Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 724412
Vorher
Neust Leiterplatten GmbHDaniel Böck GmbH
Eingetragen
10.11.2004
Branche
Herstellung von bestückten LeiterplattenHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Leiterplatten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Benjamin Klingenberg
seit 10.5.2023
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

db electronic GmbH

Waldshut-Tiengen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 140.293,00 219.514,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 13,00
II. Sachanlagen 140.293,00 219.501,00
B. Umlaufvermögen 1.036.039,12 1.155.176,68
I. Vorräte 120.841,89 116.717,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 579.829,17 485.554,65
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 335.368,06 552.904,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 780,00 0,00
Aktiva 1.177.112,12 1.374.690,68

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 288.990,68 328.566,80
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 296.433,20 1.193.698,54
III. Jahresüberschuss 560.423,88 1.497.265,34
B. Rückstellungen 280.121,16 577.445,01
C. Verbindlichkeiten 608.000,28 468.678,87
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 608.000,28 468.678,87
Passiva 1.177.112,12 1.374.690,68

Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 (2) HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 (1) Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. niedrigeren beizulegenden Wert.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, verminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 (3) HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel sind in der Höhe Ihres Nennwertes angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Daniel Böck, Geschäftsführer
Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Daniel Böck


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2023 festgestellt.

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