SPIS
Spindler Services GmbH
Estenfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
30.9.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.605,00 |
3.110,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.505,00 |
2.010,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.100,00 |
1.100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
350.427,92 |
290.865,17 |
| I.
Vorräte |
31.006,59 |
28.247,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
132.740,80 |
139.148,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
186.680,53 |
123.468,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.354,86 |
9.772,77 |
| Aktiva |
360.387,78 |
303.747,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
30.9.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
240.715,73 |
235.114,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.200,00 |
51.200,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
276.097,62 |
276.097,62 |
| III.
Verlustvortrag |
92.183,03 |
106.348,46 |
| IV.
Jahresüberschuss |
5.601,14 |
14.165,43 |
| B.
Rückstellungen |
27.050,00 |
33.588,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
92.622,05 |
35.045,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
92.622,05 |
35.045,35 |
| Passiva |
360.387,78 |
303.747,94 |
Anhang
zum 31. Dezember 2023
SPIS Spindler Services GmbH
Estenfeld
______________________________
1. Angaben zur Identifizierung der Gesellschaft
laut Registergericht
Die SPIS Spindler Services GmbH mit Sitz in Estenfeld
ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Würzburg
unter der Nummer HRB 6157 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichttag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Absatz 1 HGB auf.
2. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach
den generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) sowie unter Berücksichtigung
der besonderen Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften i.S. des § 267 Abs. 1 HGB
unter Beibehaltung der Form der Darstellung insbesondere
der Gliederung der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
aufgestellt worden.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Im Interesse einer größeren Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, im Anhang
aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis 31. Dezember
2023 ist nur eingeschränkt mit dem Vorjahr
vergleichbar. Die Vorjahresvergleichsangaben in der Gewinn-
und Verlustrechnung beziehen sich auf einen längeren
Vergleichszeitraum.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte vor
Ergebnisverwendung.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
grundsätzlich die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden einzeln zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögen linear
vorgenommen.
Bis zum Geschäftsjahr 2020 wurden die
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 im
Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in einen Sammelposten
eingestellt und über fünf Jahre linear
abgeschrieben.
Ab dem Geschäftsjahr 2020/2021 werden
geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis zu einem Betrag von EUR 800,00 im Jahr der Anschaffung
bzw. Herstellung direkt im Aufwand erfasst.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten,
soweit erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei.
Fertige Leistungen werden mit den Einzelkosten zzgl.
angemessener Material- und Personaleinzelkosten bewertet.
Die Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten
bewertet.
Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten werden mit dem Nennwert ausgewiesen.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeitensind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4. Erläuterungen zur Bilanz
a) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr in voller
Höhe eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.
5. Sonstige Angaben und Erläuterungen
a) Personalentwicklung
Bei der SPIS Spindler Services GmbH waren im
Geschäftsjahr durchschnittlich 10 Arbeitnehmer
beschäftigt.
b) Aufstellungserleichterungen
Soweit sich aus der Darstellung nichts anderes
ergibt, nimmt die Gesellschaft die Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB im höchstmöglichen Umfang in Anspruch.
Estenfeld, den 27.06.2024
..................................................
Andreas
Freymüller
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2024
festgestellt.
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