Töpfer Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Mandl seit 29.8.2025 | Geschäftsführer |
Daniel Schauwecker seit 31.3.2017 | Prokura |
Hans-Christian Gref seit 10.2.2014 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 4.30% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Töpfer GmbHDietmannsriedJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2024Bilanz für das Rumpfgeschäftsjahr zum 30.06.2024Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2024
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 1-6/2024Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Töpfer GmbH mit Sitz in Dietmannsried ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) unter HRB 441 eingetragen. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von mittelgroßen Kapitalgesellschaften sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Bilanzierung erfolgte trotz des im April 2024 gestellten Insolvenzantrags unverändert unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB), da das ab 1.7.2024 laufende Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung im Mai 2025 vom Amtsgericht aufgehoben wurde und die Geschäftstätigkeit mit neuer Gesellschafterstruktur fortgeführt wird. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über die erwartete Nutzungsdauer von überwiegend drei bis vier Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (angelehnt an die amtlichen AfA-Tabellen) angesetzt. Beim beweglichen Anlagevermögen wurden die Zugänge von 2008 bis 2019 sowie 2022 ff. ausschließlich linear abgeschrieben. Für die Zugänge 2020 und 2021 wurde teilweise die im Steuerrecht befristet wieder eingeführte degressive Abschreibung genutzt. Für GWG bis EUR 800 wurde wieder die Vollabschreibung im Jahr des Zugangs gewählt. Für Werkzeuge und Ersatzteile bei maschinellen Anlagen wird ein Festwert nach § 340 Abs. 3 HGB gebildet. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den direkten Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten einschließlich anteiliger Abschreibungen einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken und allgemeine Kreditrisiken werden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Das Wahlrecht gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB zur Bildung eines aktiven Steuerabgrenzungspostens wegen fehlender steuerlicher Abzugsfähigkeit von bestimmten Rückstellungsbeträgen wurde nicht ausgeübt. Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Auswirkungen der Änderung des Rechnungszinssatzes werden dabei im Personalaufwand ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. § 256a HGB bewertet. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 1-6/2024 ist in der nachfolgenden Aufstellung „Entwicklung des Anlagevermögens“ dargestellt. Die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB zu den Finanzanlagen sind wegen untergeordneter Bedeutung unterblieben (§ 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB). Entwicklung des Anlagevermögens
Umlaufvermögen Sämtliche Forderungen haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. In den Flüssigen Mitteln sind TEUR 0 (Vj. TEUR 62) an Bankguthaben enthalten, die einen Gesellschafter der GmbH betreffen. Eigenkapital Der Nennbetrag der Eigenen Anteile ist mit EUR 90.300,00 offen vom Gezeichneten Kapital abzusetzen (§ 272 Abs. 1a HGB). In gleicher Höhe wurde freiwillig eine Rücklage wegen eigener Anteile gebildet. Zum 30.06.2024 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von EUR 0,00 (Vj. TEUR 2) aufgrund des Unterschiedsbetrages bei der handelsrechtlichen Bewertung der Pensionsverpflichtungen gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Pensionsrückstellungen Die Rückstellung für Pensionen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der sog. „Projected-Unit-Credit-Methode“ (PUC-Methode) gebildet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die „Richttafeln 2018G“ von Klaus Heubeck verwendet. Folgende Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
