VerbundSparkasse Emsdetten OchtrupLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRA 2892
Vorher
Stadtsparkasse Emsdetten
Eingetragen
7.4.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § l der Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebes der Sparkassen in Nordrheinwestfalen vom 15. Dezember 1995.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Hensmann
seit 19.12.2011
Vorstandsmitglied
Peter Dr. Eckhardt
seit 8.1.2004
Vorsitzender des Vorstands

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VerbundSparkasse Emsdetten Ochtrup

Emsdetten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Lagebericht 2021

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die VerbundSparkasse Emsdetten-Ochtrup ist gemäß § 1 SpkG Nordrhein-Westfalen eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL) in Münster und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Steinfurt unter der Nummer HRA 2892 im Handelsregister eingetragen.

Träger der VerbundSparkasse Emsdetten-Ochtrup ist ein Sparkassenzweckverband. Er wurde im Jahr 2003 von den Städten Emsdetten und Ochtrup gebildet. Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Emsdetten und ist ebenfalls Mitglied des SVWL. Das Satzungsgebiet der VerbundSparkasse Emsdetten-Ochtrup umfasst das Gebiet der Träger, der Kreise Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Amtsgerichtsbezirke Ahaus, Gronau, Steinfurt und Münster. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband SVWL und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27. August 2021 einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein. Die Ergebnisse der Mitgliederversammlung des DSGV werden in einem nächsten Schritt den Aufsichtsbehörden vorgelegt.

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr um 3,5 % auf 192 verringert, von denen 95 vollzeitbeschäftigt, 86 teilzeitbeschäftigt sowie 11 in Ausbildung sind. Der Rückgang ist beabsichtigte Folge der normalen Fluktuation.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2021

Nach dem historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung in 2020 war auch das Jahr 2021 durch die Corona-Pandemie geprägt. Obwohl sich die Hoffnungen auf eine Überwindung der Pandemie nicht erfüllten und neue Probleme (z. B. Störungen der Lieferketten, insbesondere bei Halbleitern) auftraten, hat sich die Weltwirtschaft im vergangenen Jahr deutlich erholt. Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2021 veröffentlicht hatte (+5,5 %) wurde mit 5,9 % übertroffen, ebenso hat sich der Welthandel stärker als vor einem Jahr prognostiziert belebt (9,3 % statt 8,1 %).

Deutschland verzeichnete im Gesamtjahr 2021 nach dem starken Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 4,6 % im Vorjahr eine Zunahme des BIP um 2,9 %. Der größte Teil war auf den Außenbeitrag und die staatlichen Konsumausgaben zurückzuführen. Die zum Jahreswechsel 2020/2021 veröffentlichten Prognosen für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft wurden jedoch verfehlt (damals wurde ein BIP-Zuwachs von +3,1 % bis +5,3 % erwartet). Dies lag vor allem an der starken Zunahme des Infektionsgeschehens sowie Lieferengpässen, die sich von einem Problem einzelner Branchen und Unternehmen zu einem nahezu flächendeckenden Problem - insbesondere für das produzierende Gewerbe - ausgewachsen haben. Der Wachstumsbeitrag des Außenhandels (Außenbeitrag) fiel nach einem negativen Wert im Vorjahr mit +0,8 %-Punkten positiv aus. Die Exporte stiegen um 9,9 %, die Importe um 9,3 %. Der private Konsum verharrte im Gesamtjahr 2021 annähernd auf dem Niveau von 2020 und die Sparquote ging um rund einen Prozentpunkt auf 15,0 % zurück (2020: 16,1 %).

Angesichts der weitreichenden ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie hat sich der deutsche Arbeitsmarkt als sehr robust erwiesen. 2021 stagnierte die Zahl der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt; im Jahresverlauf gab es jedoch einen deutlichen Anstieg um 506.000 oder 1,1 %. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die bereits im Krisenjahr 2020 nur geringfügig zurückgegangen war (-0,3 %), konnte in 2021 ein Plus von 1,4 % verzeichnen. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit fiel im Vergleich zum Rekordniveau im Vorjahr (2,94 Mio.) deutlich geringer aus, blieb jedoch mit jahresdurchschnittlich rund 1,85 Mio. auf einem sehr hohen Niveau (2019: 145.000). Die Zahl der Arbeitslosen sank im Jahresdurchschnitt 2021 um 82.000 (-3 %) auf 2.613.000. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote belief sich auf 5,7 % im Bundesgebiet (2020: 5,9 %); in Nordrhein-Westfalen sank sie von 7,5 % im Vorjahr auf 7,3 %.

Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zwei Jahren auch deshalb so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie bislang ausgeblieben ist. 2021 nahm die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahr sogar um 10,8 % auf 14.300 ab und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 1999. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bislang massive Finanzhilfen und andere staatliche Eingriffe einem Anstieg der Insolvenzen entgegenwirken.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland in 2021 so stark wie seit 1993 nicht mehr gestiegen (+3,1 %). Die Inflationsrate fiel weit höher aus als vor einem Jahr prognostiziert, obwohl eine gewisse Gegenbewegung bei den Energiepreisen zum damaligen Zeitpunkt bereits genauso zu erwarten war wie die preissteigernden Effekte der Wiederanhebung der Mehrwertsteuer (1 %-Punkt) und der Einführung der CO 2-Steuer (0,3 %-Punkte). Auch die Lieferengpässe und die dadurch verursachten Preisanstiege fielen weit stärker aus als zu Jahresbeginn erwartet. Nach einem nahezu konstanten Anstieg der Inflationsrate im Jahresverlauf erreichte die Preissteigerung gegenüber dem Vorjahresmonat im Dezember mit einem Plus von 5,3 % ihren vorläufigen Höhepunkt; einen stärkeren Preisanstieg hatte es zuvor im Juni 1992 gegeben. Auch die Preissteigerungen auf dem Immobilienmarkt setzten sich fort und erreichten im 3. Quartal mit einem Anstieg von 12,0 % gegenüber dem Vorquartal den größten Preisanstieg bei Wohnimmobilien seit 2000.

Die Zentralbanken setzten ihren expansiven Kurs in der Geldpolitik grundsätzlich auch in 2021 fort. Allerdings haben einzelne Notenbanken ihren Expansionsgrad im Jahresverlauf bereits reduziert, andere haben eine Straffung der Geldpolitik angekündigt. Die Europäische Zentralbank (EZB) blieb sehr abwartend. Zwar hat sie angekündigt, Ende März 2022 die Nettoankäufe im Rahmen des Pandemie-Notfallkaufprogramms PEPP einzustellen, gleichzeitig jedoch den Wiederanlagezeitraum für das PEPP bis mindestens Ende 2024 verlängert und zudem eine vorübergehende Aufstockung des monatlichen Ankaufvolumens im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) angekündigt. Der Zinssatz für die Anlage von Überschussliquidität der Banken, die über den von der Zentralbank festgesetzten unverzinslichen Freibetrag in Höhe des Sechsfachen des Mindestreserve-Solls hinausgeht, blieb unverändert bei -0,5 %.

Auch die Fiskalpolitik hat ihren expansiven Kurs fortgesetzt. Viele der in 2020 aufgelegten staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wurden fortgesetzt, andere ausgeweitet. Seit Beginn der Corona-Pandemie summierten sich die Hilfen auf Bundesebene auf 170 Mrd. Euro. Die vielfältigen Stabilisierungsmaßnahmen der Politik haben den wirtschaftlichen Abschwung abgefedert, hatten aber auch einen erheblichen Anstieg der öffentlichen Verschuldung zur Folge. Die staatlichen Ausgaben der Bundesrepublik stiegen um 7,4 % und die Einnahmen um 8,9 %, was vor allem an höheren Einnahmen aus Unternehmenssteuern und der Wiederanhebung der Mehrwertsteuer lag. Das daraus resultierende Finanzierungsdefizit liegt mit 132,5 Mrd. EUR rund 12,8 Mrd. EUR unter dem Vorjahr.

Für unsere Region sind nach Einschätzung der IHK-Nordwestfalen aus ihrem Konjunkturbericht Spätsommer 2021 deutliche Aufholeffekte erkennbar. So habe sich die konjunkturelle Lage seit dem Frühjahr verbessert. Die IHK Nordwestfalen weist aber im gleichen Bericht aufkommende Risiken für eine konstante Aufwärtsentwicklung hin. Sie benennt in ihrem Bericht Material- und Fachkräftemangel und steigende Energie- und Rohstoffpreise. Die für diesen Bericht befragten Unternehmen sehen sich zu 71 % durch den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in ihrer Tätigkeit beschränkt.

Nachdem die Aktienmärkte bereits im Jahresverlauf 2020 den dramatischen Einbruch des Frühjahrs 2020 ausgleichen konnten, haben die meisten Indizes auch in 2021 weitere Steigerungen verzeichnet. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 30. Dezember 2021 mit 15.885 Punkten, ein Plus von fast 16 % im Jahresverlauf. Noch deutlicher konnten der EUROSTOXX 50 mit gut 20 % und der weltweit wichtigste Leitindex S&P 500 mit einem Plus von rund 27 % zulegen.

Die Entwicklung an den zinsbezogenen Geld- und Kapitalmärkten war im Jahr 2021 geprägt von anhaltend niedrigen Renditen. Für Geldmarktgeschäfte und Anleihen der öffentlichen Hand sowie Zinsswapgeschäfte unter Banken waren zumindest für Laufzeiten bis zu 10 Jahren im Jahresverlauf weiterhin negative Renditen festzustellen. Im mittel- und insbesondere im langfristigen Laufzeitbereich stiegen die Renditen gegen Ende Jahres 2021 deutlich an; eine Entwicklung, die auch zu Beginn des Jahres 2022 anhielt. Die Rendite der auch für das Kundengeschäft wichtigen Bezugsgröße "Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit" erreichte im Januar 2022 erstmals seit fast drei Jahren wieder einen positiven Wert. Mitte Februar 2022 lag die Rendite mit rd. 0,3 % um rd. 0,7 %-Punkte über dem Wert im Februar 2021 (-0,4 %). Einen vergleichbaren Trend verzeichneten auch die langfristigen Zinsswapgeschäfte unter Banken.

2.2. Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Kredite an inländische Nichtbanken stiegen nach Angaben der Deutschen Bundesbank von November 2020 bis November 2021 um 4,3 %, nach einer Zunahme um 4,0 % im Vorjahreszeitraum. Maßgeblich dazu beigetragen haben die langfristigen Kredite an Unternehmen und Privatpersonen (November 2021: +5,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat), insbesondere die Kredite für den Wohnungsbau (September 2021: +7,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat).

Auf der Einlagenseite hat sich das anhaltende Wachstum an Einlagen in den vergangenen Jahren in 2021 verlangsamt fortgesetzt. Die Einlagen von Nichtbanken im Inland nahmen von November 2020 bis November 2021 um 2,9 % zu, die täglich fälligen Bankguthaben um 6,8 % gegenüber 12,1 % im Vorjahreszeitraum.

Eine ähnliche Entwicklung war auch bei den Sparkassen in Westfalen-Lippe zu verzeichnen, deren Bilanzsumme um 5,7 % auf 162,1 Mrd. EUR anstieg. Das Kreditvolumen wuchs auf Vorjahresniveau mit 5,4 % weiter deutlich. Während der Kreditbestand an Unternehmen und wirtschaftlich Selbstständige im Jahr 2021 um 6,1 % auf 56,9 Mrd. EUR anstieg, erhöhte sich der Kreditbestand der Privatkunden um 5,6 % auf 46,7 Mrd. EUR. Beim privaten Wohnungsbaukreditneugeschäft setzte sich der Trend der letzten Jahre fort. Die Darlehenszusagen an Firmenkunden erhöhten sich um 4,9 %, die an Privatkunden um 8,6 %.

Auch bei den westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich der Zufluss bei den Kundeneinlagen im Berichtsjahr fortgesetzt, wenn auch langsamer als im Vorjahr. Die Privatkunden konnten durch die Lockerungen der Corona-Maßnahmen in den Sommermonaten wieder mehr Geld für Freizeit, Urlaub und Ausflüge ausgeben - das führte zu einem leichten Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Sparquote auf 15,2 % (2020: 16,1 %). Der Gesamtbestand der Kundeneinlagen erhöhte sich um 4,6 Mrd. Euro bzw. 4,0 % auf 117,5 Mrd. Euro (2020: +9,0 %). Dem Branchentrend folgend kam es insbesondere bei täglich fälligen Einlagen - wie bereits in den zurückliegenden Jahren - zu besonders starken Mittelzuflüssen. Der Anteil der täglich fälligen Einlagen an den gesamten Kundeneinlagen erreichte zum Jahresende 2021 mit 70,0 % einen neuen historischen Höchststand (nach 67,7 % in 2020). Der Überhang an Einlagen gegenüber den Krediten (Passivüberhang) hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht auf 9,6 Mrd. EUR (2020: 10,6 Mrd. EUR) verringert. Der Nettoabsatz von Wertpapieren an Privatpersonen hat gegenüber dem Jahr 2020 von 1,4 Mrd. EUR auf 2,6 Mrd. EUR zugelegt.

