KALOG Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KALOG GmbH & Co. KGRatingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtPräambel Über die KALOG GmbH & Co. KG (KALOG) sind zum Bilanzstichtag 7 mittelständische Elektrogroßhändler als Gesellschafter mit einem Kommanditkapital in Höhe von € 385.000 - teils mit verbundenen Unternehmen - zusammengeschlossen, um durch Optimierung von Prozessen die Wettbewerbsfähigkeit und Marktsituation der Gesellschafter zu stärken. Aufgabe der KALOG ist es für ihre 7 Gesellschafterfirmen in Deutschland und Luxemburg, die zentrale Beschaffung, Distribution sowie logistische Optimierung im Bereich Kabel und Leitungen vorzunehmen. A. Wirtschaftsbericht 1. Entwicklung von Branche und Wirtschaft Die Versorgungssicherheit im Produktbereich Kabel und Leitungen war im Jahr 2023 stabil. Die Umsatzentwicklung 2023 betrug bei Installationsleitungen in Höhe von -1%, bei Kabel von +7% und bei Industrieleitungen von +13%. Der Kupferpreis verzeichnete im ersten Quartal 2023 die höchsten Notierungen und gab im zweiten Quartal signifikant nach, mit dem Jahrestiefstwert im Mai. Die Durchschnittsnotierung für Kupfer 2023 lag im Jahresmittel ca. 6% unter dem Vorjahr. 2. Umsatz- und Auftragsentwicklung Die KALOG hat die Aufgabe für ihre Gesellschafter die Beschaffung von Kabel und Leitungen durchzuführen. Die KALOG kauft auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein. Die überwiegende Menge an Kabel und Leitungen wird als Streckengeschäft abgewickelt. Die für das Lager benötigten Mengen basieren auf retrograden Werten. Eine Einflussnahme auf die Einkaufspolitik und Preispolitik durch die Gesellschafter ist ausgeschlossen. Die Umsatzsituation der Gesellschaft hängt maßgeblich von dem geforderten Kabelbedarf und damit von der wirtschaftlichen Situation der Gesellschafter ab. Die Kunden können über die KALOG das gesamte Portfolio von Kabel und Leitungen beziehen. 3. Beschaffung Die KALOG hat die Aufgabe Ihre Gesellschafter stets mit Ware zu versorgen. Hierzu werden die Kunden regelmäßig über sich verändernde Lieferzeiten informiert. Die KALOG bezieht ihre Produkte ausschließlich von europäischen Lieferanten. Es werden kontinuierlich Gespräche mit den Lieferanten über Preise, Fertigungskapazitäten und Produktqualität geführt. Die Materialknappheit in der deutschen Industrie hat deutlich abgenommen. Von ehemals 82% der Unternehmen, die über Probleme bei der Materialversorgung klagten, sind es zum Jahresende nur noch weniger als 20%. Probleme bei der Logistik, insbesondere der fehlende Frachtraum, waren nur noch vereinzelt zu spüren. Nach wie vor belasten vor allem die schlechten Finanzierungsbedingungen sowie die hohen Baukosten die Bauvorhaben. Der Mix aus hohen Bau-, Energie- und Lebenshaltungskosten wirkt sich immer mehr auf die Nachfrage nach Bauleistungen aus. Die Baukonjunktur verliert weiter an Schwung. Die vor allem im ersten Halbjahr noch gute Auslastung ist durch den hohen Auftragsbestand zu erklären. Dem Hochbau gehen jedoch so langsam die Aufträge aus. Der Umsatz im Jahr 2023 ging um real 5,3% zurück. Den Hauptanteil daran hat der starke Rückgang im Wohnungsbau um real 11%. 4. Investitionen Im Geschäftsjahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von TEUR 20 getätigt, davon entfielen TEUR 14 auf Investitionen in die EDV. Zur weiteren Optimierung der internen Abläufe sind für 2024 diverse kleinere Investitionen in die EDV und in Schulung von Mitarbeitern in Höhe von ca. € 45.000 geplant. 5. Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben Die KALOG finanziert sich aus Erträgen aus dem eigenen operativen Geschäft. 