Aus der in § 253 Abs. 6 HGB vorgeschriebenen Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR -408,00. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für Garantie- und Personalverpflichtungen sowie ausstehende Rechnungen (einschließlich Sachwalterkosten bis 30.6.2024). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 2.250 durch Grundpfandrechte besichert. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Darlehen von Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1.250 (Vj. TEUR 250) enthalten. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen und Rückstellungen, Buchgewinne aus Anlageabgängen u. ä. in Höhe von TEUR 40 (Vj. TEUR 685) enthalten. Die andere Geschäftsjahre betreffenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 474 (Vj. TEUR 118) und resultieren überwiegend aus Buchverlusten bei Anlagenabgängen und Ausbuchung von Altforderungen. Außerordentliche Sonderkosten für die Sanierungsberatung und die insolvenzbedingte Beauftragung eines Sachwalters etc. sind im Umfang von rd. TEUR 2.000 angefallen. Im Posten Zinsaufwand sind gemäß § 277 Abs. 5 HGB Aufzinsungen für langfristige Rückstellungen in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 4) ausgewiesen. Sonstige Angaben Honorar des Abschlussprüfers Das nach § 285 Nr. 17 HGB anzugebende Gesamthonorar beträgt TEUR 21, davon TEUR 19 für die Abschlussprüfung und TEUR 2 für Steuerberatungsleistungen. Anzahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 78 Angestellte (davon 27 Teilzeitkräfte) und 88 Arbeiter (davon 11 Teilzeitkräfte) beschäftigt. Geschäftsführung Susanna Gabler, Diplom-Betriebswirtin (bis 31.5.2025) Ulf Silbernagel Peter Mandl (ab 29.8.2025) Die Angabe der Geschäftsführerbezüge ist gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der Geschäftsleitung und deren Hinterbliebener betrugen TEUR 19. Als Rückstellung für Pensionen früherer Geschäftsführer und deren Hinterbliebenen sind TEUR 60 im Jahresabschluss enthalten. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Dietmannsried, den 23. September 2025 Töpfer GmbH gez. Peter Mandl gez. Ulf Silbernagel Lagebericht 1-6/2024I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die Töpfer GmbH gehört heute zu den führenden Herstellern in Deutschland für Babynahrung in Bioqualität und Pflegeprodukten aus zertifizierter Naturkosmetik. Als mittelständisches Unternehmen stellen wir seit Jahrzehnten am einzigen Standort in Dietmannsried Säuglingsnahrung und Naturkosmetik unter höchsten Qualitätsansprüchen her. Neben unserer eigenen Markenproduktion sind wir auch als Lohnhersteller für nationale und internationale Auftraggeber tätig, die unsere hohe Qualität, Verlässlichkeit und Flexibilität schätzen. 2. Forschung und Entwicklung Forschungsprojekte werden mit fachspezifischen Kooperationspartnern durchgeführt. Die eigene Entwicklungsabteilung ist untergliedert in Entwicklung Babynahrung und Entwicklung Naturkosmetik. Entwicklung bedeutet für Töpfer, Lösungen für kundenspezifische Anforderungen zu finden, sowie eine genaue Beobachtung des Marktes, um proaktiv frühzeitig an der Entwicklung neuer Rezepturen arbeiten zu können. Der Anteil der Entwicklungskosten am Umsatz betrug etwa 1,1 %. Für die Kunden werden neue Produkte als Serviceleistung konzipiert, sowie bestehende Rezepturen entsprechend angepasst und weiterentwickelt. Ebenso gehört eine kontinuierliche Qualitätsoptimierung zu den Aufgaben der Entwicklungsabteilung. Die Berücksichtigung rechtlicher Änderungen und/oder länderspezifischer Unterschiede bei rechtlichen Vorgaben ist bereits im Entwicklungsprozess sichergestellt. Ein wesentlicher Entwicklungserfolg stellte im Berichtszeitraum die Wiederaufnahme der Produktion von hypoallergener Milchnahrung mit optimierter Rezeptur dar. Ebenso konnten neue Rezepturen für einen Lohnkunden im Getreideportfolio abgeschlossen werden, um das Wachstum im europäischen Raum zu stärken. Im Bereich der Forschung und Entwicklung ist die Veröffentlichung der Studie im prestigeträchtigen Journal Cell Host & Microbe mit Töpfer Milchnahrung zu nennen, welche den bifidogenen Effekt von zugesetzten Galactooligosacchariden aufzeigt und