Das in Folge der Geldpolitik der EZB anhaltend niedrige Zinsniveau macht sich weiterhin negativ in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Dies betrifft insbesondere Sparkassen, die - neben den Genossenschaftsbanken - aufgrund ihres Geschäftsmodells besonders von rückläufigen Zinserträgen betroffen sind. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank sanken beispielsweise die Effektivzinssätze im Bestandsgeschäft mit privaten Wohnungsbaukrediten (mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als 5 Jahren) von Januar bis November 2021 weiter von 1,95 % auf 1,77 %. Allerdings war im Neugeschäft mit privaten Wohnungsbaukrediten eine Trendwende festzustellen, wenn auch auf niedrigem Niveau. Nachdem das Zinsniveau in 2020 noch rückläufig war, verzeichnete die Deutsche Bundesbank von Januar bis November 2021 einen Anstieg der Effektivzinssätze von 1,23 % auf 1,36 %.

Dem standen im Jahr 2021 kaum veränderte Effektivzinssätze für Einlagen (insbesondere Sichteinlagen) von Privatkunden gegenüber. Die aus den starken Mittelzuflüssen resultierende Anlage der Überschussliquidität der deutschen Kreditinstitute bei der Deutschen Bundesbank führte zudem zu entsprechenden Zahlungen von Negativzinsen.

Die deutschen Kreditinstitute hatten ihre Kreditrisikovorsorge in 2020 erheblich gesteigert. Die befürchtete Insolvenzwelle blieb jedoch bislang aus. So markierte das Jahr 2021 einen Tiefstand der Unternehmensinsolvenzen seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Die Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie bleibt jedoch ebenso wie das anhaltende Niedrigzinsumfeld ein Risiko für die Ertragslage der Kreditinstitute.

Die Analyse für die Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Rückgänge aus der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" der Sparkassen konnten vollständig durch gesteigerte Provisionsüberschüsse ausgeglichen werden, so dass - unter Berücksichtigung von sehr moderat gestiegenen Verwaltungsaufwendungen - das Betriebsergebnis vor Bewertungsmaßnahmen in absoluten Zahlen nahezu den Vorjahreswert erreichte.

Die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Krise der Realwirtschaft wirkt sich auch auf die wirtschaftliche Situation einer Vielzahl der privaten und gewerblichen Kreditnehmer aus. Die finanzielle Substanz der Kreditnehmer, die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen sowie eine breite Streuung der Kreditvergaben über verschiedene Branchen haben bislang dazu beigetragen, dass sich die Aufwendungen für Risikovorsorge im Kreditgeschäft bei der Gesamtheit der westfälisch-lippischen Sparkassen auch im Jahr 2021 auf einem moderaten Niveau bewegen.

Neben den gesamtwirtschaftlichen Einflüssen haben auch die Entwicklungen der rechtlichen Rahmenbedingungen das Geschäftsjahr 2021 mitgeprägt. Dies umfasst neben Entwicklungen im Aufsichtsrecht der Kreditinstitute insbesondere gesetzgeberische Initiativen zum Themenbereich "Nachhaltigkeit". Darüber hinaus sind Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu zwei die gesamte Kreditwirtschaft betreffenden Grundsatzfragen zu nennen. Im Einzelnen ist hervorzuheben:

Die nach der Finanzmarktkrise 2009/2010 eingeleiteten aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden auch im Jahr 2021 fort- bzw. umgesetzt. So wurde beispielsweise von der BaFin im August 2021 die 6. MaRisk Novelle veröffentlicht, mit der u. a. Leitlinien der europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen sowie zu Auslagerungen umgesetzt worden sind. Ebenfalls im August 2021 hat die BaFin eine neue Fassung der "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT)" veröffentlicht, mit der sie ihre Erwartungen an die IT und die Informationssicherheit von Banken weiter konkretisiert.

Von besonderer Bedeutung sind darüber hinaus die im Jahr 2021 von der BaFin bzw. der Europäischen Kommission vorbereiteten bzw. eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang mit den von Banken zu erfüllenden Eigenmittelanforderungen. Bereits zum 1. Februar 2022 wurde im Rahmen einer Allgemeinverfügung der sogenannte "antizyklische Kapitalpuffer" von bislang null auf 0,75 % der risikogewichteten Risikopositionswerte angehoben. Die Quote ist ab 1. Februar 2023 einzuhalten. Darüber hinaus beabsichtigt die BaFin, nach einer Abstimmung u. a. mit der Europäischen Zentralbank (EZB) zum 1. April 2022 eine Allgemeinverfügung für die Einführung eines sektoralen Systemrisikopuffers von 2,0 Prozent der risikogewichteten Risikopositionswerte auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite zu veröffentlichen. Beide Maßnahmen, die mit der starken Kreditvergabe durch den Bankensektor und der Preisentwicklung an den Immobilienmärkten begründet werden, wirken kurzfristig auf die Eigenmittelanforderungen.

Daneben hat die EU-Kommission im Oktober 2021 ihre Vorschläge zur Umsetzung der Finalisierung von Basel IV vorgelegt. Mit diesem sog. "Bankenpaket 2021" sollen die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) zum 1. Januar 2025 in europäisches Recht umgesetzt werden. Es enthält umfangreiche Änderungen der Kapitalanforderungen im Rahmen der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD VI) und -verordnung (CRR III). Die Vorschläge befinden sich im weiteren Legislativverfahren der EU. Es ist jedoch absehbar, dass sie mittelfristig zu weiter steigenden Eigenmittelanforderungen führen werden. Darüber hinaus ist im "Bankenpaket 2021" auch das Thema "Nachhaltigkeit" und u. a. dessen Berücksichtigung im Risikomanagement der Kreditinstitute stärker verankert. Dies fügt sich ein in eine Vielzahl gesetzgeberischer und regulatorischer Maßnahmen u. a. zur stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmensberichterstattung. Dazu hat die EU-Kommission am 21. April 2021 vorgeschlagen, den Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, ab dem Geschäftsjahr 2023 deutlich auszuweiten. Unternehmen, die bereits heute gesetzlich verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung zu erstellen, haben, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2021 umfassende neue Datenerhebungs- und Offenlegungsanforderungen im Rahmen der EU-Taxonomie Verordnung (EU 2020/852) und der damit einhergehenden delegierten Rechtsakte zu erfüllen.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre, kurz- und mittelfristig auf erhöhte Eigenmittelanforderungen sowie eine ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion entsprechenden bedeutsamen Rolle bei den weiteren gesetzlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Thema "Nachhaltigkeit" einstellen.

Die oben genannten Entscheidungen des BGH betreffen folgende Sachverhalte:

Mit Urteil vom 27. April 2021 (AGB-Urteil, XI ZR 26/20) hat der BGH entschieden, dass bislang in der deutschen Kreditwirtschaft weit verbreitete Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, die AGB-Änderungen ohne aktive Zustimmung des Kunden vorsahen.

Mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) hat der BGH über die Revision im Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der typischerweise längeren Laufzeit dieser von vielen Banken und Sparkassen angebotenen Verträge veränderliche Zinssatz für die laufende Verzinsung zu berechnen ist. Vertragliche Regelungen mit Kunden, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, sind unzulässig.

Für weitere Informationen zu den Auswirkungen auf unseren Jahresabschluss 2021 verweisen wir auf den Anhang zum Jahresabschluss (Abschnitt Rückstellungen) und die weiteren Ausführungen in diesem Lagebericht (Abschnitt 2.5.3 Ertragslage).

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Kennzahlen

Betriebsergebnis vor Bewertung 1

Eigenkapitalzuführung in TEUR 2

Wachstum der Forderungen an Kunden 3

Wachstum Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 4

Nettoabsatz in Wertpapieranlagen der Kunden 5

Provisionserlöse aus dem Versicherungsgeschäft 6

Vermitteltes Bausparvolumen 7

Risikomonitoringstufe "grün" 8

1 Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Eigenkapitalzuführung in TEUR = Zuführung zu den Reserven nach §§ 340f und 340g HGB, Jahresüberschuss sowie ggfs. Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage in TEUR gemäß Betriebsvergleich
3 Wachstum Forderungen an Kunden = Summe Aktiva 4 und 9
4 Wachstum Verbindlichkeiten gegenüber Kunden = Bilanzpositionen Passiva 2 und Passiva 9
5 Nettoabsatz in Wertpapieranlagen der Kunden = Saldo aus Käufen und Verkäufen der Kunden in bzw. aus DWP-Bank Depots, DekaBank-Depots oder durch uns vermittelte Vermögensverwaltungen
6 Provisionserlöse aus dem Versicherungsgeschäft = Provisionserlöse aus der Vermittlung von Versicherungsverträgen
7 Vermitteltes Bausparvolumen = Addierte Bausparsummen der an die Landesbausparkasse vermittelten Bausparverträge
8 Risikomonitoringstufe "grün" = Einstufung der Sparkasse im bundesweiten Risikomonitoring der Sparkassen, "grün" ist die Beste von vier möglichen Einstufungen

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich der Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen, wertberichtigter Forderungen, sowie der Treuhandverbindlichkeiten) hat sich von 1.176,0 Mio. EUR auf 1.325,7 Mio. EUR mithin um 12,7 % erhöht. Die Bilanzsumme ist von 1.130,3 Mio. EUR auf 1.283,0 Mio. EUR gestiegen. Der Anstieg entspricht einer Wachstumsrate von 13,5 %. Wir hatten ein deutlich niedrigeres Wachstum unserer Bilanzsumme um lediglich 3,1 % erwartet.

Ursächlich für den Anstieg waren die Ausweitung des eigenen Wertpapiervermögens um 67,9 Mio. EUR oder 45,3 %, der Kundenkreditinanspruchnahmen um 55,7 Mio. EUR oder 6,1 % und die gute Liquiditätslage unserer Kunden, die aus dem Zufluss an Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 66,1 Mio. EUR oder 9,1 % ersichtlich wird. Zusätzlich wuchs unsere Barreserve stichtagsbedingt um 30,3 Mio. EUR oder 39,2 %.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute verringerten sich von 12,4 Mio. EUR auf 8,1 Mio. EUR.

Die täglich fälligen Forderungen (Verrechnungskonten) gegenüber Kreditinstituten sind im Vergleich der Stichtage von 4,4 Mio. EUR auf 0,0 Mio. EUR gesunken.

Der Bestand an Schuldscheinen gegenüber Kreditinstituten betrug dagegen weiterhin 8,0 Mio. EUR.

2.4.2.2. Kundenkreditvolumen

Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4 und 9) erhöhten sich von 868,7 Mio. EUR auf 927,4 Mio. EUR. Absolut ergibt sich so ein Wachstum von 58,7 Mio. EUR. Wir hatten ein Wachstum von 34,0 Mio. EUR erwartet.

Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich wie im Vorjahr fast ausschließlich im langfristigen Bereich. Neben den Darlehen für den Wohnungsbau (+ 65,1 Mio. EUR) stieg auch der Bestand an vermittelten Weiterleitungsdarlehen (+ 5,8 Mio. EUR). Deutlich rückläufig zeigten sich im Stichtagsvergleich dagegen die Kontokorrentbestände auf Geschäfts- und Privatgirokonten. Sie gingen um 8,6 Mio. EUR zurück.

Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2021 auf 183,7 Mio. EUR und überschritten damit den Wert des Vorjahres um 5,8 Mio. EUR, oder 3,3 %. Der Bestand an unwiderruflichen Kreditzusagen stieg deutlich um 9,3 Mio. EUR oder 15,9 % auf 67,5 Mio. EUR.

2.4.2.3. Wertpapiereigenanlagen

Im Vergleich der Bilanzstichtage erhöhte sich der Bestand an Wertpapiereigenanlagen abweichend von unseren Erwartungen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 67,9 Mio. EUR oder 45,3 % auf 217,6 Mio. EUR. Zum Bilanzstichtag sind wir mit 93,9 Mio. EUR in Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere investiert. Zusätzlich halten wir einen Bestand von 123,7 Mio. EUR an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren vorwiegend in einem Spezialfonds (94,6 Mio. EUR) in zwei weiteren Renten- (14,0 Mio. EUR) und zwei Immobilienfonds (15,1 Mio. EUR).