6. Personal Während des Geschäftsjahres 2023 waren durchschnittlich 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. B. Darstellung der Lage (§ 289 Abs. 1 HGB) 1. Vermögenslage Das Vermögen der Gesellschaft besteht zu rd. 91% (Vorjahr rd. 92%) aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen. Wesentlich für die Vermögenslage ist das Verhältnis Eigenkapitalquote = Eigenkapital * 100 / Bilanzsumme = 645 * 100 / 35.415 = 1,8% (Vorjahr 1,9%) Fremdkapitalquote = Fremdkapital * 100 / Bilanzsumme = 34.770 * 100 / 35.415 = 98,2% (Vorjahr 98,1%) Das Fremdkapital beinhaltet Lieferantenverbindlichkeiten in Höhe von T€ 28.820, denen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 29.566 gegenüberstehen. 2. Finanzlage Im Geschäftsjahr wurde ein Cash flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von T€ 625 erwirtschaftet. Die Gesellschaft nimmt am Cash-Pooling der Mitegro-Gruppe teil. Die Forderungen aus dem Cash-Pool betrug zum Bilanzstichtag T€ 2.196 (Vorjahr Verbindlichkeit T€ 1.400); im Übrigen wird die Finanzierung durch die Gesellschafter sichergestellt. Das working-capital der Gesellschaft, bestehend aus kurzfristigem Vermögen abzüglich kurzfristigen Fremdkapitals beträgt T€ 399 (Vorjahr T€ 382). Die kurzfristigen Verpflichtungen sind somit durch entsprechende Zahlungsansprüche und liquide Mittel des Unternehmens gedeckt. 3. Ertragslage Die Entwicklung der Umsätze war aus unserer Sicht gut. Im laufenden Geschäftsjahr konnten Umsätze von T€ 174.449 (Vorjahr T€ 191.738) erwirtschaftet werden. Bei Materialaufwendungen von T€ 169.715 (Vorjahr T€ 186.620) ergibt sich eine Materialaufwandsquote von 97,3% (Vorjahr 97,3%). Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von T€ 74 auf T€ 40 gesunken, wodurch sich ein Rohergebnis von T€ 4.774 ggü. T€ 5.192 im Vorjahr ergibt. Aufgrund des positiven Cashpool Bestands stieg das Finanzergebnis um T€ 126 auf T€ 251. Demgegenüber stehen jedoch niedrigere sonstige betriebliche Aufwendungen von T€ 3.880. (Vorjahr T€ 4.169). Insgesamt konnte damit erneut einen positiven Jahresüberschuss in Höhe von T€ 83 (Vorjahr: T€ 81) erzielt werden, wodurch die Erwartungen des Vorjahres insgesamt erfüllt wurden. Wesentliche neutrale Aufwendungen und Erträge waren im Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren legt die KALOG den Fokus auf die Umsatzentwicklung sowie das Jahresergebnis. 5. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir insgesamt als zufriedenstellend ein. Die Umsatzentwicklung entspricht unserer Planung, die Ergebnisentwicklung liegt im Rahmen unserer Erwartungen. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Skontofrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsfristen zu vereinnahmen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind durch liquide Mittel und kurzfristige Vermögenswerte gedeckt. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Situation durch hohe Baupreise und Zinsen rechnet KALOG mit einem moderaten Rückgang bei Umsatz und Jahresüberschuss im Vergleich zu 2023. Für 2024 ist mit zum Teil deutlichen Preisreduzierungen zu rechnen. Bei vielen Produktgruppen erwarten wir Überkapazitäten und somit eine gute Versorgung mit kurzen Lieferzeiten und sinkenden Preisen. Nur noch bei vereinzelten Warengruppen, insbesondere für den Bereich Infrastruktur verzeichnen wir noch längere Lieferzeiten. Neben dem schwierigen Umfeld in der Bauindustrie erwarten wir weiterhin positive Impulse durch die Energiewende. Als Handelsgesellschaft für den Bereich Kabel und Leitungen ist die KALOG unmittelbar von der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschafter betroffen. Sinkende Umsätze der Gesellschafter in der Produktgruppe Kabel und Leitungen könnten langfristig betrachtet negative Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragssituation des Unternehmens haben. Entsprechend teilt die KALOG mittelbar auch die konjunkturellen Risiken, denen die Gesellschafter ausgesetzt sind. Sollten sich in Folge der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der geopolitischen Lage die Umsätze der Gesellschafter abschwächen, würde dies auch auf die KALOG durchgreifen. Um rechtzeitig einer solchen Entwicklung Rechnung tragen