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Montage Service GmbH
Chemnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
6.250,00 |
| B.
Anlagevermögen |
8.601,00 |
14.359,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.601,00 |
14.359,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
29.449,16 |
44.326,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.249,85 |
5.515,47 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.199,31 |
38.811,19 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
443,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
38.050,16 |
65.378,76 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.559,73 |
22.768,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-6.250,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
18.750,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.231,80 |
3.795,49 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.958,47 |
-1.563,69 |
| B.
Rückstellungen |
4.306,43 |
2.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.184,00 |
39.810,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
23.184,00 |
39.810,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
38.050,16 |
65.378,76 |
Anhang
zum Jahresabschluss
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften des HGB.
Die Erstellung vorliegender Handelsbilanz erfolgte
unter Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften. Ergänzend waren die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten. Es wurde keine
spezielle Steuerbilanz erstellt. Die einmalige
Möglichkeit der Beibehaltung bisheriger
Wertansätze nach den Übergangsregelungen des
BilMoG wurde angewendet. Es wurden daher keine
Wertansätze des Anlagevermögens infolge
vergangener steuerlichen Vorschriften korrigiert. Weitere
Auswirkungen infolge des BilMoG waren nicht zu beachten, da
keine sonstigen relevanten Posten bestehen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr nur geringförmig geändert.
Das Sachanlagen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht
abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
linear vorgenommen. Gesetzlich zulässige
Vereinfachungsmethoden wie die Sofortabschreibung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 150 EUR wurden in
Anspruch genommen. In 2009 wurden außer GWG bzw.
Pool-Posten keine Wirtschaftsgüter angeschafft.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Liquide Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Sie wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen. Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und weitere
Aufwandsrückstellungen nach HGB wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter
Beachtung des bilanzaufhellendem Zeitraumes gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Von der Möglichkeit der Bildung eines
Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG wurde
kein Gebrauch gemacht.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Die Wahrnehmung der Geschäftsführung
erfolgte durch die im Handelsregister eingetragenen
Geschäftsführungsorgane. Weitere Organe wurden
nicht bestellt.
Chemnitz, d.
12.12.2011
Der Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.
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