Degen Media
Design GmbH
Reutlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2015
EUR |
30.6.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.693,88 |
24.908,09 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.617,69 |
22.287,69 |
| III.
Finanzanlagen |
3.075,19 |
2.619,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
474.232,25 |
182.574,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
382.195,04 |
123.364,51 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
92.037,21 |
59.210,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
9.418,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
499.926,13 |
216.901,84 |
Passiva
|
|
30.6.2015
EUR |
30.6.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
134.326,31 |
105.479,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
84.326,31 |
55.479,75 |
| B.
Rückstellungen |
4.500,00 |
5.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.099,82 |
24.487,09 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
360.000,00 |
81.935,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
499.926,13 |
216.901,84 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Degen Media Design GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach den in § 267 HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft und somit
offenlegungspflichtig.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 276, 286, 287, 288, 325, 326 und 327 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden. Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden
sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
2. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410 €) wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde. Der Sammelposten aus Vorjahren wurde
fortgeführt.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen
wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 53,00 €.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 385,60 €.
4. Sonstige Angaben
Angaben zu Organen der Gesellschaft:
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Karl Degen und Herrn Matthias Degen
geführt. Außer den Geschäftsführern
waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Ergebnisverwendung:
Die Gesellschaft macht von der Erleichterung des
§ 325 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch. Im Bilanzgewinn von
84.326,31 € ist ein Gewinnvortrag von 55.479,75 €
enthalten.
sonstige Berichtsbestandteile
Reutlingen, 02.06.2016
gez. Karl Degen, Matthias Degen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.06.2016 festgestellt.
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