Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 7639
Eingetragen
21.9.2006
Branche
Güterbeförderung in der BinnenschifffahrtGüterbeförderung im StraßenverkehrErbringung von Logistikdienstleistungen
Gegenstand
Internationale Logistik, Güterverkehr und Güterhandel.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Paul-Josef Witteler
seit 21.9.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Zur Hebe 15, 59929 Brilon
12.600 €
50.00%
Zur Hebe 15, 59929 Brilon
12.600 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PARATrans GmbH

Rüthen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.276.681,00 1.136.148,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1.190,00
II. Sachanlagen 1.276.680,00 1.134.958,00
B. Umlaufvermögen 1.120.249,78 827.693,49
I. Vorräte 60.024,02 53.705,52
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 338.639,18 554.526,48
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.867,78 3.867,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 721.586,58 219.461,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 73.919,02 35.709,12
Aktiva 2.470.849,80 1.999.550,61

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.285.019,89 989.005,47
I. Gezeichnetes Kapital 25.200,00 25.200,00
II. Kapitalrücklage 10.000,00 10.000,00
III. Bilanzgewinn 1.249.819,89 953.805,47
davon Gewinnvortrag 953.805,47 853.684,61
B. Rückstellungen 44.850,89 38.487,04
C. Verbindlichkeiten 1.140.979,02 972.058,10
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 552.054,33 568.768,27
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 588.924,69 403.289,83
Passiva 2.470.849,80 1.999.550,61

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der § 267 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 II a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

sonstige Berichtsbestandteile


Geschäftsführung: Alleinvertretungsbefugnis für Paul-Josef Witteler

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2024 festgestellt.

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