvorbehalten besichert. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Personalaufwand Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr um 184.202,41 EUR auf 1.598.663,85 EUR gefallen. Die Reduzierung ist im Wesentlichen verursacht durch geringere Aufwendungen für Altersversorgung von 239.206,20 EUR, begründend aus im Vorjahr durchgeführten Anpassungen von versicherungsmathematischen Parametern (Rententrend) sowie der freiwillig ausgezahlten Inflationsausgleichsprämie mit insgesamt 45.810,71 EUR.
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 210.552,41 EUR erhöht. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus ausgebuchten Forderungen (131.613,64 EUR), welche an einen Kommissionspartner (Schott Music GmbH & Co. KG) weiterbelastet wurden. Diese sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Des Weiteren erhöhten sich die Umlagen für von Schott Music GmbH & Co. KG bezogene Dienstleistungen (IT, Verwaltung) im Vergleich zum Vorjahr um 36.077,88 EUR sowie die Fremdlöhne um 29.064,22 EUR.
3. Währungsgewinne und -verluste
Erträge aus der Währungsumrechnung von 35.536,61 EUR (Vorjahr: 32.915,87 EUR) sind unter sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von 32.689,93 EUR (Vorjahr: 20.692,62 EUR) sind unter sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. E. SONSTIGE ANGABEN
1. Annahme der Unternehmensfortführung (Going
Concern)
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet und der Jahresabschluss weist zum Bilanzstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von 4.360.650,62 EUR (Vorjahr: 3.997.778,85 EUR) aus. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr einen Jahresfehlbetrag von 362.871,77 EUR erzielt. Die Geschäftsentwicklung 2022/2023 hat sich nach den wirtschaftlichen Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs langsam und sukzessive erholt, auch wenn das Niveau der Vor-Coronajahre noch nicht wieder erreicht ist. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 wird bei stark steigenden Umsatzerlösen von rd. 6.140 TEUR mit einen leicht positiven Jahresüberschuss von rd. 70 TEUR gerechnet, insbesondere resultierend aus höheren Kommissions- und Handelswareumsätzen. Für das Geschäftsjahr 2024/25 rechnet die Geschäftsführung damit, dass Umsatzerlöse auf rd. 10.400 TEUR und das Jahresergebnis auf rd. 640 TEUR weiter steigen, im Wesentlichen getrieben durch Zusatzgeschäfte im Rahmen der Übernahme des gesamten Auslieferungsvolumens eines Großhändlers im Bereich Noten im deutschsprachigen Raum. Die Geschäftsführung geht auf Grundlage der Unternehmens- und Liquiditätsplanung für die nächsten beiden Geschäftsjahre von der positiven Annahme der Unternehmensfortführung der Gesellschaft im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aus. Die Gesellschafterin, Schott Music GmbH & Co. KG, hat einen qualifizierten Rangrücktritt hinsichtlich eines Teils ihrer Forderungen in Höhe von 4.500.000,00 EUR erklärt. Für die nächsten beiden Bilanzstichtage wird ein Liquiditätsstand prognostiziert, der die Höhe am Bilanzstichtag mindestens erreicht. Die in der zugrunde gelegten Liquiditätsplanung auf Monatsbasis für die nächsten beiden Geschäftsjahre 2023/24 und 2024/25 aus den geplanten Ein- und Auszahlungen sich ergebenden Überdeckungen zeigen auf, dass die Gesellschaft in der Lage sein wird, ihre eingegangenen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Die Geschäftsführung überwacht auf täglicher Basis den Liquiditätsstatus der Gesellschaft. Aufgrund der weiterhin bestehenden bestandsgefährdenden Entwicklung der Gesellschaft durch Fortschreibung der Jahresverluste und Nichteintreten der ursprünglich abgegebenen Prognose und durch mögliche Risiken bei der geplanten Übernahme des Notengroßhandels sowie der daraus resultierenden wesentlichen Unsicherheit hinsichtlich der Unternehmensfortführung ist der Fortbestand der Gesellschaft von der finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig. Die Geschäftsführung der Gesellschafterin hat bisher den Fortbestand der Gesellschaft durch geeignete finanzielle Mittel und Instrumente sichergestellt und hat die Absicht, dies auch zukünftig zu tun.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 2.093.684,55 EUR, davon fällig 509.550,05 EUR bis zu einem Jahr und davon fällig 1.584.134,50 EUR zwischen 1 und 5 Jahren. Sie betreffen Verpflichtungen aus bestehenden Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen.
3. Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt waren im Berichtsjahr 35,75 Angestellte beschäftigt. 4. Organe der Gesellschaft Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Andrea Neumer, Kauffrau, Nierstein. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
5. Ereignisse nach dem Stichtag
Es sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung zu vermerken, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind: Die Gesellschaft hat mit Vertragsdatum vom 7. November 2023 bzw. 10. November 2023 die Übernahme des gesamten Auslieferungsvolumens eines Großhändlers im Bereich Noten im deutschsprachigen Raum rechtlich vereinbart. Die Umsetzung der Bestandsübernahme ist frühestens für Anfang 2024 geplant und wird sich somit erst im Geschäftsjahr 2024/25 voll auswirken. Durch die Übernahme steigt das Auslieferungsvolumen deutlich an und wird die Ertragslage der Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2024/2025 erstmals in voller Höhe positiv beeinflussen. Mainz, den 24. Januar 2024 music distribution services GmbH, Mainz
Mainz, den 24. Januar 2024 gez. Andrea Neumer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. Januar 2024 |
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