D + M Computer GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamm HRB 4622
Eingetragen
29.11.1988
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
der An- und Verkauf von Computer und Pheripheriegeräten.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Mischeck
seit 14.10.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

D + M Computer GmbH

Kamen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Geschäftsjahr

Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

5,00

5,00

II. Sachanlagen

1. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

59.668,65

62.342,65

III. Finanzanlagen

7.845,78

67.520,43

102.617,70

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

93.407,97

112.376,93

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

191.400,15

172.457,26

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

10.853,28

295.661,40

22.343,36

C. Rechnungsabgrenzungsposten

4.066,50

7.715,75

Summe Aktiva

367.248,33

479.858,65



PASSIVA

Euro

Geschäftsjahr
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

127.822,97

127.822,97

II. Jahresfehlbetrag

123.390,54-

0,00

III. Vortrag auf neue Rechnung

164.876,68

164.876,68

B. Rückstellungen

136.636,00

118.500,00

C. Verbindlichkeiten

37.362,22

38.742,12

D. Rechnungsabgrenzungsposten

23.941,00

29.916,88

Summe Passiva

367.248,33

479.858,65

ANHANG für das Geschäftsjahr 2010

I. Vorbemerkungen und allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Firma D+M Computer GmbH mit Sitz in Kamen (Amtsgericht Hamm HR B 4266) ist eine "Kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den dafür geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen sind unter Hinweis auf Art. 67 Abs. 8 EGHBG nicht angepasst worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Bei den erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen erfolgte die Abschreibung linear.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. zu den Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Die planmäßige Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden zum Nominalwert angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den Anschaffungskosten unter der Beachtung des strengen Niederwertprinzips.

Die Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfall- und Kreditrisikos kam bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine angemessene Pauschalwertberichtigung von 1 % der nicht einzelwertberichtigten Leistungsforderungen zum Ansatz.

Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bilanziert.

Der Ausweis des Kassenbestandes und der Guthaben bei den Kreditinstituten erfolgte zum Nominalwert.

In den "Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten" werden zeitanteilige Aufwendungen des Folgejahres erfasst, deren Zahlungsausgleich bereits im Berichtszeitraum erfolgt ist.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der mutmaßlichen Inanspruchnahme angesetzt.

Die Pensionsrückstellung wurde mit dem Teilwertverfahren ermittelt. Als Rechnungszins wurde der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung genannte Zins für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck zu Grunde . Ausgehend vom versicherungsmathematischen Gutachten für die Eröffnungsbilanz zum 01.Januar 2010 ergibt sich durch die erstmalige Anwendung des BilMoG eine um 64.658,00 € höhere Rückstellung als zum 31. Dezember 2009. Dieser Unterschiedsbetrag wird gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB auf 15 Jahre verteilt, so dass beginnend ab dem 01. Januar 2010 jährlich 4.310,00 € zugeführt werden. Der Differenzbetrag beträgt zum Bilanzstichtag 60.348,00 €

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

III. Sonstige Angaben

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB war im Geschäftsjahr 2010:

- Herr Thomas Mischeck, Kamen

Die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB .

Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Verbindlichkeiten TEUR 15,6

Kamen, den 26. August 2011

(Thomas Mischeck)

Geschäftsführer

 

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