zu können, wird ein Risikomanagement zur zeitnahen Kostenreduzierung vorgehalten. Bei der Beschaffungssituation ist weiterhin von einer stabilen Versorgungslage auszugehen. Die KALOG bezieht ihre Produkte ausschließlich von europäischen Lieferanten. Ökonomen und Baubranche erwarten im neuen Jahr eine anhaltende Talfahrt des Wohnungsbaus. Das Münchner Ifo-Institut schätzt, dass 2024 lediglich 225.000 Wohnungen fertig gestellt werden könnten, 45.000 weniger als im vergangenen Jahr. Pessimistisch sind auch die wichtigsten Branchenverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, auch wenn die jeweiligen Prognosezahlen sich etwas unterscheiden. Für das kommende Jahr verschlechtern sich die Zahlen für den Wohnungsbau deutlich. Die Abwärtsspirale geht weiter. Für 2024 erwartet der Zentralverband des Baugewerbes einen Umsatzeinbruch von 13 % im Bauhauptgewerbe. Im Wirtschaftsbau zeigt sich eine zweigeteilte Entwicklung. Der Wirtschaftshochbau wird durch die Zinsentwicklung und die Energiepreise deutlich eingebremst. Die Nachfrage bleibt insgesamt schwach gegenüber dem Vorjahr. Der Auftragsbestand und seine Reichweite haben zudem gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Im Wirtschaftstiefbau hat es hingegen deutliche Impulse gegeben. Hier kommen Projekte der Mobilitätswende und der Energiewende an den Markt. Insgesamt erwartet man im Wirtschaftsbau für 2024 einen Zuwachs um real knapp 3 %. Im öffentlichen Bau wird davon ausgegangen, dass die Investitionslinien für die Infrastruktur, wie für 2024 bisher geplant, gehalten werden. Der öffentliche Tiefbau hält damit den Umsatz vom Vorjahr. Der Umsatz im Hochbau wächst real um 5 %. Demnach erreicht der öffentliche Bau einen Zuwachs von real 3%. Sollten sich in Folge der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der geopolitischen Lage die Situation am Beschaffungsmarkt weiterhin negativ auswirken, würde dies auch auf die KALOG durchgreifen. Unerwartete Rohstoffpreisschwankungen bedingt durch die geopolitische Lage hätten auch Auswirkungen auf das Geschäft der KALOG. Die KALOG verfügt über Kontrollinstrumente, um Risiken frühzeitig zu erkennen und etwaige Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Zum Risikoüberwachungssystem gehören u. a.: • Regelmäßiger Informationsaustausch mit den Zulieferern • der Einsatz zuverlässiger Software • die Schulung des Personals • Überprüfung und Optimierung der Geschäftsprozessabläufe • die monatliche Überprüfung der Kennzahlen • Highlevel Control • sowie ein Berichtswesen an den Aufsichtsrat Die mit dem Risikomanagement verbundenen Aufgaben werden auf organisatorische Einheiten übertragen, wobei jedoch die Risikopolitik durch die Geschäftsleitung gesteuert wird. Zudem wird die laufende Liquidität täglich durch die Geschäftsführung überwacht.
Ratingen, 27.03.2024 KALOG
GmbH & Co. KG
diese vertreten durch deren Geschäftsführer: gez. Norbert Wimmers, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die KALOG GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Ratingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 22065 eingetragen. 2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde entsprechend §§ 264a, 267 HGB nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Bestimmungen der §§ 264c, 266, 275 HGB und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. 3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über eine Nutzungsdauer von 3-8 Jahren vorgenommen Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen (andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre). Geringwertige materielle Vermögensgegenstände bis Euro 800,00 werden sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Das Risiko der Inanspruchnahme des Skontoabzugs wurde durch eine pauschale Wertberichtigung erfasst. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Erläuterungen zur Bilanz Die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.