Sowohl der Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (+ 31,7 Mio. EUR als auch derjenige an Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren (+ 36,2 Mio. EUR) sind im Jahresverlauf deutlich gewachsen. Die Investitionen in Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere dienen der Stärkung der hochliquiden Aktiva und damit der Liquiditätssteuerung. Die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere wuchsen durch Investitionen in Unternehmensanleihen und Immobilienfonds.

Die Wertpapiereigenanlagen dienen der Liquiditätsreserve.

2.4.2.4. Beteiligungen/Anteilsbesitz

Der Buchwert des Anteilsbesitzes der Sparkasse per 31. Dezember 2021 betrug weiterhin 11,6 Mio. EUR entfällt zu 98,4 % auf die Beteiligung am SVWL.

2.4.2.5. Sachanlagen

Die Sachanlagen verringerte sich durch planmäßigen Abschreibungen von 9,1 Mio. EUR auf 8,8 Mio. EUR.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen um 79,7 Mio. EUR auf 361,8 Mio. EUR. Der deutliche Zuwachs ist Folge eines GLRG III Geschäfts mit der Deutschen Bundesbank (+ 29,9 Mio. EUR) und zusätzlich aufgenommener Termingelder zur liquiditätsmäßigen Absicherung des erheblichen Wachstums bei den Aktivposten der Bilanz (+ 46,4 Mio. EUR). Der Zuwachs bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten insgesamt dient der Refinanzierung des Kreditwachstums und der Investitionen in Eigenanlagen im Jahr 2021. Neben Termingeldern halten wir Refinanzierungsdarlehen und Weiterleitungsdarlehen zur fristenkongruenten Refinanzierung unseres Darlehensgeschäfts. Der Bestand an Weiterleitungsdarlehen stieg um 6,0 Mio. EUR.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich um 66,1 Mio. EUR oder 9,1 % auf 790,2 Mio. EUR. Wir hatten einen Anstieg von lediglich 14,0 Mio. EUR erwartet. Der starke Anstieg ist eine Folge der weiterhin sehr hohen Sparquote im Rahmen der Covid-19-Krise. Vor dem Hintergrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus bevorzugten unsere Kunden weiterhin kurzfristige und liquide Anlageformen. So nahmen die täglich fälligen Sichteinlagen um 81,2 Mio. EUR, oder 17,8 % zu. Die Spareinlagen erhöhten sich um 2,1 Mio. EUR, oder 0,8 %. Bei den Sparkassenbriefen (- 5,7 Mio. EUR) und den befristeten Einlagen (- 10,5 Mio. EUR) kam es zu deutlichen Rückgängen durch Fälligkeiten. Diese beiden Positionen stellen nur noch einen geringfügigen Anteil von 1,5 Mio. EUR an den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Zahlungsverkehr

Der Bestand an Girokonten und vermittelten Kreditkarten verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 544 auf 36.244. Treiber waren die Kreditkarten mit einem Rückgang um 440 Stück. Wir haben im Jahr 2021 begonnen unsere Preismodelle zu Lasten der Modelle mit besonders günstigen Kreditkarten zu ändern.

Vermittlung von Wertpapieren

Wir hatten uns einen Nettoabsatz in Höhe von 25,0 Mio. EUR für das Jahr 2021 vorgenommen, Tatsächlich erzielt haben wir sogar 40,5 Mio. EUR. Insgesamt haben wir im Wertpapiergeschäft einen Umsatz in Höhe von 117,9 Mio. EUR erzielt, nach 86,9 Mio. EUR im Vorjahr. Die Bestände auf unseren Kundendepots erreichten zum Bilanzstichtag einen Gesamtwert von 357,3 Mio. EUR. Zum Vorjahresstichtag waren es noch 289,6 Mio. EUR.

Immobilienvermittlung

Bei der Nachfrage nach Immobilien überwogen private Immobilien. Überwiegend in Zusammenarbeit mit unserer Tochtergesellschaft S-ImmobilienZentrum Emsdetten-Ochtrup GmbH wurden insgesamt 74 Objekte mit einem Wert von 30,5 Mio. EUR vermittelt. Der Wert der vermittelten Immobilien stieg im Vergleich zum Vorjahr um 13,9 %.

Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen

Wir vermittelten im Jahr 2021 mit 454 Lebensversicherungen (Vorjahr 694) mit einer bewerteten Beitragssumme von 13,0 Mio. EUR (Vorjahr 17,9 Mio. EUR). Der deutliche Rückgang steht nach unserer Einschätzung in Korrelation zum gleichzeitigen deutlichen Zuwachs bei der Vermittlung von Wertpapieren im Bereich der Kapitalanlage. Zusätzlich vermittelten wir 527 Sachversicherungsverträge (Vorjahr 536). Insgesamt erzielten wir 0,8 Mio. EUR und damit 0,2 Mio. EUR weniger an Erlösen aus dem Versicherungsgeschäft. Unsere Zielvorstellungen in Höhe von 1,25 Mio. EUR haben wir damit deutlich verfehlt.

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 303 Bausparverträge mit einem Volumen von 21,6 Mio. EUR abgeschlossen. Das entspricht einem Rückgang um 7,5 Mio. EUR. Wir hatten ein Absatzvolumen von 27,0 Mio. EUR erwartet.

2.4.5. Derivate

Unsere derivativen Finanzinstrumente (Zinssicherungsswaps) dienen ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Der Strukturanteil der Kundenkreditinanspruchnahmen am Geschäftsvolumen sank bei gleichzeitiger Ausweitung der Eigenanlagen von 77,8 % auf 73,2 %. Gleichzeitig sank das Verhältnis der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zur Bilanzsumme von 64,1 auf 61,1 %.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.

Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2020. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2021 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 67,4 Mio. EUR (Vorjahr 65,6 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 3,1 Mio. EUR auf 42,9 Mio. EUR erhöht. Hierin enthalten ist eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt.

Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote nach CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken) übertrifft am 31. Dezember 2021 mit 15,17 % (im Vorjahr: 16,40 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag und Kapitalerhaltungspuffer sowie Stresspuffer (Eigenmittelzielkennziffer) deutlich.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Werte ebenfalls deutlich. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine solide Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung vom 30. September 2021 bis zum Jahr 2026 ist eine ausreichende Kapitalbasis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung vorhanden.

2.5.2. Finanzlage

Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag zu den Meldestichtagen mit 130,2 % bis 173,6 % oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100 %. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank.

Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gesichert. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut.

2.5.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2021
Mio. EUR
2020
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss 16,5 17,3 - 0,8 - 4,6
Provisionsüberschuss 7,0 6,5 + 0,5 + 7,7
Sonstige betriebliche Erträge 0,9 0,9 + 0,0 + 0,0
Personalaufwand 12,0 12,3 - 0,3 - 2,4
Anderer Verwaltungsaufwand 5,4 5,4 + 0,0 + 0,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 0,9 0,8 + 0,1 + 12,5
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 6,1 6,2 - 0,1 - 1,6
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge - 0,5 1,3 - 1,8 - 138,5
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 3,1 0,9 + 2,2 + 235,1
Ergebnis vor Steuern 3,5 3,9 - 0,4 - 10,3
Steueraufwand 1,7 2,3 - 0,5 - 23,5
Jahresüberschuss 1,8 1,6 + 0,2 + 8,9
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 0,59 % (Vorjahr 0,59 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2021. Den im Vorjahreslagebericht prognostizierten Wert von 0,57 % haben wir damit leicht überschritten, obwohl der Zinsüberschuss aufgrund der Zinsentwicklung und der allgemeinen Geschäftsentwicklung im Jahr 2021 relativ niedriger ausfiel als erwartet. Wir konnten gleichzeitig den Provisionsüberschuss im Jahr 2021 um 0,5 Mio. EUR steigern. Geplant hatten wir einen Anstieg um 0,4 Mio. EUR. Für die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Vergleichsgröße Cost-Income-Ratio gilt: Das Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen verbesserte sich von 73,4 % auf 71,1 %. Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (bezogen auf das offen ausgewiesene Kapital zum Jahresbeginn) lag mit 6,25 % über dem Vorjahreswert von 5,12 %.

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss ungünstiger entwickelt als erwartet. Er verminderte sich um 1,1 %, oder 0,2 Mio. EUR auf 17,3 Mio. EUR. Der Rückgang bei den Zinserträgen betrug durch den Auslauf höherverzinslicher Verträge bei gleichzeitig niedrigeren Neugeschäfts-Zinssätzen 0,8 Mio. EUR. Über die erfolgreiche Vereinnahmung von Negativzinssätzen vorwiegend bei gewerblichen Einlagen konnten wir den Zinsaufwand in noch höherem Umfang reduzieren. Er sank um 0,9 Mio. EUR. Gleichzeitig mussten wir zur zinsrisikomäßigen Absicherung des kräftigen Wachstums bei den Kundenkrediten und Eigenanlagen 0,3 Mio. EUR mehr für die zinssichernden Derivate aufwenden als im Vorjahr. Die laufenden Erträge aus unseren Wertpapiereigenanlagen steigen aufgrund der getätigten Investitionen in Fonds verschiedener Assetklassen um 0,4 Mio. EUR. Die Ergebniszuführung unserer Tochtergesellschaft entsprach bis auf eine unbedeutende Differenz den Werten des Vorjahres.

Der Provisionsüberschuss ist stärker gestiegen, als wir geplant hatten. Statt der eingeplanten 0,4 Mio. EUR erreichten wir gemessen an bilanziellen Zahlen einen Zuwachs von 0,5 Mio. EUR. Den größten Anteil an diesem Zuwachs hatten wie im Vorjahr die Mehrerlöse aus dem Dienstleistungsgeschäft mit Wertpapieren (+ 0,5 Mio. EUR). Weitere kleine Zuwächse verteilten sich auf verschiedene sonstige Positionen. Die Erlöse aus Privatgirokonten verringerten sich um 0,1 Mio. EUR.

Der Personalaufwand ist nach der Systematik des Betriebsvergleichs der Sparkassen gesunken. Der Rückgang betrug 0,5 Mio. EUR oder 3,7 %. Wie im Vorjahr wurden die Kriterien zur Zahlung einer erfolgsabhängigen Vergütung (EoV) in Teilen erfüllt (Aufwand 0,1 Mio. EUR). Geplant hatten wir mit einem Rückgang von 0,1 Mio. EUR. Der Rückgang ist Folge der geringeren Mitarbeiterkapazitäten.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 0,1 Mio. EUR in Folge höherer Aufwendungen für die IT, die durch Ersparnisse in anderen Bereichen nicht vollständig kompensiert werden konnten.

Insgesamt verringerte sich der Verwaltungsaufwand anders als erwartet um 0,4 Mio. EUR, oder 2,0 %.

Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ergaben sich nur geringfügige Veränderungen. Der Überschuss aus diesen Positionen erhöhte sich lediglich um 3 TEUR.

Das neutrale Ergebnis verschlechterte sich durch erforderliche Rückstellungen für periodenfremde Zinsaufwendungen um 0,8 Mio. EUR. Für eventuelle Verpflichtungen aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verzinsung von Prämiensparverträgen wurde eine Rückstellung über 0,7 Mio. EUR gebildet.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen werden nach der Verrechnung mit Erträgen mit einem Ertragssaldo in Höhe von 0,5 Mio. Mio. EUR (Vorjahr - 0,9 Mio. EUR) ausgewiesen. Darin enthalten sind eine Auflösung von Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR nach einem Wechsel in der Bewertungsmethode und Wertberichtigungen aus der Bewertung unserer Eigenanlagen in Höhe von 1,5 Mio. EUR.

Die Steuerlast ist im Jahr 2020 um 0,5 Mio. EUR gesunken. Handelsrechtlichen Bewertungserlöse aus dem Jahr 2020 sind in nennenswertem Umfang nicht steuerlich wirksam. Gleiches gilt auch für die Auflösung der Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7.

Der Jahresüberschuss lag mit 1,8 Mio. EUR über dem Niveau des Vorjahres.

Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde um immerhin 3,1 Mio. EUR aufgestockt. Insgesamt konnten den verschiedenen Eigenkapitalbestandteilen der Sparkasse 4,9 Mio. EUR zugeführt werden. Geplant waren lediglich 1,7 Mio. EUR.

