RotSale
GmbH
Dettenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
1.1.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.593,00 |
21.071,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.593,00 |
21.071,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
65.023,02 |
35.753,45 |
| I.
Vorräte |
910,18 |
910,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.961,54 |
12.774,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.151,30 |
22.068,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
950,45 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
82.566,47 |
56.824,45 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
1.1.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.103,52 |
44.039,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.039,66 |
14.039,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.063,86 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.343,86 |
2.775,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.119,09 |
10.009,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
30.119,09 |
10.009,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
82.566,47 |
56.824,45 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2016
der Rotsale GmbH, Dettenheim
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gern. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze aus der Bilanz der Rotsale GmbH
zum 31.12.2015 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt und
Anlagespiegel dargestellt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00
Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter
über 410,00 Euro wurden erfasst und entsprechend der
gesetzlichen Vorschrift des § 6 EStG abgeschrieben.
Die Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des.
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch
eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche,
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der
Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Grundlagen der Währungsumrechnung
Im vorliegenden Jahresabschluss sind
Währungsforderungen zum von der EZB
veröffentlichten Tagesmittelkurs oder einem
niedrigeren Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Währungsverbindlichkeiten sind zum von der EZB
veröffentlichten Tagesmittelkurskurs am Bilanzstichtag
bzw. einem höheren Kurs bewertet. Die Zugangsbewertung
in der laufenden Buchführung erfolgte mit dem von der
EZB veröffentlichten Tagesmittelkurs.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung: Während des
abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der
Geschäfte unverändert bei den
vertretungsberechtigten Geschäftsführern Herrn Bo
Du und Herrn Ye Fan.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Dettenheim, den 30. März 2018
gez. Bo Du (Geschäftsführer)
gez. Fan Ye (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2018
festgestellt.
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