die Basis für zukünftige, ernährungswissenschaftlich orientierte Säuglingsmilch-Rezepturen darstellt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Zum Stichtag 30.06.2024 zeigte sich die konjunkturelle Lage in Deutschland weiterhin schwach. Die wirtschaftliche Erholung blieb hinter den Erwartungen zurück, das Bruttoinlandsprodukt stagnierte bzw. verzeichnete im ersten Halbjahr einen leichten Rückgang. Belastende Faktoren waren unter anderem die fortgesetzt hohen Energie- und Beschaffungskosten, geopolitische Unsicherheiten sowie die nach wie vor zurückhaltende Investitions- und Konsumfreude der privaten Haushalte. Die Inflationsrate hat sich zwar gegenüber dem Vorjahr moderat normalisiert (rund 2,0 %), bleibt jedoch in Verbindung mit gestiegenen Lebenshaltungskosten ein dämpfender Faktor für den privaten Verbrauch. Für Unternehmen der Konsumgüterindustrie, insbesondere im Segment der Baby- und Kleinkindnahrung, zeigten sich im Berichtszeitraum gemischte Entwicklungen. Während Premiumprodukte im Bereich ökologischer und allergenarmer Spezialnahrung moderat zulegen konnten, stand das konventionelle Volumengeschäft weiterhin unter Druck. Insbesondere Handelsmarken und der Preiswettbewerb im Discountsegment verstärkten den Margendruck auf kleinere und mittelständische Anbieter. Die strukturellen Herausforderungen der Branche werden zunehmend durch die demografische Entwicklung geprägt. Die Geburtenrate in Deutschland fiel im Jahr 2023 auf 1,35 Kinder pro Frau - ein markanter Rückgang gegenüber dem Vorjahr (1,46). Die absolute Zahl der Geburten sank auf rund 693.000, den niedrigsten Stand seit 2013. Auch im ersten Halbjahr 2024 setzte sich dieser Trend fort. Vergleichbare Entwicklungen zeigen sich in anderen europäischen Ländern. Die EU-weite Fertilitätsrate lag zuletzt bei 1,38 Kindern pro Frau, wobei in mehreren Mitgliedsstaaten noch niedrigere Raten registriert wurden. Damit liegt Europa deutlich unter dem sogenannten Ersatzniveau von 2,1 Kindern pro Frau, das zur Stabilisierung der Bevölkerungszahl erforderlich wäre. Global betrachtet ist die Fertilitätsrate mit etwa 2,25 Kindern pro Frau zwar höher, zeigt aber ebenfalls eine rückläufige Tendenz. Während Länder Afrikas weiterhin hohe Geburtenraten aufweisen, sinken die Zahlen in Asien, Lateinamerika und zunehmend auch in großen Teilen Südosteuropas. In vielen Industrienationen - etwa Südkorea, Japan oder Italien - liegt die Geburtenrate bereits unter 1,3, was langfristig gravierende demografische Verschiebungen erwarten lässt. Für Unternehmen im Segment Säuglings- und Kindernahrung hat diese Entwicklung direkte Relevanz. In gesättigten Märkten wie Deutschland und Westeuropa ist in den kommenden Jahren mit einer strukturell schrumpfenden Zielgruppe zu rechnen. Die rückläufigen Geburtenzahlen führen zu einem geringeren mengenmäßigen Absatzpotenzial - vor allem im Massengeschäft. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Qualität, Nachhaltigkeit, Transparenz und individuelle Ernährungslösungen. Konsumenten erwarten zunehmend Produkte mit Bio-Zertifizierung, regionaler Herkunft, ohne Zusatzstoffe sowie mit klarer Nährstoffkennzeichnung. Zudem gewinnt das Segment der Spezialnahrung (etwa bei Allergien, Unverträglichkeiten oder Frühgeborenen) an Bedeutung. Wachstumspotenzial ergibt sich für Anbieter vor allem in zwei Richtungen:
Zusätzlich gewinnt die direkte Kundenansprache über digitale Kanäle (z. B. E-Commerce, Social Media, Hebammen-Apps) zunehmend an Bedeutung für Markenbindung und Reichweite - insbesondere im Wettbewerb mit großen, internationalen Konzernen. Die gesamtwirtschaftliche Lage bleibt zum 30.06.2024 herausfordernd. Für mittelständische Hersteller im Segment Baby- und Kindernahrung besteht in den kommenden Jahren Anpassungsbedarf durch die strukturell schrumpfende Zielgruppe im Inland. Der Erfolg hängt zunehmend von Innovationskraft, Exportstrategien sowie der Fähigkeit ab, sich auf veränderte Konsummuster und erhöhte Qualitätsanforderungen einzustellen. Die demografische Entwicklung stellt dabei einen zentralen Rahmenfaktor dar, der nicht nur die Absatzmengen beeinflusst, sondern auch die langfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens erfordert. 