TESS
Consulting GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.245,04 |
39.380,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.708,04 |
4.843,53 |
| III.
Finanzanlagen |
34.536,00 |
34.536,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
159.642,45 |
133.410,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.653,60 |
58.441,77 |
| II.
Wertpapiere |
6.646,40 |
6.646,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
120.342,45 |
68.322,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
946,56 |
906,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
197.834,05 |
173.697,68 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
46.812,20 |
26.936,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.936,63 |
37.634,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.875,57 |
-35.698,08 |
| B.
Rückstellungen |
133.905,09 |
125.232,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.116,76 |
21.528,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.116,76 |
21.528,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
197.834,05 |
173.697,68 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
I. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. In der Bilanz und in der G.u.V. ist
zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
III. Aufwendungen sind nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
IV. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
V. Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
VI. Die auf den Jahresabschluss
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden.
VII. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248
Abs. 1 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im
Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB
gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse
ausgegangen. Vermögensgegenstände im
Einzelwert bis EUR 410,00 werden, sofern vorhanden, im
Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben. Von dem Wahlrecht einen
Sammelposten für Vermögensgegenstände zu
bilden, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und
EUR 1.000,00 liegt, ist kein Gebrauch gemacht worden. Diese
Regelung kann gemäß IDW auch für die
Handelsbilanz übernommen werden.
6. Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde
berücksichtigt.
7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8. Rückstellungen für Pensionen
und ähnlichen Verpflichtungen wurden nach § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare
langfristige fällige Verpflichtungen wurden pauschal
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Die Rückstellung für Pension und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende grundlegende Annahmen für die
Berechnung berücksichtigt:
- durchschnittlicher Marktzins von 5,15%
für eine Laufzeit von 15 Jahren
- erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen von 2,0%, die aus den Erfahrungswerten
der Vergangenheit abgeleitet wurden
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2005 G"
Aufgrund der Neubewertung der
Pensionsrückstellungen ergab sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag von
EUR 83.145,94.
Die Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1
Satz 1 HGB wurde in Anspruch genommen. Entsprechend wurden
1/15 von EUR 83.145,94, somit EUR 5.543,06 den
Pensionsrückstellungen zugeführt.
Die in der Bilanz nicht ausgewiesenen
Rückstellungen für laufende Pensionen,
Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen belaufen sich auf EUR 77.602,88.
Die sonstigen Rückstellungen wurden
gemäß vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag
bewertet.
Gemäß § 253 Abs. 2 S.1 HGB
sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr mit dem entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst worden.
9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
10. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.
S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegen die
Gesellschafter keine Darlehensforderungen oder
Verbindlichkeiten.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G. u. V. - Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG
vorgenommen, die nicht in der Handelsbilanz
berücksichtigt werden können.
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren
im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Michael Kleinhenz geführt.
II. Lagebericht
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wird
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Wehrheim, den 30. Dezember 2011
TESS Consulting GmbH
(Michael Kleinhenz)
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.584,69 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.525,47 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2011 festgestellt.
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