Großhandel mit Photovoltaikmodulen
LABOR STRAUSS SICHERHEITSSYSTEME GMBH
Jakobshöhe 20, 41066 Mönchengladbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmut Friedl seit 30.1.2007 | Geschäftsführer |
Stefan Friedl seit 30.1.2007 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LABOR STRAUSS SICHERHEITSSYSTEME GMBHMönchengladbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang zum 31. Dezember 2023Bezug nehmend auf die beigefügte Bilanz zum 31. Dezember 2023 der Gesellschaft machen wir entsprechend den gesetzlichen Vorschriften folgende Angaben: 1. Allgemeine Angaben Sitz der LABOR STRAUSS SICHERHEITSSYSTEME GMBH ist Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist unter HRB 11981 im Handelsregister des Amtsgerichtes Mönchengladbach eingetragen. Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Größenmerkmale eine "kleine" Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und somit gesetzlich nicht prüfungspflichtig. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. 2. Angaben zur Gliederung Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Saldenvorträge zum 1. Januar 2023 entsprechen den Ansätzen zum 31. Dezember 2022. Die Bilanzkontinuität gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB ist gewahrt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB); die Bewertungsstetigkeit ist somit gewahrt. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich angemessener, planmäßig linearer Abschreibung bewertet. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und wurde wie folgt angesetzt: Entgeltlich erworbene Software linear mit 33,3%. Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten abzüglich angemessener, planmäßig linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und wurde wie folgt angesetzt: Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung linear mit 7,7 % bis 33,3 %. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert von nicht mehr als EUR 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Im Anlagenspiegel werden diese im Zugangsjahr auch als Abgang erfasst. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungspreisminderungen entsprechend § 255 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde dem allgemeinen Ausfallrisiko durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr 2023 betrug 9 Arbeitnehmer. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres waren nicht zu verzeichnen. Die Gesellschaft schuldet der Gesellschafterin LABOR STRAUSS SICHERUNGSANLAGENBAU GES. M.B.H., Wien/Österreich, aus erhaltenen Darlehen insgesamt EUR 400.000,00. Die Verzinsung erfolgte vertragsgemäß mit 2 % p.a.-Aufschlag auf den 3-Monats-Euriborzinssatz. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 8.710,12 aus. Mutterunternehmen ist die LABOR STRAUSS SICHERUNGSANLAGENBAU GES. M.B.H., mit Sitz in Wien/Österreich. In Anbetracht der Verlustsituation hat sich die LABOR STRAUSS SICHERUNGSANLAGENBAU GES. M.B.H., Wien/Österreich, verpflichtet, mit ihren Forderungen gegen die Gesellschaft in Höhe von insgesamt EUR 400.000,00 im Range hinter sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger zurückzutreten sowie bei Bedarf und nach erstmaliger Aufforderung der LABOR STRAUSS SICHERHEITSSYSTEME GMBH, weitere Kapitalzuschüsse in Form von Kapitalrücklagen in Höhe von EUR 750.000,00 in die LABOR STRAUSS SICHERHEITSSYSTEME GMBH zu leisten.
Mönchengladbach, den 4. Juli 2024 Die Geschäftsführer Dipl.-Ing. Helmut Friedl Dipl.-Ing. Stefan Friedl Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der LABOR STRAUSS SICHERHEITSSYSTEME GMBH, Mönchengladbach, wurde am 8. Juli 2024 festgestellt. |
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