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der anhaltenden Niedrigzinsphase ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2021 zufrieden.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2021 0,14 %.

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung auch insgesamt als zufriedenstellend. Unsere Planungen zu den wesentlichen vertrieblich motivierten finanziellen Leistungsindikatoren konnten wir mit Ausnahme der Erlöse aus der Vermittlung von Versicherungs- und Bauspargeschäften zum Teil deutlich erreichen. Die finanziellen Leistungsindikatoren, die die Ertragslage widerspiegeln, entwickelten sich in Teilen günstiger als geplant.

3. Nachtragsbericht

Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategien zu Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Zinsänderungsrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken, Beteiligungsrisiken und IT-Risiken umfassen die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Die Risikoinventur umfasst die systematische Identifizierung der Risiken sowie die Einschätzung der Wesentlichkeit unter Berücksichtigung der mit den Risiken verbundenen Risikokonzentrationen.

Basis der Risikoinventur bilden die relevanten Risikoarten bzw. -kategorien.

Auf Grundlage der für das Geschäftsjahr 2021 durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenausfallrisiken Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiken Zinsen (Zinsänderungsrisiko)
Spreads
Aktien
Immobilien
Beteiligungsrisiken
Liquiditätsrisiken Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelle Risiken

Der Ermittlung der periodischen Risikotragfähigkeit liegt ein Going-Concern-Ansatz zu Grunde, wonach sicherstellt ist, dass auch bei Verlust des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials die bankaufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen erfüllt werden können. Das im Jahresverlauf 2021 vom Vorstand bereitgestellt Gesamtbanklimit reichte unterjährig stets aus, um die Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde das Konfidenzniveau auf 95,0 % und einen Risikobetrachtungshorizont für das laufende Jahr i. d. R. bis zum Jahresultimo einheitlich festgelegt. Um die Risikotragfähigkeit über den Bilanzstichtag hinaus sicherzustellen, ist in der periodischen Sicht ab Ende des zweiten Quartals eine Betrachtung bis zum übernächsten Bilanzstichtag vorgesehen. Die Risikotragfähigkeit wird vierteljährlich ermittelt. Wesentliche Bestandteile des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials sind neben der Sicherheitsrücklage, das geplante Betriebsergebnis nach Steuern des laufenden Jahres, die Vorsorgereserven nach §340f und der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB, sofern sie nicht zur Abdeckung der bankaufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen benötigt werden.

Das auf der Grundlage des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Anrechnung
TEUR TEUR %
Adressenausfallrisiken Kunden- und Eigengeschäft 11.500 7.473 65,0
Marktpreisrisiken Zinsen, Spreads, Aktien und Immobilien 20.800 14.816 71,2
Zinsänderungsrisiken Zinsspanne 1.100 482 43,8
Beteiligungsrisiken 1.700 1.064 62,6
Operationelle Risiken 800 353 44,2

Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft.

Stresstests werden regelmäßig durchgeführt. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unwahrscheinlichen, aber plausiblen Ereignissen die Risikotragfähigkeit der Sparkasse gegeben ist. Der Stresstest für das Szenario eines "Markt- und Liquiditätskrise" führt zu einer deutlichen Belastung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Im Rahmen der Risikoberichterstattung wurden regelmäßig auch mögliche Belastungen der Risikolage aus der Covid-19-Krise untersucht. Indizien für eine höhere Belastung der Risikolage durch die Covid-19-Krise haben sich regelmäßig nicht ergeben.

Um einen möglichen etwaigen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, besteht ein in die Zukunft gerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Dabei wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung sowie den künftigen Kapitalbedarf getroffen, wie z. B. rückläufige Betriebsergebnisse aufgrund einer anhaltenden Niedrigzinsphase. Für den im Rahmen der Kapitalplanung zum 30. September 2021 betrachteten Zeitraum bis zum Jahr 2026 können die Mindestanforderungen an die Eigenmittelausstattung auch bei adversen Entwicklungen vollständig eingehalten werden. Es besteht ein ausreichendes internes Kapital (einsetzbares Risikodeckungspotenzial), um die Risikotragfähigkeit im Betrachtungszeitraum unter Going-Concern-Aspekten sicherstellen zu können.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen dienen die Einrichtung von Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen sowie insbesondere die Tätigkeit der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Das Risikocontrolling, das aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Dem Risikocontrolling obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet das Risikocontrolling die Umsetzung der aufsichtlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Es unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategien maßgeblich beteiligt. Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter der Abteilung Betriebswirtschaftliche Steuerung wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter dieser Abteilung. Er ist dem Überwachungsvorstand unterstellt.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

Das Reportingkonzept umfasst die regelmäßige Berichterstattung sowohl zum Gesamtbankrisiko als auch für einzelne Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen.

Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation auf der Grundlage des Gesamtrisikoberichts informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenausfallrisiken

Unter dem Adressenausfallrisiko wird eine negative Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall eines Schuldners bedingt ist.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners erfolgt.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, da aufgrund der Bonitätseinstufung ein höherer Spread gegenüber der risikolosen Kurve berücksichtigt werden muss.

Das Länderrisiko setzt sich zusammen aus dem bonitätsinduzierten Länderrisiko und dem Ländertransferrisiko. Das bonitätsinduzierte Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein Schuldner sein, der nicht selbst ein öffentlicher Haushalt ist, aber seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1. Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands bei risikorelevanten Entscheidungen

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenzen überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung der Adressenausfallrisiken für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" (CPV)

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Kreditgeschäft der Sparkasse Buchwerte *
31.12.2021
Mio. EUR
31.12.2020
Mio. EUR
Firmenkundenkredite 269,2 245,7
Privatkundenkredite 449,5 414,6
Weiterleitungsdarlehen 178,8 173,0
darunter für den Wohnungsbau (588,7) (523,6)
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 29,8 35,4
Gesamt 927,4 868,7

Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse

* nach Abzug von Einzelwertberichtigungen und Vorsorgereserven

Zum 31. Dezember 2021 wurden etwa 48,5 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 50,1 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Einen Schwerpunktbereich bilden mit 26,9 % der Ausleihungen an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen diejenigen für das Grundstücks- und Wohnungswesen. Darüber hinaus entfallen von dieser Grundgesamtheit 11,2 % auf Kreditvergaben an das verarbeitende Gewerbe.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt weiterhin eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts an Kunden. 8,3 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kundenkreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 8,39 Mio. EUR. 60,6 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kundenkreditengagements mit einem Kreditvolumen jeweils unter 1,05 Mio. EUR.

Die Kreditstrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2021 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Volumen
in %
1 bis 9 93,44
10 bis 15 4,49
16 bis 18 2,07

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapieranlagen betrug am 31. Dezember 2021 7,4 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgendem Bereich: Bei den Kreditsicherheiten haben wir eine Konzentration im Bereich der Grundschulden als Objekte im Ausleihbezirk. Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand haben wir Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die Risikovorsorge hat sich im Jahr 2021 wie folgt entwickelt:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2021
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2021
TEUR
Einzelwertberichtigungen 5.736 1.198 2.456 6 4.472
Rückstellungen 67 266 37 0 296
Pauschalwertberichtigungen 2.654 0 1.183 0 1.471
Pauschale Rückstellungen 0 320 0 0 320
Gesamt 8.457 1.784 3.676 6 6.559

Mit Blick auf den vom IDW am 13. Dezember 2019 veröffentlichten und ab dem Geschäftsjahr 2022 verpflichtend anzuwendenden RS BFA 7 zur Bemessung von Pauschalwertberichtigungen haben wir eine Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von 12 Monaten gebildet, der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert.

Die Verringerung der Pauschalwertberichtigungen geht im Wesentlichen auf eine Anpassung des Ermittlungsverfahrens zurück.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2021 zeigt im Vergleich zum Vorjahr höhere Auflösungen als Neubildungen und Erhöhungen und damit eine rückläufige Entwicklung.

4.2.1.2. Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft

Die Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft umfassen die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche einerseits aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultiert, andererseits aus der Gefahr entsteht, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners innerhalb der Ratingklassen 1 bis 16 (gemäß Sparkassenlogik) ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungsrisiko und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenausfallrisikos für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "CPV" in gemeinsamer Messung mit dem Adressenausfallrisiko aus Kundenkreditgeschäften

Anlagerichtlinien für unseren Spezialfonds

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 225,6 Mio. EUR. Das Eigengeschäft gliedert sich in Anleihen und Schuldverschreibungen (93,9 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (94,6 Mio. EUR), Schuldscheinen (8,0 Mio. EUR), Immobilienfonds (15,1 Mio. EUR) und sonstige Investmentfonds (14,0 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:

Externes Rating / Moody's / Standard & Poor´s / Aaa / AAA Aa1 bis Baa3 / AA+ bis BBB- Ba1 bis B2 / BB+ bis B B3 bis C / B- bis C Default / D ungeratet
31.12.2021 11,12% 65,68% 6,74% - - 16,45%
31.12.2020 12,16% 68,93% 5,52% - - 13,39%

Wir sehen in Bezug auf unsere Eigenanlagen keine besonderen Konzentrationsrisiken.

4.2.2. Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

4.2.2.1. Marktpreisrisiken aus Zinsen (Zinsänderungsrisiken)

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. Ferner ist die Gefahr einer unerwarteten Rückstellungsbildung bzw. -erhöhung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu berücksichtigen. Im Sinne dieser Definition werden alle zinstragenden Positionen des Anlagebuchs betrachtet. Ebenso Teil des Zinsänderungsrisikos ist das Risiko, dass der geplante Zinskonditions- bzw. Strukturbeitrag unterschritten wird.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung, Überwachung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken des Anlagebuchs mittels der IT-Anwendung Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus mittels Simulationsverfahren auf Basis verschiedener Risikoszenarien (Haltedauer 12 Monate, Konfidenzniveau 95,0 %). Die größte negative Auswirkung (Summe der Veränderung des Zinsüberschusses bis zum Jahresende) im Vergleich zum Planszenario stellt das Szenario dar, welches auf das Risikotragfähigkeitslimit angerechnet wird.

Betrachtung der Zinsüberschussentwicklung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre für bestimmte Zinsszenarien

Ermittlung des Verlustrisikos (Value-at-Risk) für den aus den Gesamtzahlungsströmen errechneten Barwert auf Basis der historischen Simulation der Marktzinsänderungen. Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 250 Tage (Haltedauer) von diesem statistisch erwarteten Wert wird mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts).

Aufbereitung der Cashflows für die Berechnung von wertorientierten Kennzahlen zu Risiko und Ertrag sowie des Zinsrisikokoeffizienten gemäß § 25a Abs. 2 KWG und BaFin-Rundschreiben 6/2019

Regelmäßige Überprüfung, ob bei Eintritt des unterstellten Risikoszenarios eine Rückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu bilden wäre

Ermittlung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis der Modernen Historischen Simulation, wobei die Sparkasse den VaR als Differenz zwischen dem statistischen Erwartungswert (aufgezinster Barwert) und dem Quantilswert des Konfidenzniveaus am Planungshorizont definiert, für die vierteljährliche Risikomessung mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % und dem Risikobetrachtungshorizont von 12 Monaten.

Separate Berechnung der resultierenden Bewertungsaufwendungen auf unsere zinstragenden Eigenanlagen für verschiedene Ad-hoc-Zinsanstiegsszenarien

Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Auf Basis des Rundschreibens 6/2019(BA) der BaFin vom 06. August 2019 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) haben wir zum Stichtag 31. Dezember 2021 die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + bzw. - 200 Basispunkte errechnet.

Zinsänderungsrisiken
Währung Zinsschock (+200/-200 BP)
Vermögensrückgang Vermögenszuwachs
TEUR 21.580 3.904

4.2.2.2. Marktpreisrisiken aus Spreads

Das Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread der Aufschlag auf eine risikolose Zinskurve verstanden.

Im Sinne dieser Definition ist also eine Spread-Ausweitung, die sich durch eine Migration ergibt, dem Adressenausfallrisiko zuzuordnen. Implizit enthalten im Spread ist auch eine Liquiditätskomponente.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung der Marktpreisrisiken (Zinsen und Spreads) aus verzinslichen eigenen Anlagen mit Hilfe von Overnight und Value-at-Risk-Betrachtung (Haltedauer 250 Tage, Konfidenzniveau 95,0 %)

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

4.2.2.3. Aktienkursrisiken

Das Marktpreisrisiko aus Aktien wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung der Marktpreisrisiken aus Aktien mit Hilfe von Overnight und Value-at-Risk-Betrachtung (Haltedauer 250 Tage, Konfidenzniveau 95,0 %)

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich im Spezialfonds gehalten. Die Risiken aus Aktienkursen werden in dem Spezialfonds unter anderem durch Volumenlimite begrenzt.

