DaSoW
GmbH
WölIstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.168,00 |
23.336,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.168,00 |
23.336,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.567,04 |
31.360,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.382,42 |
17.377,58 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.184,62 |
13.983,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
308,00 |
766,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
39.043,04 |
55.463,39 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.710,49 |
24.497,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
13.210,49 |
11.997,26 |
| B.
Rückstellungen |
10.100,00 |
12.835,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.232,55 |
18.131,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
39.043,04 |
55.463,39 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft [GmbH] wird auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches [HGB] für Kapitalgesellschaften
und unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des
GmbH-Gesetzes [GmbHG] sowie unter Berücksichtigung des
Vorschlags der Geschäftsführung zur
Gesellschafterversammlung über die Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Nach den Größenklassen des § 267 HGB
ist die GmbH eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss i.S.v. § 242 HGB ist um
einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung [G.u.V.] eine Einheit bildet.
Von der Aufstellung eines Lageberichts ist die GmbH
befreit. (§ 264 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB)
Die Gliederung der Bilanz und der G.u.V. erfolgt -
für interne Zwecke sowie zur Vorlage beim Finanzamt
und ggf. bei Kreditinstituten - grundsätzlich nach den
Vorschriften für mittelgroße bzw. große
Kapitalgesellschaften. Die G.u.V. wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. (§§ 266 Abs. 2
und 3 und 275 Abs. 2 HGB)
Erstmals anzuwendende Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetztes (BilMoG) werden - soweit
erforderlich - beachtet. Vorjahreswerte werden ggf.
angepasst.
Soweit Wahlrechte für Pflichtangaben in der
Bilanz bzw. G.u.V. oder im Anhang ausgeübt werden
können, wird primär der Vermerk im Anhang
gewählt. (§ 268 HGB)
Größenabhängige Erleichterungen
werden bei der Aufstellung des Anhangs und bei der
Offenlegung von Jahresabschlussdaten beim elektronischen
Bundesanzeiger genutzt. (§§ 274a, 288, 326 HGB
► Bilanz: verkürzte Gliederung; keine G.u.V.;
Anhang: primär Pflichtangaben)
Fehlanzeigen werden in der Regel nicht angegeben.
Detaillierte Erläuterungen (Aufgliederungen) und
freiwillige Angaben (Informationen) erfolgen im Bericht
über die Erstellung des Jahresabschlusses sowie in
Anlagen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
[ § 284 HGB ]
Die generellen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften (§§ 246-256 HGB) sowie die
besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264-288 HGB) werden bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses - soweit zutreffend -
beachtet.
Wesentliche Änderungen gegenüber den bisher
angewandten Methoden sind im abgelaufenen
Geschäftsjahr nicht erfolgt. Veränderte
Ansätze aufgrund des BilMoG waren nicht gegeben.
Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte werden
wie bisher nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen.
(§ 248 Abs. 2 HGB sowie § 5 Abs. 2 EStG)
Erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
werden - soweit abnutzbar - zu um Abschreibungen
verminderte Anschaffungs- oder Herstellungskosten
angesetzt. Hierbei werden Geringwertige Anlagegüter
(GWG) mit einem Wert von 150,- bis 1.000,- Euro in
Sammelposten zusammengefasst.
Planmäßige Abschreibungen (AfA) erfolgen -
unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorgaben - nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der Gegenstände linear
oder degressiv. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Zugänge während des Geschäftsjahres
werden pro rata temporis abgeschrieben, gebildete
GWG-Sammelposten mit 20% des Jahreswertes.
Flüssige Mittel, Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Enthält der Forderungsbestand aus
Lieferungen und Leistungen Ausfallrisiken, erfolgen
angemessene Wertberichtigungen.
Ausgaben und Einnahmen, die Aufwand und Ertrag nach
dem Bilanzstichtag darstellen, werden ggf. als
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Das Eigenkapital wird unter Berücksichtigung des
Vorschlags der Geschäftsführung über die
Verwendung des Jahresergebnisses dargestellt.
Rückstellungen werden gebildet für
sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber Dritten
bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen,
die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die zukünftig
wahrscheinlich zu einer Inanspruchnahme führen und
deren Höhe zuverlässig ermittelt oder ggf.
geschätzt werden kann.
Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt - nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung - in
Höhe des voraussichtlichen Aufwands bzw. des
Erfüllungsbetrags.
Verbindlichkeiten werden zu
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 3,2 TEUR (Vj.
18,1). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren sind zum Bilanzstichtag nicht gegeben.
Der Bilanzgewinn beinhaltet den Gewinnvortrag des
Vorjahres in Höhe von 12,0 TEUR.
Ergänzend zu den vorstehenden Pflichtangaben
wird berichtet:
Abschreibungen (AfA) wurden im Berichtsjahr nach der
linearen Abschreibungsmethode vorgenommen.
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 n.F. EStG und
außerplanmäßige Abschreibungen auf
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
sind nicht erfolgt.
Vorräte waren zum Abschlussstichtag nicht
gegeben, Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen nicht erforderlich.
Der unter dem Posten Eigenkapital ausgewiesene
Bilanzgewinn wird zur weiteren Verwendung auf neue Rechnung
(Geschäftsjahr 2011) vorgetragen.
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
hatten keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis des
Geschäftsjahres.
Die Posten der Bilanz und G.u.V. werden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses - für interne Zwecke
sowie zur Vorlage beim Finanzamt und ggf. bei
Kreditinstituten - in Kontennachweisen, im Anlagen- und
Abschreibungsspiegel nach Konten sowie in
Inventarverzeichnissen weiter untergliedert dargestellt.
[Anlagen zum Jahresabschluss]
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung:
[§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB]
Zum Geschäftsführer der GmbH ist Herr
Detlef Merkle bestellt. Er ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Wöllstein, den 12. November 2011
DaSoW GmbH
Detlef Merkle / Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2011 festgestellt.
|