Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 32722
Eingetragen
7.6.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Beratung von Industriesoftware, Pflege und Programmänderungen von Betriebssystemen und Betriebsnetzen sowie der Handel und Verkauf von Betriebssystemen. Die Gesellschaft kann andere Geschäfte betreiben, die mit dem vorstehenden Gegenstand direkt oder indirekt zusammenhängen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und auch die Geschäftsführung und Vertretung sowie die Stellung als persönlich haftende Gesellschafter in anderen Unternehmen übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
90.00%
A*** M*****
10.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Detlef Paul Viktor Merkle
55597 Wöllstein
22.500 €
90.00%
A*** M*****
2.500 €
10.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

DaSoW GmbH

WölIstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 19.168,00 23.336,00
I. Sachanlagen 19.168,00 23.336,00
B. Umlaufvermögen 19.567,04 31.360,63
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.382,42 17.377,58
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.184,62 13.983,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 308,00 766,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 39.043,04 55.463,39

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 25.710,49 24.497,26
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Bilanzgewinn 13.210,49 11.997,26
B. Rückstellungen 10.100,00 12.835,00
C. Verbindlichkeiten 3.232,55 18.131,13
Bilanzsumme, Summe Passiva 39.043,04 55.463,39

Anhang



Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Gesellschaft [GmbH] wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches [HGB] für Kapitalgesellschaften und unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes [GmbHG] sowie unter Berücksichtigung des Vorschlags der Geschäftsführung zur Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Nach den Größenklassen des § 267 HGB ist die GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss i.S.v. § 242 HGB ist um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung [G.u.V.] eine Einheit bildet. Von der Aufstellung eines Lageberichts ist die GmbH befreit. (§ 264 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB)

Die Gliederung der Bilanz und der G.u.V. erfolgt - für interne Zwecke sowie zur Vorlage beim Finanzamt und ggf. bei Kreditinstituten - grundsätzlich nach den Vorschriften für mittelgroße bzw. große Kapitalgesellschaften. Die G.u.V. wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. (§§ 266 Abs. 2 und 3  und 275 Abs. 2 HGB)

Erstmals anzuwendende Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetztes (BilMoG) werden - soweit erforderlich - beachtet. Vorjahreswerte werden ggf. angepasst. 

Soweit Wahlrechte für Pflichtangaben in der Bilanz bzw. G.u.V. oder im Anhang ausgeübt werden können, wird primär der Vermerk im Anhang gewählt. (§ 268 HGB)

Größenabhängige Erleichterungen werden bei der Aufstellung des Anhangs und bei der Offenlegung von Jahresabschlussdaten beim elektronischen Bundesanzeiger genutzt. (§§ 274a, 288, 326 HGB ► Bilanz: verkürzte Gliederung; keine G.u.V.; Anhang: primär Pflichtangaben)  

Fehlanzeigen werden in der Regel nicht angegeben. Detaillierte Erläuterungen (Aufgliederungen) und freiwillige Angaben (Informationen) erfolgen im Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses sowie in Anlagen. 

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
[ § 284 HGB ]

Die generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§§ 246-256 HGB) sowie die besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264-288 HGB) werden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses - soweit zutreffend - beachtet.

Wesentliche Änderungen gegenüber den bisher angewandten Methoden sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht erfolgt. Veränderte Ansätze aufgrund des BilMoG waren nicht gegeben.

Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte werden wie bisher nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. (§ 248 Abs. 2 HGB sowie § 5 Abs. 2 EStG)

Erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden - soweit abnutzbar - zu um Abschreibungen verminderte Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Hierbei werden Geringwertige Anlagegüter (GWG) mit einem Wert von 150,- bis 1.000,- Euro in Sammelposten zusammengefasst.

Planmäßige Abschreibungen (AfA) erfolgen - unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorgaben - nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Gegenstände linear oder degressiv. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Zugänge während des Geschäftsjahres werden pro rata temporis abgeschrieben, gebildete GWG-Sammelposten mit 20% des Jahreswertes. 


Flüssige Mittel, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Enthält der Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen Ausfallrisiken, erfolgen angemessene Wertberichtigungen.

Ausgaben und Einnahmen, die Aufwand und Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstel­len, werden ggf. als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Das Eigenkapital wird unter Berücksichtigung des Vorschlags der Geschäftsführung über die Verwendung des Jahresergebnisses dargestellt.  

Rückstellungen werden gebildet für sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die zukünftig wahrscheinlich zu einer Inanspruchnahme führen und deren Höhe zuverlässig ermittelt oder ggf. geschätzt werden kann.

Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt - nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung - in Höhe des voraussichtlichen Aufwands bzw. des Erfüllungsbetrags. 

Verbindlichkeiten werden zu Rückzahlungsbeträgen passiviert.

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 3,2 TEUR (Vj. 18,1). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind zum Bilanzstichtag nicht gegeben.


Der Bilanzgewinn beinhaltet den Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von 12,0 TEUR.


Ergänzend zu den vorstehenden Pflichtangaben wird berichtet:

Abschreibungen (AfA) wurden im Berichtsjahr nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 n.F. EStG und außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind nicht erfolgt.


Vorräte waren zum Abschlussstichtag nicht gegeben, Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht erforderlich.

Der unter dem Posten Eigenkapital ausgewiesene Bilanzgewinn wird zur weiteren Verwendung auf neue Rechnung (Geschäftsjahr 2011) vorgetragen.

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis des Geschäftsjahres.

Die Posten der Bilanz und G.u.V. werden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses - für interne Zwecke sowie zur Vorlage beim Finanzamt und ggf. bei Kreditinstituten - in Kontennachweisen, im Anlagen- und Abschreibungsspiegel nach Konten sowie in Inventarverzeichnissen weiter untergliedert dargestellt. [Anlagen zum Jahresabschluss]

Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung:
[§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB]

Zum Geschäftsführer der GmbH ist Herr Detlef Merkle bestellt. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.



Wöllstein, den 12. November 2011



         DaSoW GmbH
Detlef  Merkle / Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2011 festgestellt.

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