4.2.2.3. Immobilienrisiken

Das Marktpreisrisiko aus Immobilien wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Immobilienpreisen ergibt. Hier werden sowohl eigengenutzte Immobilien als auch Immobilieninvestitionen betrachtet.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung der Marktpreisrisiken aus Aktien mit Hilfe von Overnight- und Value-at-Risk-Betrachtung (Haltedauer 250 Tage, Konfidenzniveau 95,0 %)

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Immobilien werden sowohl im Eigenbestand als auch über Immobilienfonds gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

4.2.3. Beteiligungsrisiken

Das Risiko aus einer Beteiligung (Beteiligungsrisiko) umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer Beteiligung. Diese negative Abweichung setzt sich zusammen aus den Wertänderungen einer Beteiligung an sich sowie der negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag (Ausschüttung).

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Verbands für die Verbundbeteiligungen

Ermittlung des Beteiligungsrisikos mit Hilfe der beobachteten Volatilität eines Finanzdienstleister-Aktienindex

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
Strategische Beteiligungen 11,6 Mio. EUR
Funktionsbeteiligungen -,-
Kapitalbeteiligungen -,-

4.2.4. Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden nachfolgend definierten Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungsrisiko ist definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert der Refinanzierungskosten. Dabei sind sowohl negative Effekte aus veränderten Marktliquiditätsspreads als auch aus einer adversen Entwicklung des eigenen Credit-Spreads maßgeblich. Zum anderen beschreibt es die Gefahr, dass negative Konsequenzen in Form höherer Refinanzierungskosten durch ein Abweichen von der erwarteten Refinanzierungsstruktur eintreten.

Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR i. V. m. der deIVO 2015/61

Halten eines definierten Bestands an schnell veräußerbaren hochliquiden Aktiva

Halten eines Bestands an börsengängigen hochliquiden Aktiva, die im Rahmen des Pfandpoolverfahrens der Deutschen Bundesbank jederzeit beliehen werden können

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ermittlung des Refinanzierungsrisikos in Form des zur Abdeckung eines mittels Szenarioanalyse ermittelten Liquiditätsbedarfs über den Risikohorizont resultierenden Aufwands

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

regelmäßig institutseigene, marktweite und kombinierte Stressbetrachtung

"einfaches Kostenverrechnungssystem" (MaRisk BTR 3.1 TZ 5, Erläuterung)

Regelmäßige Ermittlung der NSFR

Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die Liquiditätsstrategie und den Risikoappetit des Vorstands angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst den Zeitraum bis zum Jahr 2025. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung, in der Veränderung der eigenen Geschäftstätigkeit, der strategischen Ziele und des wirtschaftlichen Umfelds zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus wird auch ein Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen durchgeführt.

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Für die von uns gehaltenen deutschen Staatsanleihen konnte gemäß MIFID II Anforderung der ESMA (European Securities an Markets Authority) kein aktiver Markt festgestellt werden.

Diese Anleihen machen nach Kurswert 32,8 % unserer gesamten Eigenanlagen aus.

Im Risikofall beträgt die Survival Period der Sparkasse zum Bilanzstichtag mehr als zwei Monate.

Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR beträgt zum 31. Dezember 2021 150,0 %; sie lag im Jahr 2021 zu den Meldestichtagen zwischen 130,2 % und 173,6 %.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.5. Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken versteht die Sparkasse die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Analyse von operationellen Risiken auf Basis der Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung Risikolandkarte über Szenariobetrachtungen

Regelmäßiger Einsatz einer Schadensfalldatenbank zur Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle

Regelmäßige Messung operationeller Risiken mit der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" auf der Grundlage von bei der Sparkasse sowie überregional eingetretener Schadensfällen

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Begrenzung personeller Risiken über den Einsatz von Organisationsrichtlinien, internen Kontrollen, periodischen Beurteilungssystemen und strukturierten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Einsatz extern geprüfter Vertragsmuster zur Begrenzung rechtlicher Risiken

IT-bezogene und allgemeine Notfallkonzepte

Diverse Versicherungsverträge und eine gesonderte vertragliche Absicherung gegen Cyberattacken

4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Im Jahr 2021 bewegten sich die Risiken jederzeit innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Gesamtlimits.

Das Gesamtbanklimit war am Bilanzstichtag zu 67,4 % ausgelastet. Die Risikotragfähigkeit war und ist derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Gleichwohl würde die Risikotragfähigkeit bei Eintritt des Stresstest-Szenarios "Markt- und Liquiditätskrise" deutlich belastet.

Die bisher bekannten Auswirkungen der Covid-19-Krise haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Darstellung der Risiken berücksichtigt.

Auf Basis der durchgeführten Kapitalplanung zum 30. September 2021 ist bei den bestehenden Eigenmittelanforderungen bis zum Ende des Planungshorizonts keine Einschränkung der Risikotragfähigkeit zu erwarten.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist wie vorgesehen der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als ausgewogen.

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1. Chancenbericht

Zu einer positiven Abweichung von der erwarteten Entwicklung unseres Ergebnisses käme es insbesondere dann, wenn die Zinsen steigen und/oder die Zinsstrukturkurve noch mal steiler wäre, als wir es für unsere Planungen vorausgesetzt haben. Sollte sich die Nachfrage unserer Kunden nach Kreditangeboten aufgrund einer besserer als erwartet verlaufenden Konjunktur noch weiter erhöhen, ergeben sich daraus zusätzliche Ertragschancen.

Weitere Chancen ergäben sich für uns, wenn wir aufgrund der strukturellen und vertrieblichen Neuausrichtung der letzten Jahre (Stichwort: Masterplan 2030) höhere Erlöse erzielen könnten bzw. niedrigere Aufwendungen realisieren könnten, als wir geplant haben.

Wir arbeiten darüber hinaus intensiv daran unsere Prozesse zu optimieren. Das gilt auch für die Bereiche Stab- und Marktfolge. Aus diesen Bemühungen ergeben sich über die Planung hinausgehende Chancen.

Damit wir unseren Kunden auch weiterhin in allen Finanz- und Kreditangelegenheiten ein leistungsstarker Partner sind, haben wir mit der Kreissparkasse Steinfurt im Februar 2022 ergebnisoffene Gespräche über eine Zusammenarbeit der beiden Kreditinstitute aufgenommen. Hierzu haben die Verwaltungsräte der beiden Sparkassen eine Sondierungskommission gegründet, die sich in den kommenden Monaten mit den dazu wesentlichen Themen befassen wird.

5.2. Prognosebericht

5.2.1. Rahmenbedingungen

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einer Zunahme der Weltproduktion (BIP) um 4,4 % und einem Anstieg des Welthandels um 6,0 % im Jahr 2022. Im Folgejahr erwartet der IWF ein BIP-Wachstum von 3,8 %. Dies entspricht einem erneuten starken Wachstum der Weltwirtschaft im Jahr 2022 und einer Normalisierung auf Vor-Krisen-Niveau in 2023. Für Deutschland erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute in ihren vor dem Jahreswechsel veröffentlichten Prognosen eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 3,5 % bis 4,0 % im laufenden und 1,8 % bis 3,3 % im kommenden Jahr. Die steigende Nachfrage bei gleichzeitigen Produktionsengpässen hat dazu geführt, dass der Auftragsbestand seit Juni 2020 stetig gestiegen ist und im Dezember 2021 einen neuen Rekordwert erreicht hat. Angesichts einer Auftragsreichweite von 7,7 Monaten sind die Aussichten für eine dynamische Entwicklung der Industrieproduktion sehr gut.

Ein Großteil der prognostizierten BIP-Zunahme im Jahr 2022 dürfte auf den privaten Konsum entfallen. Da die privaten Haushalte in der Pandemie aufgrund der eingeschränkten Konsummöglichkeiten in großem Umfang zusätzliche Ersparnis gebildet haben, stehen erhebliche Mittel zur Verfügung, die für einen zusätzlichen bzw. nachgeholten Konsum genutzt werden könnten und - nach den Erfahrungen im zweiten Quartal 2021 - wohl auch genutzt werden. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren im Gesamtjahr 2022 einen Anstieg der privaten Konsumausgaben um +4,7 % bis 7,6 %. Die Sparquote dürfte sich nach dem Rückgang auf jahresdurchschnittlich 15,0 % im vergangenen Jahr nunmehr stärker reduzieren. Die Prognosen bewegen sich für 2022 in der Spanne von 9,6 % bis 12,2 %, für 2023 zwischen 7,9 % und 11,5 %.

Der Erholungsprozess auf dem deutschen Arbeitsmarkt wird sich nach Einschätzung der meisten Wirtschaftsforscher mit einer gewissen Schwächephase im Winter 2021/2022 weiter fortsetzen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung bis Januar saisonbereinigt weiter gesunken, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, für die Daten bis November vorliegen, hat in saisonbereinigter Rechnung kräftig zugenommen. Die Nachfrage nach Arbeitskräften blieb bis zuletzt hoch. Für das Gesamtjahr 2022 erwarten die Konjunkturforscher einen Rückgang der Arbeitslosenquote auf 5,2 % bis 5,3 % und einen Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen auf über 45 Millionen (+0,6 % bis +1,0 %).

Den Prognosen der Mehrheit der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge werden die Verbraucherpreise in Deutschland 2022 mit +2,3 % bis +4,0 % und in 2023 mit +1,8 % bis +2,5 % zwar voraussichtlich weniger stark steigen als in 2021 (+3,1 %), aber dennoch weit stärker als in den Jahren zuvor. Die Gründe dafür sind vielfältig. So haben sich die deutlich gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise bislang erst teilweise in höheren Verbraucherpreisen niedergeschlagen; die preissteigernd wirkenden Lieferengpässe werden nur schrittweise überwunden werden und schließlich könnte aufgrund der erzwungenen Konsumzurückhaltung und der erhöhten Ersparnisbildung die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher künftig höher ausfallen. Auf mittlere Sicht besteht das Risiko, dass sich der höhere Preisdruck aufgrund steigender Inflationserwartungen verfestigt. In der Eurozone erwartet die EZB nach einem allgemeinen Preisanstieg um 2,6 % im vergangenen Jahr eine Beschleunigung auf 3,2 % in 2022, sowie +1,8 % in den beiden Folgejahren. In der Pressekonferenz zur Erläuterung der geldpolitischen Entscheidungen am 3. Februar 2022 räumte die EZB jedoch ein, dass die Inflation länger erhöht bleiben werde als bislang erwartet. Im Laufe des Jahres 2022 werde sie aber zurückgehen.

Auch zu Jahresbeginn 2022 bleiben alle Einschätzungen zur weiteren Entwicklung der Pandemie und damit auch der wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Das zeigte die Entwicklung im vergangenen Jahr sehr deutlich, als sich die Hoffnung einer Überwindung der Pandemie in 2021 nicht erfüllt hat. Neben der Unsicherheit über den weiteren Pandemieverlauf stellt sich derzeit die Frage, ob und in welchem Zeitraum die Beschaffungsprobleme weiterhin die Industrieproduktion aber auch die Bautätigkeit behindern. Für 2022 kommt als besonderer Risikofaktor die weitere Entwicklung der geopolitischen Lage hinzu. Die Folgen aus der derzeitigen Situation in der Ukraine sind in den vorangestellten Zahlen noch nicht enthalten und lassen sich gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilen. Nach aktuellen Einschätzungen werden sich die Wachstumsaussichten Deutschlands jedoch verschlechtern, da die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konfliktes die bestehenden Störungen in den Lieferketten und den Inflationsdruck durch die steigenden Energiepreise verstärken.

