DOLLY
GmbH
Heusenstamm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.369,00 |
50.896,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
49.286,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.368,50 |
1.610,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
169.794,98 |
200.394,66 |
| I.
Vorräte |
99.352,75 |
144.776,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
68.140,83 |
50.115,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.301,40 |
5.502,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.504,56 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
563.509,53 |
551.979,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
734.673,51 |
805.775,36 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
576.979,64 |
623.397,73 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.529,89 |
-46.418,09 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
563.509,53 |
551.979,64 |
| B.
Rückstellungen |
28.162,23 |
20.736,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
706.511,28 |
785.039,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
535.554,06 |
513.860,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
170.957,22 |
271.178,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
734.673,51 |
805.775,36 |
Anhang
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse der
Gesellschaft
Angaben zu den Besitzverhältnissen
1, Rechtliche Grundlagen
Die Gentner GmbH wurde durch notariellen Vertrag am
25.09.2000 gegründet und am 01. Dezember 2000 in
das Handelsregister Wiesbaden unter der Nr. HRB 12204
eingetragen.
Die Gesellschafterversammlung vom 9. März 2001
hat die Änderung des § 1 des
Gesellschaftervertrages in Firma Dolly
Reinigungsbedarf Produktions- und Handelsgesellschaft mbH
beschlossen.
Die Änderung wurde am 30. Oktober 2001 in das
Handelsregister Wiesbaden unter der Nr. HR B 12204,
Blatt 36 ff eingetragen. Ein Handelsregisterauszug vom
1.11.2001 hat uns vorgelegen. Die Sitzverlegung nach
Dreieich im Jahr 2005 wurde im Handelsregister B des
Amtsgerichts Offenbach am 31.8.2005 unter der NR. HRB 41817
eingetragen. Eine Kopie des Handelsregisterauszuges vom
6.9.2005 hat uns vorgelegen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2012 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1
(Firma) beschlossen. Der Firmenname wurde in DOLLY GmbH
umgewandelt. Die Eintragung in das Registerblatt HRB
41817 erfolgte am 07.01.2013. Eine Kopie des
Handelsregisterauszuges vom 08.01.2013 hat uns vorgelegen.
Mit Eintragung vom 21.03.2016 wurde der Sitz der
Gesellschaft von Dreieich nach Heusenstamm verlegt.
Eine Kopie des Handelsregisterauszuges vom 21.03.2016 hat
uns vorgelegen.
Nach Auskunft der Geschäftsführung hat sich
seitdem keine Änderung ergeben.
2. Firma und Sitz
Die Firma der Gesellschaft lautet
Dolly GmbH
Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in
Heusenstamm.
3. Stammkapital
Das Stammkapital beträgt
25.000,-- € .
Die Gesellschafter Harro Gentner und Sigrid Gentner
halten jeweils 12.500,-- € des
Stammkapitals.
Das Stammkapital ist in Höhe von
25.000,-- € voll eingezahlt.
4. Geschäftsführung und Vertretung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Harro Gentner (Geschäftsführer)
Sigrid Gentner
(Geschäftsführerin)
Beide Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
5. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und
der Vertrieb von Reinigungsmitteln aller Art sowie alle
damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
6. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
7. Angaben zur Verwendung des Jahresergebnisses
Mit Beschluß vom 18. November 2020 wurde der
Jahresabschluß zum 31.12.2019 festgestellt und der
Geschäftsführung Entlastung erteilt.
Der Jahresfehlbetrag beträgt
11.529,89 €; der Verlustvortrag beläuft sich
auf 576.979,64 €. Laut Gesellschafterbeschluß
vom 18. November 2020 wird der verbleibende Bilanzverlust
in Höhe von 588.509,53 € auf neue Rechnung
vorgetragen.
8. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Bilanz der Dolly GmbH zum 31. Dezember 2019
weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag
in Höhe von 563.509,53 € aus. Ein derartiger
Fehlbetrag, der sich aus einer Bilanz ergibt, die nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
unter der Annahme der
Unternehmensfortführung aufgestellt wurde, ist
grundsätzlich nicht dazu geeignet, eine
Überschuldung der Gesellschaft festzustellen. Zur
Ermittlung einer Überschuldung im Rechtssinne
wären die Aktivposten und Passivposten mit den
jeweiligen Zeitwerten anzusetzen.
Um eine mögliche Überschuldung der
Gesellschaft zu vermeiden, haben sich die
Gesellschafter verpflichtet, ihre Forderungen
gegenüber der Gesellschaft solange nicht geltend zu
machen, solange die teilweise oder vollständige
Befriedigung dieser Forderungen zu einer Überschuldung
der Gesellschaft im Sinne von § 64 GmbHG bzw. §
19 InsO führen würde.
Auf die möglichen Konsequenzen aus § 64
GmbHG wird hingewiesen.
9. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag lagen keine weiteren
Haftungsverhältnisse vor.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß
1. Anwendungen des Handelsgesetzbuches
Die Gesellschaft hat für den
Jahresabschluß zum 31.12.2019 die Vorschriften des 3.
Buches des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
angewandt.
Zur Verbesserung der Klarheit wurden gemäß
§ 265 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefaßt; diese
sind im Kontennachweis gesondert ausgewiesen und
erläutert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
unverändert das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Dolly GmbH ist eine "kleine" Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluß der Dolly GmbH, Frankfurter
Str. 114-118, 63150 Heusenstamm, wurde auf der Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Der Firmenwert wurde ab dem 1.1.2010 vom Restwert
über 10 Jahre linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis
250,00 € wurden gemäß § 6
Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgesetzt.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
über 250,00 € bis 800,00 € wurden
im Kalenderjahr 2019 nicht angeschafft.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der
Bilanz als Anlage beigefügt.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten
einzeln bewertet und abzüglich eines
Bewertungsabschlages für Vorräte mit einer
Lagerhaltung von 12 bis 36 Monaten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt.
Sonstige Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verrechnungskonten der Gesellschafter wurden mit
2% über dem Basiszinssatz verzinst.
Die Darlehenskonten der Gesellschafter wurden mit
einem Zinssatz zwischen 0,50% und 2,00% verzinst.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 495.288,20 EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 567.165,54 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Heusenstamm, den 18.11.2020
gez. Harro Gentner
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 18.11.2020 festgestellt.
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