STL Veranstaltungsservice GmbHLiquidiert

14974 Ludwigsfelde, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 9813
Vorher
STL Show- und TV-Licht GmbH Beleuchtung und VeranstaltungsserviceSTL Beleuchtung und Veranstaltungsservice GmbH
Eingetragen
3.3.2006
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtMesse-, Kongress- und Business-Event-VeranstalterErbringung von Reservierungsdienstleistungen für Theater-, Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen
Gegenstand
Handel und Vermietung von Beleuchtungskörpern, Film- und Fernsehequipment sowie dazugehörige Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile; Erbringung sämtlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Beleuchtungs-, Beschallungs-, Show- und Spezialeffekten für Film, Fernsehen, Shows, Werbung, öffentliche Veranstaltungen und Messen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Philipp Wander
seit 3.3.2022
Geschäftsführer
Matthias Wander
seit 3.3.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

STL Veranstaltungsservice GmbH (vormals: STL Beleuchtung und Veranstaltungsservice GmbH)

Schönefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 137.939,50 168.801,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.554,00 1.912,00
II. Sachanlagen 136.385,50 166.889,50
B. Umlaufvermögen 395.764,14 326.039,32
I. Vorräte 38.331,91 30.530,51
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 121.673,90 109.868,94
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 235.758,33 185.639,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.716,89 11.136,17
Summe Aktiva 543.420,53 505.976,99

Passiva

   
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 207.484,71 172.620,00
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnvortrag 142.620,00 120.247,95
III. Jahresüberschuss 34.864,71 22.372,05
B. Rückstellungen 80.612,97 47.147,25
C. Verbindlichkeiten 255.322,85 286.209,74
Summe Passiva 543.420,53 505.976,99

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft STL GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der STL GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter nutzungsbedingter planmäßigen Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§253 I 1, III HGB). Es erfolgte eine lineare Abschreibung bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den beweglichen Sachanlagen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten (§253 I 1 HGB). Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung einer angemessen dotierter Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§253 I 2 HGB). Die Pensionsrückstellungen wurde nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit Vermögensgegenständen die ausschließlich zur Erfüllung dieser dienen (Deckungsvermögen i.S.d. §246 Abs. 2 Satz 2 HGB) verrechnet. Pensionsrückstellungen wurden auf der Grundlage von versicherungsmathematischen Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2005 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem modifizierten Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Sie wurden gemäß dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins (7-Jahresdurchschnittszinssatz ermittelt. Gemäß der Gesetzesänderung am § 253 Abs. 2 HGB, welche am 17.03.2016 in Kraft getreten ist, sind Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen in Jahresabschlüssen für das nach dem 31.12.2015 endende Geschäftsjahr mit dem durchschnittlichen Marktzins aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren zu berechnen. Gleichzeitig muss ein sogenannter Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen der Rückstellung mit dem 10-Jahresdurchschnittssatz und dem bisherigen 7-Jahresdurchschnittszinssatz ermittelt werden. Es wurde das Wahlrecht ausgeübt, dass die neue Fassung des § 253 Abs. 2 HGB bereits für Jahresabschlüsse angewendet wird, welche nach dem 31.12.2014 begonnen und vor dem 01.01.2016 geendet haben.

Bisherige Pensionsrückstellung 119.663,00€
Pensionsrückstellung nach Gesetzesänderung 129.480,00€
Saldo Unterschiedsbetrag 9817,00€
Bisheriger Erfüllungsbetrag 222.916,00€
Erfüllungsbetrag nach Gesetzesänderung 245.864,00€
Saldo Unterschiedsbetrag 22.948,00€

Gewinne dürfen daher nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrages mindestens diesen Unterschiedsbetrag (22948,00€ 31.12.2021) ausweisen. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§253 I 2 HGB). Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. (§253 I HGB).

III. Erläuterungen zur Bilanz

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Die sonstigen Vermögensgegenstände i.H. v. 7.437,63€ haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (Vorjahr: 5.811,969€). Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wird die Vorsteuer, welche in Folgejahr abziehbar ist, erfasst. Diese Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§275 II HGB) aufgestellt.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Das Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. Von den Erleichterungen des §288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch: Herr Matthias Wander

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.9.2022.

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