Eine Reihe von Notenbanken hat in 2021 begonnen, den außergewöhnlich hohen Expansionsgrad der Geldpolitik etwas zurückzunehmen. Die Federal Reverse, die ihre Bilanzsumme in 2021 noch massiv ausgeweitet hat, richtet ihr Augenmerk inzwischen stärker auf die Inflation und hat Zinserhöhungen in Aussicht gestellt. Die Helaba hat ihre Prognose zur Inflationsentwicklung in den USA auf +5,1 % (zuvor +4,8 %) angepasst und erwartet nun, dass die Fed ihren Leitzins in 2022 mindestens fünfmal um 0,25 %-Punkte anheben wird. Der geldpolitische Schwenk der Fed und der starke Anstieg der Inflation in der Eurozone setzen die EZB zunehmend in Zugzwang. Zwar hat sich die EZB in ihrer offiziellen Kommunikation bislang sehr abwartend gezeigt und eine rasche Zinswende bislang verneint. Die Äußerungen im Umfeld der EZB nehmen jedoch ebenso wie der öffentliche Druck zu, dem Inflationsrisiko eine stärkere Bedeutung zuzumessen. Auch wenn die EZB Ende März 2022 die Nettoankäufe im Rahmen des Pandemie-Notfallkaufprogramms PEPP einstellen wird, hat sie ein generelles Ende der Nettokäufe bislang nicht angekündigt. Da eine Zinserhöhung gemäß ihrer Forward Guidance erst danach erfolgen wird, war bislang nicht mit einer Anhebung der Leitzinsen in 2022 zu rechnen.

Für die Bankenbranche folgt daraus, dass sie zunächst auch weiterhin in einem anhaltenden Niedrig- und Negativzinsumfeld agieren muss, auch wenn eine Zinswende näher rückt. Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkasse bedeutet dies, dass die im Abschnitt "Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen" bzw. "Branchenumfeld 2021" dargestellten Entwicklungen der Zins- und Provisionserträge sowie der Verwaltungsaufwendungen voraussichtlich auch das Geschäftsjahr 2022 prägen werden. Das Betriebsergebnis vor Bewertungsmaßnahmen wird sich daher voraussichtlich trotz aller Bemühungen zur Steigerung von Erträgen und zur Kosteneinsparung weiter abschwächen. Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Zwar ist die befürchtete Insolvenzwelle bislang ausgeblieben. Je nach Branche muss jedoch mit Insolvenzen insbesondere in den Branchen gerechnet werden, die sowohl durch die Pandemie und/oder die weltwirtschaftlichen Folgen des Kriegs in der Ukraine und der resultierenden Sanktionen wie auch durch die zunehmende Konkurrenz durch Onlineanbieter betroffen sind.

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Krise haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Ermittlung der Prognosen für das Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt.

5.2.2. Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus der mittelfristigen Entwicklungsplanung für unser Haus und aus der systematischen Beobachtung unserer Märkte rechnen wir mit einem weiteren Wachstum in Höhe von 21,0 Mio. EUR oder 2,3 % für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem längerfristigen Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden.

Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung und unter Berücksichtigung unserer Überlegungen in Bezug auf die weitere Entwicklung der Vermögensbildung unserer Kunden gehen wir von einem Zuwachs an Kundeneinlagen in Höhe von 33,0 Mio. EUR, oder 4,2 % aus. Im Dienstleistungsgeschäft wollen wir einen Nettoabsatz im Wertpapiergeschäft von 25,0 Mio. EUR erzielen. Zusätzlich wollen wir den Erlös aus der Vermittlung von Versicherungen an unsere Kunden auf 1,25 Mio. EUR steigern.

Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen resultierenden Anstieg um 1,8 %.

5.2.3. Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus insbesondere aufgrund weiter rückläufiger Konditionsbeiträge aus dem Kundengeschäft mit einem Rückgang des Zinsüberschusses auf 1,37 % der durchschnittlichen Bilanzsumme.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem weiteren Anstieg in Höhe von 0,1 Mio. EUR aus. Wir haben uns in diesem Zusammenhang vorgenommen, die Erlöse aus dem Giroverkehr um 0,2 Mio. EUR zu steigern. Die Erlöse aus der Vermittlung von Versicherungen sollen auf 1,25 Mio. EUR steigen. Der Nettoabsatz an Wertpapieren soll im Jahr 2020 25,0 Mio. EUR betragen und an das vermittelte Bausparvolumen soll bei 27,0 Mio. EUR liegen. Die Ergebniseffekte aus diesen Absatzerfolgen werden sich nach unseren Planungen dann zum Teil erst im Jahr 2023 im Ergebnis der Sparkasse niederschlagen.

Über unsere Aktivitäten zur Standardisierung und Digitalisierung von Prozessen und einer resultierenden Reduktion der Personalkapazitäten soll dieser auch unter Berücksichtigung von Tarifsteigerungen um 1,6 % steigen. Der Sachaufwand wird dagegen gegenüber den Werten des Jahres 2021 um 3,8 % steigen. Insgesamt steigt der Verwaltungsaufwand so um 2,3 % oder 0,4 Mio. EUR.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung den vorgestellten Annahmen für das Jahr 2022 ein sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,54 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme.

Aufgrund unserer zum Prognosezeitpunkt im Wesentlichen seitwärts gerichteten Zinsmeinung erwarteten wir keine Bewertungserfordernisse im Wertpapiergeschäft im Jahr 2022. Der in den ersten beiden Monaten zu beobachtende Zinsanstieg und die aktuellen Verwerfungen an den Geld- und Kapitalmärkten aufgrund des Kriegs in der Ukraine würden bei Fortschreibung auf das Jahresende 2022 erhebliche Bewertungsaufwendungen nach sich ziehen. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. In der mehrjährigen Unternehmensplanung berücksichtigen wir derzeit einen durchschnittlichen Jahreswert der über dem erwarteten Verlust aus den jüngsten Berechnungen mit CPV liegt. Die zu erwartenden Bewertungsergebnisse für das Jahr 2022 liegen bei 0,18 % der Durchschnittsbilanzsumme.

Den verschiedenen Komponenten unseres aufsichtlichen Eigenkapitals wollen wir im Jahr 2021 aus dem Ergebnis insgesamt mindestens 2,0 Mio. EUR zuführen. Wir erwarten ebenfalls die Einhaltung des aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers und des individuellen SREP-Zuschlags. Mit Blick auf die Allgemeinverfügung der BaFin zur Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers bzw. ihrer Absicht, kurzfristig einen sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite einzuführen, ist absehbar, dass im Verlauf des Jahres 2023 erhöhte Eigenmittelanforderungen zu erfüllen sind. Auf Basis unseres aktuellen Kenntnisstandes über die Maßnahmen der BaFin und unserer aktuellen Ergebnis- und Kapitalplanung gehen wir bisher davon aus, dass wir auch diese Anforderung erfüllen können.

Im Risikomonitoring des SVWL wollen wir weiterhin in die beste Stufe "grün" einsortiert bleiben.

Nicht nur aus sinkenden Zinsen könnten sich weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Vorübergehend könnten auch steigende Zinsen über die dann notwendigen Bewertungserfordernisse bei den Eigenanlagen zu Ergebnisbelastungen führen. Allerdings werden sich im gleichen Umfeld auch die stillen Reserven der Sparkasse aus Laufzeiteffekten und den Derivaten erhöhen.

5.3. Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2022 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Auch könnten uns die weitere Entwicklung der Covid-19-Krise und des Kriegs in der Ukraine sowie über deren wirtschaftliche Folgen vor erhebliche zusätzliche Herausforderungen stellen.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2022 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als noch zufriedenstellend.

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Die Auswirkungen der Covid-19-Krise und des Kriegs in der Ukraine können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen, ggf. über das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ beeinflussen.

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

der VerbundSparkasse Emsdetten•Ochtrup
Sitz Emsdetten
eingetragen beim Amtsgericht Steinfurt
Handelsregister-Nr. A 2892

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2021

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2020
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 6.596.925,12 6.948
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 101.014.983,89 70.342
107.611.909,01 77.290
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 12.933,83 4.384
b) andere Forderungen 8.038.078,03 8.040
8.051.011,86 12.424
4. Forderungen an Kunden 921.167.784,54 864.349
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 447.300.174,88 EUR (416.396)
Kommunalkredite 29.785.980,82 EUR (35.362)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 81.787.763,64 50.062
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 81.787.763,64 EUR (50.062)
bb) von anderen Emittenten 12.095.722,99 12.130
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 7.113.664,66 EUR (7.148)
93.883.486,63 62.192
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
93.883.486,63 62.192
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 123.716.203,72 87.540
6a . Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 11.356.566,04 11.337
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (-)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 200.000,00 200
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (-)
9. Treuhandvermögen 6.188.360,68 4.310
darunter:
Treuhandkredite 6.188.360,68 EUR (4.310)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.151,00 0
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
1.151,00 0
12. Sachanlagen 8.754.683,81 9.138
13. Sonstige Vermögensgegenstände 2.024.416,90 1.418
14. Rechnungsabgrenzungsposten 78.607,58 80
Summe der Aktiva 1.283.034.181,77 1.130.278

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2020
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 465.599,54 12
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 355.113.133,83 277.802
355.578.733,37 277.814
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 240.306.204,80 238.218
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 10.787.806,55 10.813
251.094.011,35 249.030
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 537.535.630,16 457.272
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.601.511,92 17.782
539.137.142,08 475.054
0,00 0
790.231.153,43 724.084
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 6.188.360,68 4.310
darunter:
Treuhandkredite 6.188.360,68 EUR (4.310)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 901.651,96 900
6. Rechnungsabgrenzungsposten 142.062,29 174
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 15.050.456,00 14.548
b) Steuerrückstellungen 52.473,00 15
c) andere Rückstellungen 4.543.198,85 2.942
19.646.127,85 17.505
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 42.946.642,84 39.847
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 64.891.863,89 63.279
cb) andere Rücklagen 751.599,06 752
65.643.462,95 64.031
d) Bilanzgewinn 1.755.986,40 1.612
67.399.449,35 65.643
Summe der Passiva 1.283.034.181,77 1.130.278
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 34.314.870,48 34.951
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
34.314.870,48 34.951
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 67.540.437,66 58.266
67.540.437,66 58.266

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2020
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 19.064.304,93 20.020
abgesetzte negative Zinsen 66.913,29 EUR (17)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 729.910,97 766
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
19.794.215,90 20.787
2. Zinsaufwendungen 5.799.605,06 5.657
abgesetzte positive Zinsen 755.240,50 EUR (231)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 1.206.475,17 EUR (1.145)
13.994.610,84 15.130
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.783.238,80 1.348
b) Beteiligungen 210.979,04 286
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 531.995,05 527
2.526.212,89 2.162
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 8.782.166,91 8.494
6. Provisionsaufwendungen 1.802.462,29 1.989
6.979.704,62 6.505
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR 916.186,87 899
(0)
9. (weggefallen)
24.416.715,22 24.695
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 9.348.382,34 9.652
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.647.001,32 2.659
darunter: für Altersversorgung 866.944,48 EUR (858)
11.995.383,66 12.311
b) andere Verwaltungsaufwendungen 5.402.844,36 5.403
17.398.228,02 17.714
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 646.564,98 611
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR 291.148,61 166
(0)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 1.349
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 549.163,22 0
549.163,22 1.349
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 0
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
0,00 0
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 3.100.000,00 925
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 3.529.936,83 3.930
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.740.091,88 2.284
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 33.858,55 34
1.773.950,43 2.317
25. Jahresüberschuss 1.755.986,40 1.612
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
1.755.986,40 1.612
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
1.755.986,40 1.612
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 1.755.986,40 1.612

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen wurden als Forderung bzw. Verbindlichkeit gesondert vom Grundgeschäft ausgewiesen.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) sowie Namensschuldverschreibungen haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen und Namensschuldverschreibungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung der Covid-19-Pandemie ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die der aktuellen Covid-19-Pandemie immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für latente Risiken im Forderungsbestand haben wir Pauschalwertberichtigungen gebildet. Mit Blick auf den vom IDW am 13. Dezember 2019 veröffentlichten und ab dem Geschäftsjahr 2022 verpflichtend anzuwendenden RS BFA 7 zur Bemessung von Pauschalwertberichtigungen haben wir eine Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von 12 Monaten gebildet, der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Die für die Berechnung des erwarteten Verlustes verwendete Software wurde zum 30. September aktualisiert. Nach den Vergleichsrechnungen zu diesem Stichtag, fällt die Pauschalwertberichtigung durch den Methodenwechsel um 595 TEUR niedriger aus. Erstmals haben wir die Pauschalwertberichtigungen auf die Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie die betroffenen Posten unter dem Bilanzstrich aufgeteilt. Für Pauschalwertberichtigungen relevante Forderungen an Kreditinstitute bestanden zum Bilanzstichtag jedoch nicht.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf der unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.

