Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 92630
Vorher
dogmaConsult Gesellschaft mit beschränkter HaftungIncloud GmbH
Eingetragen
12.1.2007
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: Die strategische und technische Beratung von Unternehmen, das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie Erwerb, Verwaltung und Verwertung eigenen Immobilienbesitzes, soweit nicht erlaubnispflichtig, und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Emil Müller
seit 29.10.2013
Geschäftsführer
Steffen A. Müller
seit 29.10.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Peter E. Müller
Adrian-Diel-Str. 2, 36075 Gladenbach
12.500 €
50.00%
Steffen A. Müller
Irenenstraße 10, 64293 Darmstadt
12.500 €
50.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Incloud GmbH

Darmstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 64.009,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.844,00
II. Sachanlagen 31.165,00
III. Finanzanlagen 25.000,00
B. Umlaufvermögen 468.886,69
I. Vorräte 138.507,42
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 252.568,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 77.810,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.700,73
Bilanzsumme, Summe Aktiva 537.596,42

Passiva

 
  31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 323.990,99
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Gewinnvortrag 235.284,68
III. Jahresüberschuss 63.706,31
B. Rückstellungen 119.974,70
C. Verbindlichkeiten 93.630,73
Bilanzsumme, Summe Passiva 537.596,42

1 Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Es wurden keine Anpassungsbuchungen im Vorjahr vorgenommen.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.

Die Umsatzerlösdefinition ist durch die Neudefinition gem. § 277 I HGB erheblich ausgeweitet worden. Die in diesem Bericht dargestellten Umsatzerlöse des aktuellen Wirtschaftsjahres sowie des Vorjahres sind miteinander vergleichbar.

Durch den Wegfall des außerordentlichen Ergebnisses durch das BilRUG ist das GuV-Gliederungsschema anzupassen und die Vorjahresberträge in den gestrichenen Posten umzugliedern.

Ebenfalls durch die Folgewirkungen der neuen Umsatzerlösdefinition durch das BilRUG ist der Materialaufwand mit dem Vorjahr vergleichbar.

II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gem. § 253 III HGB mit zehn Jahren angenommen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibung bilanziert (§§ 253, 255 I HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 III 5 HGB) waren nicht erforderlich.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben:

· Gebäude, Bauten auf fremden Grundstücken : 20 bis 50 Jahre

· Technische Anlagen und Maschinen: 5 bis 20 Jahre

· andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 10 J.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die auf fremde Währung lauten, werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. § 256a HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden kumulierten Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30,00 %.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).

Angaben nach §42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,75 (Vorjahr: EUR -30,39).

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt € 63.706,31.

Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von € 298.990,99, der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung werden € 298.990,99 vorgetragen.

III. Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Aus Gründen eines verbesserten Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden zusätzlich die folgenden Angaben gemacht:

· keine

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Name des Geschäftsführers : Herrn Steffen Müller

Unterschrift der Geschäftsleitung

 

Darmstadt, 12. Juni 2017

Herrn Steffen Müller

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.6.2017.

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