Vierke
Corporates GmbH
Braunschweig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.071.923,83 |
326.709,05 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.912,00 |
1.696,00 |
| II.
Sachanlagen |
45.475,50 |
81.414,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.024.536,33 |
243.599,05 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.834.179,45 |
1.781.820,81 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
432.066,33 |
1.754.324,44 |
| II.
Wertpapiere |
4.076.456,73 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
325.656,39 |
27.496,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.140,54 |
9.662,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.909.243,82 |
2.118.192,08 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.811.909,42 |
1.324.993,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
192.280,00 |
192.280,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
0,00 |
144.000,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
5.319.629,42 |
688.713,23 |
| B.
Rückstellungen |
11.100,00 |
33.060,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
86.234,40 |
760.138,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.909.243,82 |
2.118.192,08 |
Anhang
Firmenname laut Registergericht: Vierke Corporates
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Braunschweig
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Braunschweig
Register-Nr.: 3439
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere
formelle Besonderheiten
davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon
- Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB
zusammen mit den Angaben nach
§ 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt.
2.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
(§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als
Nutzungsdauer wurden regelmäßig drei Jahre
zugrunde gelegt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden
Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen
sowie nachträgliche Anschaffungskosten
berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Für geringwertige Anlagegegenstände mit
einem Anschaffungswert zwischen 250,00 € und
1.000,00 € wurde in Vorjahren ein Pool gebildet,
der im Geschäftsjahr 2020 mit einem Fünftel
abgeschrieben wurde. Von der Bewertungsfreiheit nach §
6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden.
Geringwertige Anlagegegenstände mit einem
Anschaffungswert unter 250,00 € wurden als
sofortiger Aufwand ohne gesonderte Erfassung gebucht.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Ausleihungen sind - soweit verzinslich - mit dem
Nennwert bilanziert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu
Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen
bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben
des Geschäftsjahres, die zu Aufwand in folgenden
Geschäftsjahren führen.
Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag
bilanziert.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten sowie
Zahlungsmittelbestände, die auf fremde Währung
lauten, werden grundsätzlich mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Bei
Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wird das Niederstwertprinzip
(Aktivseite) bzw. das Höchstwertprinzip (Passivseite)
beachtet.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268
Abs. 4 Satz 1 HGB)
Zu den einzelnen Bilanzposten der Position
"Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände"
ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu
vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang
nachgekommen.
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
3.2
Gewinnverwendung (§ 268 Abs. 1 HGB)
Im Geschäftsjahr werden die
satzungsmäßigen Rücklagen und die anderen
Gewinnrücklagen entnommen und zu dem Gewinnvortrag
addiert.
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von
688.713,23 € einbezogen.
3.3
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang
ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende
Beträge:
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern 29.418,52 € (VJ: 120.000,00 €)
3.4
Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz
1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus
Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben
zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB
(Restlaufzeit über fünf Jahre, Angaben zu den
besicherten Verbindlichkeiten) im Anhang in
zusammengefasster Form vorgenommen:
a. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr betragen 86,3T€ (VJ: 753,3T€).
b. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr betragen 0,0T€ (VJ: 6,9T€).
c. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren belaufen sich auf 0,0T€ (VJ:
0,0T€).
d. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte besichert sind, bestehen in Höhe
von 36,1T€ (VJ: 592,2T€). Bei den
Sicherungsrechten handelt es sich
um Sicherungsübereignungen und
Eigentmsvorbehalte.
3.5
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 a
HGB)
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen (aus Miet- und Leasingverträgen,
Angabe des Bruttobetrages für das folgende
Wirtschaftsjahr) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf
0,0 T€.
4.
Sonstige Pflichtangaben
Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum
durchschnittlich 4 (Vorjahr: 7) Arbeitnehmer
beschäftigt.
Braunschweig, den 25. November 2021
Vierke Corporates GmbH
gez. (Heiner Vierke)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2021 festgestellt.
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