Rainbow
Computertechnik GmbH
Marl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.353,00 |
12.140,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.353,00 |
12.140,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
388.322,54 |
372.859,13 |
| I.
Vorräte |
12.062,25 |
11.133,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
124.365,44 |
77.177,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
251.894,85 |
284.548,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
350,44 |
607,75 |
| Aktiva |
399.025,98 |
385.606,88 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
279.759,64 |
285.408,38 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
260.408,38 |
275.064,21 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.648,74 |
14.655,83 |
| B.
Rückstellungen |
94.457,79 |
86.133,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.808,55 |
14.065,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
24.808,55 |
14.065,32 |
| Passiva |
399.025,98 |
385.606,88 |
1. Anhang zum 31. Dezember 2022
Rainbow Computertechnik GmbH, 45768 Marl
1.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1. Allgemeine Angaben
Die Bilanz wird nach Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Von der Möglichkeit der verkürzten
Bilanzdarstellung gemäß § 266 Abs. 1 HGB
und den Erleichterungen gemäß § 274 a Nr.
2-5 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Von den Erleichterungen
bezüglich des Anlagegitters gemäß §
274 a Nr. 1 HGB und des Anhangs gemäß § 288
HGB macht die Gesellschaft Gebrauch.
Die Gesellschaft verzichtet gemäß §
264 Abs. 1 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichts.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt. Von den Erleichterungen gemäß
§ 276 HGB wird kein Gebrauch gemacht.
Die Körperschaftsteuer wird auf der Grundlage
des Gewinnverwendungsvorschlages berechnet.
1.2. Änderung der Bewertungs- und
Abschreibungsmethoden
Änderungen der angewandten Bewertungs- und
Abschreibungsmethoden wurden nicht vorgenommen.
2.
Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
für einzelne Bilanzposten
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungen werden entsprechend der aufgrund
steuerlicher Vorschriften festgelegten
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear über
einen Zeitraum von 2 bis 50 Jahren vorgenommen.
Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis Euro 800,00 werden
im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben und als Abgang berücksichtigt.
2 -
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen werden zum Nominalwert abzüglich
erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt.
Rückstellungen wurden in Höhe der
Beträge gebildet, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und
möglichen Verpflichtungen erforderlich sein werden.
Die Pensionszusage wurde zum 31.12.2022 durch ein
versicherungsmathematisches Gutachten bewertet. Dabei wurde
für die angenommene pauschale Restlaufzeit der
Pensionsrückstellung ein Zinssatz von 6 % zugrunde
gelegt. Darüber hinaus wurden die Sterbetafeln nach
Heubeck aus 2018 verwendet.
Gemäß versicherungsmathematischen
Gutachten nach den o.a. Prämissen beträgt der
Wert der Pensionsverpflichtung zum 31.12.2022 insgesamt
200.740,00 €. Der Aktivwert der
Rückdeckungsversicherung beträgt per 31.12.2022
insgesamt 109.131,51 €.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Die Geschäftsführung besteht im
Berichtszeitraum aus
Jörg Stenzel, 45768 Marl
Marl, 07.06.2024
Der Geschäftsführer
____________________
Jörg Stenzel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2024
festgestellt.
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