Die Gebäude werden linear abgeschrieben. Für Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear bzw. degressiv abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Verbindlichkeiten aus den sogenannten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG III) zeichnen sich dadurch aus, dass der Erfüllungsbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt durch Zinsermäßigungen ggf. unter dem Nominalwert liegt. Wir haben die Verbindlichkeiten grundsätzlich zu ihrem Nominalwert angesetzt. Die Differenz zum Erfüllungsbetrag berücksichtigen wir durch eine zeitanteilige Reduzierung des Nominalwerts. Eine zeitanteilige Reduzierung des Nominalwerts haben wir dann vorgenommen, wenn die Ansprüche auf Zinsermäßigungen zum 31. Dezember 2021 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als realisiert gelten. Dabei haben wir uns an den vom IDW veröffentlichten Grundsätzen orientiert.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den Abzinsungszeitraum anhand einer Expertenschätzung ermittelt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,0 % sowie Rentensteigerungen von 2,0 % unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2021 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,87 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,0 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu sieben Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verträge (fünf Jahre) entsprechenden Zinssatz von 0,57 %.

Für Abfindungsleistungen im Zusammenhang mit der Aufhebung von Arbeitsverhältnissen wurden die Rückstellungen zu Lasten des Personalaufwands gebildet.

Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 (AGB-Urteil, XI ZR 26/20) entschieden, dass bislang in der deutschen Kreditwirtschaft weit verbreitete Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, die AGB- und damit auch Gebühren-Änderungen ohne aktive Zustimmung des Kunden vorsahen.

Ungeachtet der Tatsache, dass wir nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt waren, werden wir dieses Urteil aufgrund seiner grundsätzlichen Bedeutung bei der künftigen Gestaltung der Vertragsbeziehung zu unseren Kunden berücksichtigen. Dazu haben wir im Verlauf des Jahres 2021 unsere Kunden über das Urteil und unsere aktuellen AGB informiert und gebeten, im Sinne einer rechtssicheren Gestaltung der künftigen Vertragsbeziehung die ausdrückliche Zustimmung insbesondere zu den aktuellen Preisen für unsere Dienstleistungen zu erteilen.

Hinsichtlich der Behandlung in unserer Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 haben wir die Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) berücksichtigt, dass von der BGH-Rechtsprechung erfasste Gebühren seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam vereinnahmt werden dürfen.

Von unseren Kunden geltend gemachte Erstattungsansprüche haben wir nach einer internen rechtlichen Bewertung der Anspruchsgrundlagen reguliert. Für gegebenenfalls noch in Zukunft zu erwartende Erstattungsansprüche haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung Rückstellungen gebildet.

Der BGH hat mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) über die Revision im Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des aktuellen Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der typischerweise längeren Laufzeit dieser von vielen Banken und Sparkassen angebotenen Verträge veränderliche Zinssatz für die laufende Verzinsung zu berechnen ist. Vertragliche Regelungen mit dem Kunden, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, sind unzulässig.

Der BGH hat entschieden, dass in diesen Fällen für die Höhe der variablen Verzinsung ein maßgebender Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen zu bestimmen ist. Bei der Zinsanpassung ist im Rahmen einer monatlichen Anpassung der ursprünglich relative Abstand des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz beizubehalten. Offengeblieben ist, welcher konkrete Referenzzinssatz zugrunde gelegt werden muss. Der BGH hat das Verfahren in diesem Punkt an das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Dresden zurückverwiesen; eine Entscheidung des OLG steht noch aus.

Ungeachtet der Tatsache, dass wir nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt waren, haben wir die Konsequenzen des BGH-Urteils analysiert und geprüft, ob die von uns in der Vergangenheit mit unseren Kunden geschlossenen Verträge vergleichbar ausgestaltet sind.

Soweit das Ergebnis unserer Prüfung eine vergleichbare Ausgestaltung ergeben hat, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten

Die Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Strukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert, soweit die strukturierten Finanzinstrumente aufgrund des eingebetteten derivativen Finanzinstruments keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen Risiken bzw. Chancen im Verhältnis zum Basisinstrument aufweisen. Liegen die Voraussetzungen für eine einheitliche Bewertung nicht vor, werden die strukturierten Finanzinstrumente für die Bewertung in ihre Bestandteile zerlegt.

Wir halten am Bilanzstichtag 8,0 Mio. EUR (Buchwerte) strukturierter Schuldscheindarlehen (Zinsstrukturen) und eine strukturierte Inhaberschuldverschreibung (Zinsstruktur) über 5,0 Mio. EUR (Buchwert) im Bestand.

Die variable Verzinsung der zwei kapitalgarantierten Schuldscheindarlehen ist gekoppelt an die Entwicklung eines Referenz-Swap-Satzes. Die Verzinsung der strukturierten Inhaberschuldverschreibung ist gekoppelt an die Entwicklung des 3-Monats-Euribor.

Wir bilanzieren die strukturierten Schuldscheindarlehen und die strukturierte Inhaberschuldverschreibung im Sinne des IDW RS HFA 22 als einheitlichen Vermögensgegenstand. Eine Abzinsung der zinsstrukturierten Schuldscheindarlehen und der zinsstrukturierten Inhaberschuldverschreibung werden wir vornehmen, wenn von einer dauerhaften Zinslosigkeit der Zinsstrukturen auszugehen ist.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 n.F. im Rahmen einer wertorientierten Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am 31. Dezember 2021. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nach unseren Berechnungen nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.

Währungsumrechnung

Nicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet.

Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden unabhängig von der Restlaufzeit erfolgswirksam berücksichtigt und im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden erfolgswirksam vereinnahmt und analog ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (einschließlich der Eventualverbindlichkeiten) beträgt 48 TEUR bzw. 0 TEUR.

Auf Fremdwährung lautende Bargeldbestände wurden zum Kassakurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Aufwendungen bzw. Erträge aus der Währungsumrechnung sind nicht entstanden.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 4.000 8.372

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2021
TEUR
börsennotiert 88.644
nicht börsennotiert 4.975

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile an Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), die nachfolgend dargestellt sind:

Investmentfonds (in Mio. EUR): Buchwert Marktwert Differenz Buchwert zu Marktwert Ausschüttungen in 2021 Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibungen
Sandufer-Fonds 94,6 97,6 3,0 1,2 Ja ---

Die Anteile an Investmentvermögen sind der Liquiditätsreserve zugeordnet.

Zweck der Anlage in Investmentvermögen ist eine breite Risikostreuung.

Der Sandufer-Fonds investiert im Segment 1 in europäische Unternehmensanleihen mit einem Rating Investmentgrade, die in der Währung Euro notieren. Hierbei sind Anlagen im Finanzdienstleistungssektor ausgeschlossen. Im Segment 2 investiert der Sandufer-Fonds in Unternehmensanleihen High Yield im Ratingspektrum bis B1 gemäß Moody's bzw. bis B+ gemäß Standard & Poor's nach einem Laufzeitansatz. Wie im Segment 1 notieren die Anleihen in der Währung Euro und Anlagen im Finanzdienstleistungssektor sind ausgeschlossen. Im Segment 3 investiert der Sandufer-Fonds im Rahmen vorgegebener Maximalquoten breit diversifiziert in Staatsanleihen, Unternehmensanleihen Investmentgrade, Unternehmensanleihen High Yield, Emerging Markets Bonds und Aktien der Eurozone, wobei diese teilweise über Publikumsfonds abgebildet werden.

Die Anteile am Spezialfonds sind nicht börsenfähig.

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2021
TEUR
börsennotiert 4.007
nicht börsennotiert 17.647

Aktiva 7 - Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
Mio. EUR
Jahresergebnis
Mio. EUR
Sparkassenverband Westfalen-Lippe Münster 0,61 1.169,5 -70,0
(31.12.2020) (31.12.2020)

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen

Die Sparkasse ist alleinige Gesellschafterin der S-ImmobilienZentrum Emsdetten-Ochtrup GmbH. Sitz der Gesellschaft ist Emsdetten. Ein Konzernabschluss gemäß § 296 Abs. 2 HGB wurde nicht erstellt, da die 100 prozentige Beteiligung von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse ist. Für das Geschäftsjahr 2020 werden ein Jahresüberschuss von 532 TEUR und ein Eigenkapital von 732 TEUR ausgewiesen.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 2.493
Betriebs- und Geschäftsausstattung 943

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Disagio aus Verbindlichkeiten 3 5

Passiva

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 76.554 11.074

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 218.901 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 146 352

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Disagio aus Forderungen 5 8
Bearbeitungsgebühren 115 131

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2021 1.132 TEUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

Die unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten entfallen zu 36,17 % auf Sonstige Bürgschaften, zu 19,23 % auf Vertragserfüllungsbürgschaften, zu 18,77 % auf Kreditbürgschaften und zu 15,18 % auf Gewährleistungsbürgschaften.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden.

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn- und Verlustrechnung 1 - Zinserträge

In diesem Posten sind periodenfremde Erträge aus erhaltenen Vorfälligkeitsentschädigungen aus dem Kundenkreditgeschäft in Höhe von 593 TEUR enthalten.

Gewinn- und Verlustrechnung 2 - Zinsaufwendungen

In diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 1.395 TEUR enthalten, die in Höhe von 706 TEUR auf die Zuführung zur Rückstellung aufgrund der Auswirkungen des BGH-Urteils zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entfallen. Darüber hinaus resultieren 689 TEUR aus der Änderung des Abzinsungssatzes von Rückstellungen.

Gewinn- und Verlustrechnung 10 - Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

In diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 428 TEUR enthalten, von denen 210 TEUR aus der Zuführung zur Rückstellung für künftige Zahlungsverpflichtungen in den Sparkassenstützungsfonds des SVWL und 147 TEUR aus der Bildung einer Rückstellung für Abfindungsleistungen im Zusammenhang mit der Aufhebung von Arbeitsverhältnissen resultieren.

E. SONSTIGE ANGABEN

Fristengliederung (in TEUR)

mit einer Restlaufzeit von
bis drei Monaten drei Monaten bis 1 Jahr ein bis fünf Jahren mehr als fünf Jahren mit unbestimmter Laufzeit im Jahr 2022 fällig
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitute
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) 4.000 4.000
4. Forderungen an Kunden 20.021 50.915 214.597 612.204 23.329
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 4.984
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 35.593 60.924 126.259 131.048
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 251 7.276 3.157 103
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 23 426 1.108 44

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 15,28 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:

Aktive latente Steuern Erläuterung der Differenz
Forderungen an Kunden Vorsorgereserven; unterschiedliche Bewertung der Pauschalwertberichtigungen in der Steuer- und Handelsbilanz; steuerlich nicht berücksichtigte Abschreibungen
Beteiligungen steuerlich nicht berücksichtigte Abschreibungen
Pensionsrückstellungen unterschiedliche Parameter
Andere Rückstellungen steuerliche Nichtanerkennung

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie steuerlich nicht anerkannte Abschreibungen zurückzuführen.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Bei den am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäften handelt es sich um die in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogenen Zinsswaps. Im Berichtszeitraum wurden keine Handelsbuchgeschäfte in derivativen Finanzinstrumenten getätigt.

Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente.

in Mio. EUR Nominalbeträge Beizulegende Zeitwerte
nach Restlaufzeiten
bis 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre insgesamt Marktpreis
negativ positiv
Zins-/zinsindexbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Termingeschäfte
Zinsswaps 5,0 15,0 150,0 170,0 8,8 3,0
Summe 5,0 15,0 150,0 170,0
davon: Deckungsgeschäfte 5,0 15,0 150,0 170,0
in Mio. EUR Beizulegende Zeitwerte
Preis nach Bewertungsmethode
negativ positiv
Zins-/zinsindexbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Termingeschäfte
Zinsswaps
Summe
davon: Deckungsgeschäfte

Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten entspricht der beizulegende Zeitwert bei einem aktiven Markt dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, wurde der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt.

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet.

Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um die eigene Girozentrale.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw.

Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2021 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2021 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2022 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 8.458.080,92 EUR betrugen im Geschäftsjahr 2021 662.330,61 EUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2021 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 18.948.956,00 EUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,87 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2021 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2020 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2021 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung.

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.

Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 2,9 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2021 wurden 1,4 Mio. EUR eingezahlt.

Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 391 TEUR Gebrauch gemacht. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.

Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 13,2 Mio. EUR im Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB anzusparen. Im Jahr 2021 wurde die Ansparrücklage nicht dotiert (Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2021 2,7 Mio. EUR). Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)

Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 0,61 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 213
Andere Bestätigungsleistungen 27
Sonstige Leistungen -
240

Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat festgelegt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Angaben
in TEUR
2021
Vorstand Grundbetrag und Allgemeine Zulage Leistungszulage Sonstige Vergütung Gesamtvergütung
Dr. Peter Eckhardt Vorsitzender 338 4 15 357
Peter Hensmann Mitglied 250 3 9 262
Summe 588 7 24 619

Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen.

