Steko Bau
GmbH
Kelkheim
(Taunus)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
284.582,00 |
248.686,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
502,00 |
| II.
Sachanlagen |
284.579,00 |
248.184,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.044.375,28 |
1.791.914,01 |
| I.
Vorräte |
173.000,00 |
116.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.424.404,14 |
1.482.803,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
670.404,46 |
802.595,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
446.971,14 |
193.110,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.657,60 |
18.896,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.346.614,88 |
2.059.496,61 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.581.751,79 |
1.310.835,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.285.835,90 |
1.164.929,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
270.915,89 |
120.906,86 |
| B.
Rückstellungen |
206.368,80 |
112.874,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
558.494,29 |
635.785,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
535.310,17 |
622.305,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.346.614,88 |
2.059.496,61 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2015
Steko Bau GmbH, Kelkheim
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie
den einschlägigen Bestimmungen der Satzung
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Klassifizierung wurde das Wahlrecht
ausgeübt, die erhöhten Schwellenwerte und die
geänderte Abgrenzung der Umsatzerlöse
gemäß Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz i. d. F.
vom 10.07.2015 bereits für das Geschäftsjahr 2015
und das Vorjahr zugrunde zu legen (vgl. Beschlussempfehlung
zum BilRUG, BT-Drucks. 18/5256 S. 51 bzgl. der
Anwendung der §§ 267, 267a (1), 277 (1) sowie 293
HGB n. F.).
Es liegen weder im Geschäftsjahr 2015 noch im
Vorjahr Sachverhalte vor, die eine Umgliederung bzw. einen
anderen Ausweis von Umsatzerlösen erforderlich machen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften möglichen Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungsvorschrift
des § 274a Nr. 5 HGB (Abgrenzung latenter Steuern) in
Anspruch.
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear oder degressiv
abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden abgezinst.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei
Laufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungszinssatz wird
der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet wie von der Deutschen
Bundesbank bekannt gegeben.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Urlaubsverpflichtungen, Aufbewahrungspflichten und
Tantiemen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Ivan
Steko, 65812 Bad Soden. Er ist einzelvertretungsberechtigt
und von §181 BGB befreit.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Ergebnisverwendung
Der geschäftsführende Alleingesellschafter
schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Kelkheim, den 17. Mai 2016
Gez. Ivan Steko, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2016 festgestellt.
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