Anteilsbesitz von mehr als 20% Auf die Angabe zum Anteilsbesitz gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB wird verzichtet, da sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr- innerhalb eines Jahres fällig. Im Geschäftsjahr 2023 bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 29.566 (Vorjahr: T€ 33.566) davon unmittelbar gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 5.516 (Vorjahr: T€ 10.188). Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten weisen - wie im Vorjahr - jeweils eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nahezu vollumfänglich im Rahmen der Zentralregulierung mit Delkredereschutz durch die Schwestergesellschaft Mitegro GmbH & Co. KG (MITEGRO) gesichert. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 4.402 (Vorjahr T€ 5.285) ausgewiesen. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsätze resultieren aus dem Verkauf von Kabeln und Leitungen an die in Deutschland (95,3%, Vorjahr 97,6%) und Luxemburg (4,7%, Vorjahr 2,4%) ansässigen Gesellschafter der KALOG GmbH & Co. KG. 6. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Sofern für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung, werden für die KALOG GmbH & Co. KG für die Folgejahre nachfolgend aufgeführte finanzielle Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen dargestellt:
Die Mietverträge betreffen das Verwaltungsgebäude in Ratingen. Die Leasingverträge betreffen den Fuhrpark und bestimmte Büro- und Geschäftsausstattungen (Kopierer, Drucker). In allen Fällen handelt es sich um sogenannte Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine weiteren Haftungsverhältnisse sowie außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Die Gesellschaft erzielt Umsatzerlöse ausschließlich gegenüber ihren Gesellschaftern und deren verbundenen Unternehmen. Diese sind nahestehende Unternehmen im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB. Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen mit Schwesterunternehmen. Als nahestehende Personen gelten ferner die Mitglieder der Geschäftsführung und die Mitglieder des Aufsichtsrats. Zusammenfassung der wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen nach Geschäftsarten:
1) Die Warenlieferungen an Gesellschafter sind unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. 2) Aufwendungen aus Dienstleistungen an Gesellschafter bzw. nahestehende Unternehmen sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. 3) Erträge aus Dienstleistungen an nahestehende Unternehmen sind aufwandsmindernd in den Aufwendungen für bezogene Waren enthalten. 4) Zinserträge aus Cash Pool Vereinbarungen. Honorar des Abschlussprüfers Die Aufwendungen für Honorare an unseren Abschlussprüfer betrugen für das Geschäftsjahr 2023 T€ 23 für Abschlussprüfungsleistungen und T€ 5 für Steuerberatungsleistungen. Arbeitnehmer Die Zahl der Arbeitnehmer umfasste in 2023 durchschnittlich 16 (Vorjahr 16) Angestellte. Aufsichtsrat Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, welcher sich wie folgt zusammensetzt: - Herr Torsten Ottomar Heinje, Kaufmann, Oldenburg (Vorsitzender) - Herr Michael Ufheil, Kaufmann, Offenburg (Stellvertretender Vorsitzender) - Herr Michael Anders, Kaufmann, Essen - Philipp Naumann, Kaufmann, Münster - Thomas Canek, Kaufmann, Salzburg/Österreich Der Aufsichtsrat erhält von der Gesellschaft direkt keine Vergütung. Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgt durch die KALOG Verwaltungs GmbH, Ratingen, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Norbert Wimmers, Kaufmann, Mönchengladbach. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist die Komplementärgesellschaft KALOG Verwaltungs GmbH mit Sitz in Ratingen (Gezeichnetes Kapital: T€ 25). Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Darüber hinaus lagen keine wesentlichen Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag vor.
Ratingen, den 27.03.2024 KALOG
GmbH & Co. KG
diese vertreten durch deren Geschäftsführer: gez. Norbert Wimmers, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: "An die KALOG GmbH & Co. KG, Ratingen PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der KALOG GmbH & Co. KG, Ratingen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KALOG GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRüFERS FüR DIE PRüFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, 27. März 2024 BDO
AG
gez. Horn, Wirtschaftsprüfer gez. Steiner, Wirtschaftsprüferin |
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