Im Falle einer Nichtverlängerung des Dienstvertrages hat Herr Hensmann Anspruch auf die Zahlung von Übergangsgeld mit seinem Ausscheiden, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Hensmann beträgt bis zum 31. März 2023 45 % der festen Bezüge.

Im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit haben die im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch von Herrn Dr. Eckhardt beträgt dann 55 % und der von Herrn Hensmann 55 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 67. Lebensjahres von Herrn Dr. Eckhardt bzw. 65. Lebensjahres von Herrn Hensmann wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.

Angaben
in TEUR
2021
Vorstand den Pensionsrückstellung zugeführt Barwert der Pensionsansprüche zum 31.12.2021
Dr. Peter Eckhardt Vorsitzender 385 3.897
Peter Hensmann Mitglied 314 3.264
Summe 699 7.161

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Bilanzprüfungsausschusses, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse wird ein Sitzungsgeld von 190,00 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den 1,5-fachen Betrag. Außerdem erhielten die Mitglieder des Verwaltungsrats für ihre Tätigkeit in der Zweckverbandsversammlung ein Sitzungsgeld von 60,00 EUR. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2021 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Name EUR
Albers, Dirk 190,00
Averbeck, Claudia 2.400,00
Brüwer, Josef 3.230,00
Dankbar, Matthias 3.230,00
Eiling, Markus
Erfling, Christian 2.850,00
Fremann, Claudia 2.850,00
Hackethal, Mathias
Hiller, Simon
Holtmann, Rita 2.280,00
Homann, Andreas 2.470,00
Kellner, Oliver 4.110,00
Kersting, Tim 190,00
Knäpper, Markus 1.710,00
Kreisel, Hildegard 2.280,00
Leiting, Sebastian
Lüttmann, Christina 120,00
Ohde, Rolf 3.350,00
Ortmeier, Ulrich
Plenter, Barbara
Scheipers, Franz 1.615,00
Schneuing, Lena
Schwartbeck, Hermann 2.090,00
Steinbach-Möllers, Beatrix 190,00
Wesbuer-Kraxner, Carola
Insgesamt: 35.155,00

Pensionsrückstellungen und -zahlungen sowie weitere Bezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 559 TEUR gezahlt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2021 8.926 TEUR.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2021 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 891 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 1.332 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/-innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2021 2020
Vollzeitkräfte 94 102
Teilzeit- und Ultimokräfte 83 80
177 182
Auszubildende 10 11
187 193

Nachtragsbericht

Die VerbundSparkasse Emsdetten•Ochtrup und die Kreissparkasse Steinfurt haben im Februar 2022 ergebnisoffene Gespräche über eine Zusammenarbeit der beiden Kreditinstitute aufgenommen. Hierzu haben die Verwaltungsräte der beiden Sparkassen eine Sondierungskommission gegründet, die sich in den kommenden Monaten mit den dazu wesentlichen Themen befassen wird.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses hat der Ukraine-Krieg erkennbar teilweise erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Tätigkeit vieler Märkte. Die konkreten Auswirkungen auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sind zum Zeitpunkt der Aufstellung nicht abschließend beurteilbar. Die im Lagebericht enthaltenen Prognosen sind in Anbetracht der sich entfaltenden Dynamik von hoher Unsicherheit geprägt.

Die seit Februar 2022 zunehmende Eskalation des Ukraine-Konflikts sowie die Entscheidung der EZB, die geldpolitischen Anleiheankäufe beenden zu wollen, haben bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 aufgrund des Zinsanstiegs und der aktuellen Spreadentwicklung zu deutlichen Kursrückgängen der von uns gehaltenen Wertpapiere (Bilanzposten Aktiva 5 und 6) geführt. Insofern ist nicht auszuschließen, dass es zum 31. Dezember 2022 zu nennenswerten Bewertungsaufwendungen im eigenen Wertpapiergeschäft kommt.

Darüber hinaus erkennen wir noch keine Auswirkungen auf das Kreditportfolio, obwohl sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einiger Kreditnehmer in Folge von Umsatzeinbußen voraussichtlich verschlechtern werden.

Hinsichtlich unserer Einschätzungen zur Entwicklung des Geschäftsjahres 2022 verweisen wir auf den Abschnitt "Prognosebericht" unseres Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021.

Verwaltungsrat

Vorsitzender Stellvertretende Vorsitzende
Oliver Kellner 1. Hermann Schwartbeck
Bürgermeister der Stadt Emsdetten 2. Christian Erfling
Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Claudia Averbeck Christina Lüttmann
Dipl.-Geographin, Geschäftsführerin einer Agentur für Kommunikation, Marketing und Regionalmanagement Finanzbuchhalterin
Josef Brüwer Matthias Hackethal
Oberstudienrat i. R. Bankfachwirt, Angestellter beim SparkassenRechenzentrum
Matthias Dankbar Tim Kersting
technischer Angestellter im Baubereich Studiendirektor
Christian Erfling Dirk Albers
Dipl. Betriebswirt i. R. Betriebswirt, Abteilungsleiter Buchhaltung bei der Kreishandwerkerschaft Münster
Claudia Fremann Lena Schneuing
Dipl.-Kauffrau beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe Steuerfachangestellte
Markus Knäpper Ulrich Ortmeier
Kaufmann, Geschäftsführer im Elektronik-Vertrieb Verwaltungsfachwirt 1. Beigeordneter der Stadt Bad Iburg
Hildegard Kreisel Beatrix Steinbach-Möllers
leitende kaufmännische Angestellte Diplom-Juristin
Rolf Ohde Simon Hiller
Diplom-Biologe, wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Biologischen Station in Nordrhein-Westfalen Verwaltungsinspektor bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen
Franz Scheipers Carola Wesbuer-Kraxner
angestellter IT-Servicetechniker Geschäftsführerin im Holz- und Baustoffhandel
Hermann Schwartbeck Markus Eiling
Verkaufsberater für Landtechnik Diplom Verwaltungsbetriebswirt (FHöV) Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Rita Holtmann Barbara Plenter
Sparkassenangestellte Sparkassenangestellte
Andreas Homann Sebastian Leiting
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter

Vorstand

Dr. Peter Eckhardt Vorsitzender
Peter Hensmann Mitglied

 

Emsdetten, 7. April 2022

VerbundSparkasse Emsdetten-Ochtrup

Der Vorstand

Dr. Eckhardt

Hensmann

Anlage: Anlagenspiegel

Angaben
in TEUR
Entwicklung des Finanzanlagevermögens
Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 16.932 200
Zugänge 20 ---
Abgänge --- ---
Umbuchungen --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 16.952 200
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 5.595 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr --- ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen --- ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 5.595 ---
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 11.337 200
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 11.357 200
Entwicklung des Sachanlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 89 23.624 6
Zugänge 1 263 ---
Abgänge --- 660 ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 90 23.227 6
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 89 14.484 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr --- 646 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen --- --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen --- 660 ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 89 14.470 ---
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres --- 9.140 6
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 1 8.757 6

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2021 ("Länderspezifische Berichterstattung")

Die VerbundSparkasse Emsdetten•Ochtrup hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der VerbundSparkasse Emsdetten•Ochtrup besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die VerbundSparkasse Emsdetten•Ochtrup definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 24.416 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 141.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 3.530 TEUR.

Die Steuern auf Gewinn betragen 1.740 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die VerbundSparkasse Emsdetten•Ochtrup hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die VerbundSparkasse Emsdetten-Ochtrup

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der VerbundSparkasse Emsdetten•Ochtrup bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VerbundSparkasse Emsdetten•Ochtrup für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

2. Auswirkungen höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH-Urteile vom 27. April 2021 und 6. Oktober 2021)

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2021 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 71,8 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2021 wurden weiterhin durch die Covid-19-Pandemie deutlich negativ beeinflusst. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.

b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Dabei haben wir erneut ein besonderes Augenmerk auf die angemessene Berücksichtigung der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise bei der Ausgestaltung des Forderungsbewertungsprozesses gelegt. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.

Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk).

Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.

Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.

c) Weitere Informationen zu der Bewertung sind im Anhang in den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.2 und 4.2.1.1).

2. Auswirkungen höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH-Urteile vom 27. April 2021 und 6. Oktober 2021)

a) Der BGH hat im Jahr 2021 Urteile zum sog. "AGB-Änderungsmechanismus" vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) sowie zur Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) erlassen. Die VerbundSparkasse Emsdetten•Ochtrup war nicht unmittelbar an den Verfahren beteiligt. Dennoch haben diese BGH-Urteile mittelbar Auswirkungen auf die Sparkasse. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 hat die Sparkasse daher für Verpflichtungen bzw. mögliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesen höchstrichterlichen Rechtsprechungen unter Passiva 7 "Rückstellungen", Unterposten c) "andere Rückstellungen" sowie unter Passiva 2 "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden", Unterposten ba) "andere Verbindlichkeiten" Rückstellungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gebildet.

Nach unserer Einschätzung sind die Sachverhalte für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 von besonderer Bedeutung, da die handelsrechtlichen Schlussfolgerungen bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung von an die Vorinstanz zurückverwiesener Fragestellungen sowie der Konkretisierung und Regulierung von Kundenansprüchen zwangsläufig wesentlich auf rechtlichen Einschätzungen und Annahmen des Vorstandes zum Kundenverhalten beruhen.

Zur Bewertung und bilanziellen Abbildung hat der Vorstand nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Einschätzungen vorgenommen, ob und in welcher Höhe unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse mit hoher Wahrscheinlichkeit eine finanzielle Belastung zu erwarten ist. Neben unternehmensinterner rechtlicher Expertise hat er bei seiner Meinungsbildung teilweise die zentral in der Sparkassenfinanzgruppe erarbeiteten Einschätzungen sowie die Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) insbesondere zur Behandlung von Entgelten ab dem Zeitpunkt der Verkündung des BGH-Urteils vom 27. April 2021 berücksichtigt.

b) Das Erfordernis, eine Rückstellung für Rechtsrisiken bzw. die Auswirkungen höchstrichterlicher Rechtsprechung (Verbindlichkeitsrückstellung) zu bilden bzw. fortzuführen, besteht nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB im Wesentlichen dann, wenn am Bilanzstichtag mit hoher Wahrscheinlichkeit eine finanzielle Belastung in der Zukunft zu erwarten ist. Bei unserer Prüfung haben wir uns mit den internen Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Rechtsrisiken sowie der Analyse und Bewertung der in Abschnitt a) genannten BGH-Urteile durch den Vorstand auseinandergesetzt. Nach einem risikoorientiert abgestuften Verfahren haben wir die Beurteilungen des Vorstandes nachvollzogen und die daraus abgeleiteten Bilanzierungsentscheidungen bewertet. Dabei haben wir uns im Wesentlichen am Streitwert, den potenziellen finanziellen Auswirkungen und der Komplexität der rechtlichen Fragestellungen orientiert. Hinsichtlich der Behandlung von Gebühren in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 haben wir geprüft, dass die Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) berücksichtigt wurde, wonach von der BGH-Rechtsprechung erfasste Gebühren seit der Verkündung des Urteils nicht mehr erfolgswirksam vereinnahmt werden dürfen.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Bilanzierung und Bewertung der Sachverhalte sowie die in diesem Zusammenhang vom Vorstand vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend begründet und dokumentiert sind. Ermessensentscheidungen wurden im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung getroffen.

c) Weitere Informationen sind im Anhang in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen in den Abschnitten 2.2 und 2.5.3 im Lagebericht.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die übrigen Teile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2021, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks; der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2021 wird uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten und unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel. 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung nach § 89 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes

Prüfung der Meldung anrechenbarer Kredite für die dritte Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems (TLTRO-III bzw. GLRG-III) gemäß Artikel 6 (6) des Beschlusses EZB/2019/21 (TLTRO-III-Beschluss)

Prüfung gemeldeter Betrugsraten nach Artikel 3 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Europäischen Kommission vom 27. November 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation

Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph Harmann.

 

Münster, 13. April 2022

Sparkassenverband Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle

Harmann, Wirtschaftsprüfer

Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Verwendung des Jahresüberschusses

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2022 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

Über die Verwendung des Jahresüberschusses 2021 gemäß § 25 SpkG NW hat die Zweckverbandsversammlung der Städte Emsdetten und Ochtrup am 20. Juni 2022 beschlossen.

Gemäß § 25 (2) SpkG NW verzichtet die Zweckverbandsversammlung der Städte Emsdetten und Ochtrup - entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsrates - auf die Ausschüttung an den Träger. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.755.986,40 wird in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.

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