2. Geschäftsverlauf und Lage Der Geschäftsverlauf im Rumpfwirtschaftsjahr war weiterhin geprägt durch stagnierende Umsätze einerseits sowie steigende Kosten andererseits, insbesondere im Energiebereich durch Wegfall der Strompreisbremse. Die Gewinnung von Neukunden gestaltete sich weiterhin langwierig, jedoch konnten im Vergleich zum Vorjahr mehrere Neukundenpotentiale erschlossen werden. Weiterhin war der von den finanzierenden Banken geforderte Independant Business Review im ersten Quartal von Bedeutung. Dieser wurde gegen Ende des ersten Quartals vorgestellt mit dem Ergebnis, dass das Geschäftsmodell der Töpfer GmbH grundsätzlich funktional ist, jedoch Sanierungsmaßnahmen auf der Kostenseite sowie eine Neuordnung der Gesellschafterstruktur vonnöten ist. Da jedoch im Gesellschafterkreis keine zeitnahe Einigung über die Finanzierung des Sanierungsweges gefunden werden konnte, musste die Gesellschaft am 18.04.2024 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren stellen. Mit Bescheid vom 24.04.2024 wurde vom Amtsgericht Kempten daraufhin die vorläufige Eigenverwaltung sowie darauffolgend am 01.07.2024 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet. Ertragslage Der Umsatz war mit 20,4 Mio. € im Berichtszeitraum nochmals schwächer als im Vergleichszeitraum davor, was einem prozentualen Rückgang von ca. 11% entsprochen hat. Ursächlich für den Umsatzrückgang war vor allem die schwache Nachfrage nach Beikostartikeln im Exportbereich aus Drittländern. Hier allein betrug der Rückgang 2,9 Mio. € bzw. 40% und konnte nur zum Teil durch leicht gestiegene Umsätze in Deutschland und dem europäischen Binnenraum ausgeglichen werden, so dass insgesamt ein Rückgang von 2 Mio. € hingenommen werden musste. Die Verteuerung im Materialbereich konnte nach massiven Erhöhungen in den Vorjahren auf hohem Niveau gestoppt werden und in wenigen Segmenten kleinere Preisnachlässe erzielt werden. Dem gegenüber standen nochmals gestiegene Personalaufwendungen durch tarifliche Lohnsteigerungen (+ 3% ggü. Vergleichszeitraum) sowie deutliche gestiegene Zinsaufwendungen für Vorfinanzierungs- und Kontokorrentzinsen. In Folge des Independant Business Review waren die bonitätsabhängigen Zinsaufschläge deutlich gestiegen in Verbindung mit dem durch die EZB erhöhten Leitzins, welcher im ersten Quartal mit 4,5 % seinen Höhepunkt fand. Zusätzlich waren erhebliche Beratungsaufwendungen im Zusammenhang des Independant Business Review ursächlich für Steigerungen im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern beträgt per 30.06.2024 -3.705 T€ und damit nochmals deutlich verschlechtert als im Vergleichszeitraum. Nach Abzug der Zinskosten für Bankkredite und Factoring beträgt der Jahresfehlbetrag für das 1. Halbjahr 2024 -3.978 T€ (Vj. -1.658 T€). Finanzlage Die Gesellschaft war durch gescheiterte Verhandlungen der Gesellschafter mit den finanzierenden Banken am 27.02.2024 zahlungsunfähig, da aufgrund der fehlenden Einigkeit die Kontokorrentlinien aufgehoben sowie der Ankauf von Forderungen seitens der Factoringgesellschaft nicht fortgesetzt wurde. Daraufhin wurden nochmals Verhandlungen geführt und es konnte entsprechende Einigkeit erzielt werden. Diese sah vor, dass die Gesellschafter ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt einer Million Euro in die Gesellschaft einbringen, die finanzierenden Banken eine Bridge-Finanzierung zur Verfügung stellen sowie die Factoringgesellschaft den Ankauf wieder aufnimmt. Mit Einzahlung des Gesellschafterdarlehens in Höhe von insgesamt 1 Mio. € am 11.03.2024 waren die Voraussetzungen erfüllt, so dass die Kontokorrentlinien entsprechend wiederhergestellt und der Ankauf von Forderungen durch die Factoringgesellschaft wieder aufgenommen wurde. Am 11.04.2024 wurden die Gesellschafter über einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von 1,55 Mio. € informiert. Dieser resultierte im Wesentlichen aus einer schlechteren Ertragslage