Fletcher +
Locker GmbH
Gescher
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
9.000,00 |
| B.
Anlagevermögen |
871,00 |
1.874,00 |
| I.
Sachanlagen |
871,00 |
1.874,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
21.944,52 |
15.906,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.764,44 |
700,60 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.180,08 |
15.205,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
22.815,52 |
26.780,22 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.424,61 |
25.178,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-4.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
20.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
11.075,39 |
-178,09 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
884,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.190,91 |
718,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
22.815,52 |
26.780,22 |
Anhang
A N H A N G
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechtes des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben und
Erläuterungen in der Bilanz oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen erfüllt die Gesellschaft die
Voraussetzungen für eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und grundsätzlich
linear vorgenommen.
Erworbene geringwertige Wirtschaftsgüter bis zum
Nettoanschaffungskosten von 410,00 Euro wurden gem. §
6 Abs. 2 Satz 1 EStG in voller Höhe abgeschrieben. In
der Zeit vom 31.12.2008 bis zum 31.12.2009 erworbene
geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro
lagen, wurden in Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG in
einen Sammelposten eingestellt, der über einen
Zeitraum von 5 Jahren aufzulösen ist.
Das Wertaufholungsgebot gem. § 280 HGB wurde
beachtet.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgte grundsätzlich
in Höhe des Nennwertes. Drohende Ausfälle wurden
durch ausreichende Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgte zum
Nennwert.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren dem Grunde und der Höhe nach ungewissen
Verbindlichkeiten sowie für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften gebildet. Dabei sind alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei der Bemessung
der Rückstellungen wurden alle eventuell anfallenden
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des
erwarteten Aufwands berücksichtigt. Preissteigerungen
und Zinseffekte wurden dahingehend berücksichtigt, als
das die Bewertung mittel- und langfristiger unverzinslicher
Rückstellungen zum Barwert der erwarteten
Verpflichtungen erfolgt. Maßgebend waren die von der
Bundesbank vorgegebenen Zinssätze.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit die erhaltene
Anzahlungen die zu Herstellungskosten gemäß
§ 255 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HGB bewerteten
teilfertigen Arbeiten übersteigen, wurde
ausschließlich der übersteigende Betrag als
Verbindlichkeit ausgewiesen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden im vorliegenden Jahresabschluss
beibehalten, sofern keine Änderungen aufgrund der
Umstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach
den Regelungen des BilMoG erforderlich waren. Dieses
betrifft im Wesentlichen die Berücksichtigung von
Gemeinkostenanteilen bei der Bewertung der teilfertigen
Arbeiten zu Herstellungskosten sowie die Verrechnung von
teilfertigen Arbeiten mit den hierauf erhaltenen
Anzahlungen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Abschreibungen des Geschäftsjahres
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres je Posten
der Bilanz sind ebenfalls dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht in Ansatz gebracht worden.
Forderungen
Forderungen gegenüber Gesellschaftern haben am
31. Dezember 2010 nicht bestanden.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
ausschließlich ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten
Gegenüber Gesellschaftern bestanden am
Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten.
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten haben am Bilanzstichtag
nicht bestanden.
Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben das
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
mit -36,79 Euro belastet.
Ergänzende Angaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Name des Geschäftsführers
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens
durch folgende Person geführt:
Herr Adrian Fletcher
Herr Stephan Locker
Mit Gesellschafterbeschluss vom 22.12.2010 wurde Herr
Stephan Locker mit Wirkung zum 02.01.2011 als
Geschäftsführer abberufen.
Die Gesellschaft verzichtet unter Berufung des §
286 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2011 festgestellt.
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