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Waldshut-Tiengen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
140.293,00 |
219.514,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
13,00 |
| II.
Sachanlagen |
140.293,00 |
219.501,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.036.039,12 |
1.155.176,68 |
| I.
Vorräte |
120.841,89 |
116.717,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
579.829,17 |
485.554,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
335.368,06 |
552.904,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
780,00 |
0,00 |
| Aktiva |
1.177.112,12 |
1.374.690,68 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
288.990,68 |
328.566,80 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
296.433,20 |
1.193.698,54 |
| III.
Jahresüberschuss |
560.423,88 |
1.497.265,34 |
| B.
Rückstellungen |
280.121,16 |
577.445,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
608.000,28 |
468.678,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
608.000,28 |
468.678,87 |
| Passiva |
1.177.112,12 |
1.374.690,68 |
Anhang FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 (1) HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 (2) HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 (1) Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die
Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen bzw. niedrigeren beizulegenden Wert.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen,
die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer,
verminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung
Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und
minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge
vorgenommen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von
Fremdkapitalzinsen nach § 255 (3) HGB als
Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel sind in der Höhe Ihres
Nennwertes angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Daniel Böck, Geschäftsführer
Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach §§ 264 ff., 284 ff. HGB
angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Daniel Böck
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2023
festgestellt.
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