in Folge niedrigerer Umsätze sowie einer möglichen Verkürzung von Zahlungszielen durch Warenkreditversicherer. Über die Finanzierung des zusätzlichen Kapitalbedarfes konnte bis zum 16.04.2024 keine Einigung mit den Gesellschaftern erzielt werden, woraufhin sich die Geschäftsführer am 18.04.2024 gezwungen sahen, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Ab dem 01.07.2024 befand sich die GmbH letztlich im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Vermögenslage Das Anlagevermögen verringerte sich im Vergleichszeitraum um 811 T€, wobei 587 T€ auf Abschreibungen zurückzuführen sind. In den Finanzanlagen wurde eine Wertberichtigung der Anteile für die noch immer inaktive Töpfer Besitzgesellschaft GmbH & Co. KG wegen aufgelaufener Verluste aus den laufenden Verwaltungskosten vorgenommen. Die Vorräte konnten um 1.237 T€ auf 8.482 T€ verringert werden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen steigen durch die Insolvenzantragstellung überproportional auf 4.464 T€ an (+1.231 T€). Der Wegfall des Forderungsfactoring nach der Insolvenzanmeldung hat zusammen mit stichtagsbedingt höheren Bankguthaben das Umlaufvermögen ansteigen lassen Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern steigen nach Einlage des Gesellschafterdarlehens um 1 Mio. € an. Die Bilanzsumme steigt insbesondere durch die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Abgrenzung sonstiger Verbindlichkeiten auf 28.197 T€ (Vj. 24.806 T€) an, wobei das Eigenkapital verlustbedingt auf 10.129 T€ zurückgeht und demgegenüber das Fremdkapital um 7.369 T€ auf 18.068 T€ steigt. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Im Zuge des Insolvenzverfahrens wurde das bestehende Unternehmenscontrolling umfassend revisioniert und optimiert, so dass verlässliche Steuerungsgrößen für die Sach- und Eigenverwaltung bzw. die Geschäftsführung zur Verfügung stehen. Die Steuerung erfolgt im Wesentlichen über die Rohertragsmarge sowie den Leistungsindikatoren auf Kostenebene. Die Steuerung des Produkt-Portfolios wird über die Deckungsbeitragsrechnung vorgenommen. 4. Gesamtaussage Das Unternehmen befand sich mit Antragstellung in einer existenzbedrohenden Krise. Allerdings bot das Insolvenzverfahren auch die historische Chance, das Unternehmen nachhaltig zu sanieren. Das Geschäftsmodell ist gemäß den Einschätzungen im Sanierungsplan nach wie vor in der Lage, bei geeigneten Rahmenbedingungen, Erträge zu erwirtschaften. Durch Übernahme des Geschäftsbetriebes, durch den bereits im August 2024 gewonnenen Investor im Januar 2025, konnte das Unternehmen operativ nahtlos fortgeführt werden. Das Insolvenzverfahren wurde am 07.05.2025 mit Beschluss des Amtsgerichts Kempten aufgehoben. 5. Prognosebericht Für die Prognose der künftigen Geschäftsentwicklung nach dem 30.06.2024 war maßgeblich, ob der Geschäftsbetrieb in der Eigenverwaltung nahtlos fortgeführt, die Sanierungsmaßnahmen greifen und ein neuer Gesellschafter gefunden werden kann. Zum Stichtag der Aufstellung dieses Jahresabschlusses waren alle drei Punkte als erfüllt anzusehen. Die Fortführung des Geschäftsbetriebes war im gesamten Verfahrensablauf jederzeit gegeben und von einem sehr partnerschaftlichen Umgang auf Seiten der Kunden und Lieferanten geprägt. Die Sanierungsmaßnahmen konnten fristgerecht umgesetzt werden, insbesondere ein betriebsbedingter Stellenabbau mittels Sozialplans, welcher zum 31.12.2024 nahezu vollständig abgeschlossen war. Ebenso war die Investorensuche im Zuge eines strukturierten Investorenprozesses erfolgreich. Mit einstimmiger Zustimmung aller Gläubigervertreter zum vorgelegten Insolvenzplan wurde am 20.01.25 der Fortführungsbeschluss erteilt und es erfolgte der wirtschaftliche Übergang an den Investor. Das Verfahren als solches wurde schließlich per Beschluss des Amtsgerichtes Kempten am 7.5.2025 förmlich aufgehoben. Für die kommenden Jahre steht nun die Stabilisierung des Unternehmens auf Basis der angepassten Kostenstruktur im Vordergrund sowie eine klare strategische Fokussierung auf die Marke Töpfer im Absatzbereich. Flankierende Maßnahmen bilden die Hebung von Optimierungspotentialen in der Produktion sowie entlang der Lieferkette. 