Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegen HRB 10469
Eingetragen
15.9.2014
Branche
Errichtung von FertigteilbautenMontage, Installation und Aufbau von Ständen auf Märkten, Ausstellungen und MessenGerüstbau
Gegenstand
die Ausführung von Montage- und Demontagearbeiten im Baugewerbe.

Historie

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Management

NameRolle
Susanne Aldogan
seit 15.9.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Susanne Aldogan
Buschhauser Weg 101, 58513 Lüdenscheid
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

A.F.A. GmbH

Siegen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

30.545,00 37.320,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

42.643,33 57.621,13

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

111.458,73 53.320,11

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

184.647,06 148.261,24



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

12.500,00 12.500,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

38.840,02 17.052,78

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

30.505,13 21.787,24

B. Rückstellungen

57.920,40 42.589,59

C. Verbindlichkeiten

44.881,51 54.331,63

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

184.647,06 148.261,24

Anhang zum 31.12.2017

1.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die A.F.A. GmbH hat Ihren Sitz in Siegen und wird im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter der Registernummer HRB 10469 geführt.

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.

1.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schul-den, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schul-den wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresab-schlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschluss-stichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entspre-chenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im einzelnen wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen wurden linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten bis € 410 wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplan-mäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

UMLAUFVERMÖGEN

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmän-nischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markt-zins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundes-bank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

1.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer

einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Betrag der Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr beträgt

EUR 44.881,51 (Vorjahr: EUR 54.331,63).

Der Betrag der Verbindlichkeiten größer einem Jahr beträgt

EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)

1.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.

Sonstige Pflichtangaben

Im Unternehmen waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 30 Personen beschäftigt.

Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäfts-jahres unverändert durch Frau Susanne Aldogan.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Siegen, den 16. Januar 2020

A.F.A. GmbH

Susanne Aldogan

Geschäftsführer

 

Siegen, den 16. Januar 2020

gez. Susanne Aldogan

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. Januar 2020

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