PARATrans
GmbH
Rüthen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.276.681,00 |
1.136.148,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1.190,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.276.680,00 |
1.134.958,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.120.249,78 |
827.693,49 |
| I.
Vorräte |
60.024,02 |
53.705,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
338.639,18 |
554.526,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.867,78 |
3.867,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
721.586,58 |
219.461,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
73.919,02 |
35.709,12 |
| Aktiva |
2.470.849,80 |
1.999.550,61 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.285.019,89 |
989.005,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.249.819,89 |
953.805,47 |
| davon
Gewinnvortrag |
953.805,47 |
853.684,61 |
| B.
Rückstellungen |
44.850,89 |
38.487,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.140.979,02 |
972.058,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
552.054,33 |
568.768,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
588.924,69 |
403.289,83 |
| Passiva |
2.470.849,80 |
1.999.550,61 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der § 267 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden gem. § 255 II a
HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden
Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den
Vollkosten (§ 255 II HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a
II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Geschäftsführung: Alleinvertretungsbefugnis
für Paul-Josef Witteler
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2024
festgestellt.
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