6. Chancen- und Risikobericht Bedingt durch die von der Töpfer GmbH angesprochene, sensible und vulnerable Konsumentengruppe „Kleinkinder“ besteht branchentypisch ein hohes Schadensrisiko aus der operativen Tätigkeit, welches durch geeignete und effektive Qualitätssicherungsmaßnahmen auf eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit abgemildert wird. Für mögliche Drittschäden ist eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Daneben sind Änderungen in Richtlinien und Grenzwerten, welche im Endprodukt einzuhalten sind, ein operatives Beschaffungsrisiko, welches sich in einer schlechteren Warenverfügbarkeit niederschlägt. Eine enge Zusammenarbeit in der Lieferkette kann die Risiken abmildern, jedoch nicht gänzlich beseitigen. Schäden durch nach der Fertigung gesperrte Fertigwarenbestände können durch eine auf allen Hierarchieebenen gelebte Lebensmittelsicherheitskultur ebenfalls gemildert werden. Die Einhaltung der Vorgaben nach dem IFS-Standard auf Higher-Level tragen ebenfalls dazu bei. Risiken im Markt bestehen unter anderem durch die Konzentration auf wenige, große Abnehmer und volatile Exportmärkte. Geopolitische Unsicherheiten verstärken die Risikoaufschläge. Eine stärker diversifizierte Kundenstruktur soll die Abhängigkeit von einigen wenigen Kunden verringern. Unser neuer Investor kann hierzu seine Branchenexpertise einbringen und Synergien im Bereich Vertrieb schaffen. Die in den letzten Jahren geschaffenen Überkapazitäten führen jedoch zu einem starken Wettbewerb um Kunden und Märkte. Das bis zur Insolvenzantragstellung bestandsgefährdende Risiko war vor allem begründet durch die im Laufe des Geschäftsjahres sich zuspitzende Kombination aus Absatz-, Rentabilitäts- und Gesellschafterkrise. Nachdem dieser Punkt durch den Insolvenzplan mit einer garantierten Quote von 43% gelöst wurde, geht die Geschäftsleitung für das Gesamtjahr 2024 von einem im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 gesteigerten Umsatz in Höhe von 43,3 Mio. € aus. Für das Gesamtjahr 2025 ist eine Stabilisierung auf dem Umsatzniveau von 43,3 Mio. € vorgesehen zusammen mit einer Margenverbesserung. Die im Mai 2025 aufgestellte Drei-Jahres-Planung zeigt, dass die getroffenen Sanierungsmaßnahmen greifen und derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind. Aufgrund von weiteren Sanierungskosten wird für 2025 noch ein kleinerer Verlust erwartet, ab 2026 sollten dann wieder positive Jahresergebnisse erwirtschaftet werden.
Dietmannsried, den 23.09.2025 Töpfer GmbH gez. Peter Mandl gez. Ulf Silbernagel Für die Offenlegung des Jahresabschlusses wurde das Wahlrecht zur Verkürzung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 Satz 1 HGB in Anspruch genommen. Dem vollständigen Jahresabschluss wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Töpfer GmbH, Dietmannsried/Allgäu, Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Töpfer GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30.06.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Töpfer GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts Aufgrund der von der Gesellschaft im Lagebericht erläuterten Insolvenzanmeldung vom April 2024 hat sich die Erstellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 und 30.06.2024 unerwartet stark verzögert. Nach erfolgreicher Beendigung des Insolvenzverfahrens (in Eigenverwaltung) im Mai 2025 und auf Basis einer positiven Fortführungsprognose des Geschäftsbetriebes durch den neuen Eigentümer wurde daher der Jahresabschluss und der Lagebericht für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2024 erst mit erheblicher Verspätung fertiggestellt und geprüft. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Augsburg, den 25. September 2025 SBM Steiner • Biermayer & Partner mbB Harald Steiner, Wirtschaftsprüfer Eva Biermayer, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 30.06.2024 wurde am 15.11.2025 festgestellt. |
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