Wander Event Technology GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Wander seit 3.3.2022 | Geschäftsführer |
Matthias Wander seit 3.3.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STL Veranstaltungsservice GmbH (vormals: STL Beleuchtung und Veranstaltungsservice GmbH)SchönefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft STL GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der STL GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter nutzungsbedingter planmäßigen Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§253 I 1, III HGB). Es erfolgte eine lineare Abschreibung bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den beweglichen Sachanlagen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten (§253 I 1 HGB). Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung einer angemessen dotierter Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§253 I 2 HGB). Die Pensionsrückstellungen wurde nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit Vermögensgegenständen die ausschließlich zur Erfüllung dieser dienen (Deckungsvermögen i.S.d. §246 Abs. 2 Satz 2 HGB) verrechnet. Pensionsrückstellungen wurden auf der Grundlage von versicherungsmathematischen Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2005 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem modifizierten Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Sie wurden gemäß dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins (7-Jahresdurchschnittszinssatz ermittelt. Gemäß der Gesetzesänderung am § 253 Abs. 2 HGB, welche am 17.03.2016 in Kraft getreten ist, sind Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen in Jahresabschlüssen für das nach dem 31.12.2015 endende Geschäftsjahr mit dem durchschnittlichen Marktzins aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren zu berechnen. Gleichzeitig muss ein sogenannter Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen der Rückstellung mit dem 10-Jahresdurchschnittssatz und dem bisherigen 7-Jahresdurchschnittszinssatz ermittelt werden. Es wurde das Wahlrecht ausgeübt, dass die neue Fassung des § 253 Abs. 2 HGB bereits für Jahresabschlüsse angewendet wird, welche nach dem 31.12.2014 begonnen und vor dem 01.01.2016 geendet haben.
Gewinne dürfen daher nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrages mindestens diesen Unterschiedsbetrag (22948,00€ 31.12.2021) ausweisen. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§253 I 2 HGB). Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. (§253 I HGB). III. Erläuterungen zur Bilanz Sonstige Vermögensgegenstände Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Die sonstigen Vermögensgegenstände i.H. v. 7.437,63€ haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (Vorjahr: 5.811,969€). Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wird die Vorsteuer, welche in Folgejahr abziehbar ist, erfasst. Diese Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§275 II HGB) aufgestellt. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Das Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. Von den Erleichterungen des §288 HGB wurde Gebrauch gemacht. V. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch: Herr Matthias Wander Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.9.2022. |
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