AIP Angewandte innovative Produkte GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Kettner seit 28.6.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Metallbau Kettner GmbHStäbelowJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Metallbau Kettner GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2009 erworben wurden, nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bei Wirtschaftsgütern, die vor der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes degressiv abgeschrieben wurden, wird die degressive Abschreibung beibehalten. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter, welche 800 € netto Anschaffungskosten nicht überschreiten, werden im Jahr ihrer Anschaffung voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 385.059,00. Die Passivierung von Versorgungsverpflichtungen richtet sich nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 EGHGB. Versorgungsverpflichtungen, deren Leistungen sich der Höhe und dem Zeitpunkt nach ausschließlich an den Leistungen einer Rückdeckungsverpflichtung bemessen (kongruent rückgedeckte Versorgungszusage), sind wie wertpapiergebundene Versorgungsverpflichtungen zu behandeln und mit dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherung anzusetzen. Für die Pensionsverpflichtung wurde eine teilweise durch eine Rückdeckungsversicherung abgedeckte Zusage erteilt. Der von IDW RH FAB 1.021 betroffene handelsrechtliche Wertansatz für die Rückdeckungsversicherung beträgt zum 31.12.2023 EUR 219.173,00. Die Gesellschaft hat zum 31.12.2023 ein neues versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geltenden Bewertungsvorschriften für die Pensionsrückstellung erstellt. Dieses Gutachten basiert auf dem degressiv-ratierlichen Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method i.S.d. IAS 19.64). Gemäß § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abzuzinsen; pauschal darf jedoch eine Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt werden. Dabei wurde ein Rechnungszins von 1,82 % (pauschale Restlaufzeit 15 Jahre) zugrunde gelegt. Zusätzlich ist eine Bewertung mit dem 7-Jahres-Durchschnittszins zu erstellen. Dabei wurde ein Rechnungszins von 1,74 % (pauschale Restlaufzeit 15 Jahre) zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag zwischen den beiden Bewertungen beträgt 7.485,00 €. Dieser Betrag unterliegt nach § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahre 2018G verwendet und ein Rententrend von 1,50 % jährlich berücksichtigt. Der Differenzbetrag aus der Umstellung von der Richttafel 2005 G auf die Richttafel 2018 G muss bei der Rückstellung für die Handelsbilanz sofort voll umgesetzt und kann nicht verteilt werden. Die Pensionsrückstellung ist gemäß § 246 Abs. 2 HGB und nach IDW RH FAB 1.021 mit dem vorhandenen teilweise kongruenten Deckungskapital in Höhe von EUR 219.173,00 saldiert. In der Bilanz zum 31.12.2023 wird eine Rückstellung für die Pensionsverpflichtung die nicht nach IDW RH FAB 1.021 saldiert werden darf, in Höhe von EUR 165.886,00 ausgewiesen. Der handelsbilanzielle Wertansatz der Rückstellungsversicherung, der nicht nach IDW RH FAB 1.021 saldiert werden darf, beträgt EUR 143.882,00. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 31.480,00 (Vorjahr: EUR 36.080,00). Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsdeckungsverfahren angewendet. Zur Ermittlung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag wurden die Richttafeln für Pensionsversicherungen 2018 G von Heubeck sowie der von der Deutschen Bundesbank ermittelte pauschal abgeleitete Abzinsungszinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren mit 1,82 % (Stichtag Dezember 2018 / 10-Jahes-Zinssatz) zugrunde gelegt. Zusätzlich wurde eine Bewertung mit dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz in Höhe von 1,74 % (Stichtag Dezember 2018 / 7-Jahres-Zinssatz) erstellt. Der Unterschiedsbetrag zwischen den beiden Bewertungen in Höhe von 7.485 € unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB. Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen: Rechnungszins 10-Jahres-Zinssatz: 1,82 % Rechnungszins 7-Jahres-Zinssatz: 1,74 % zugrunde gelegte Sterbetafeln: "Richttafeln 2018G" von Klaus Heubeck Fluktuation: keine Anwartschaftstrend: keine Rententrend: 1,50 % jährlich Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt: Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden EUR Erfüllungsbetrag der Schulden 385.059,00 Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 219.173,00 Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0 (Vorjahr: EUR 0). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 447.929,18 (Vorjahr: EUR 417.036,44). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 26.520,91 (Vorjahr: EUR 27.547,83). Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 74. Vorschlag und Beschluss zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern auf der Gesellschafterversammlung vom 15.07.2024 die folgende Ergebnisverwendung vor und beschließt folgendes: Der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Gewinnausschüttung wird nicht beschlossen. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden in 2023 vom Geschäftsführer Herrn Thomas Kettner geführt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt. Unterschrift der Geschäftsführung Ort, Datum 15.07.2024 Unterschrift Geschäftsführer Thomas Kettner sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
2 nahegelegene Organisationen
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen