Martin
Seebacher GmbH
Appenweier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
488.690,25 |
130.142,00 |
| I.
Sachanlagen |
488.690,25 |
130.142,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.172.566,16 |
652.391,56 |
| I.
Vorräte |
292.280,02 |
308.750,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
462.506,96 |
255.452,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
417.779,18 |
88.188,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.556,42 |
835,00 |
| Aktiva |
1.676.812,83 |
783.368,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
359.723,49 |
191.960,19 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
333.723,49 |
165.960,19 |
| B.
Rückstellungen |
599.862,59 |
472.914,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
717.226,75 |
118.493,40 |
| Summe
Passiva |
1.676.812,83 |
783.368,56 |
Anhang
- Fassung für Offenelgungszwecke -
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Martin Seebacher GmbH hat ihren Sitz in
Appenweier. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Freiburg im Breisgau unter der Register-Nummer HRB 471619
eingetragen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes und
gesellschaftsvertragliche Regelungen zu beachten.
Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB
für die Bilanz wurden beachtet.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und planmäßig
linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben. Bei einem unterjährigen Erwerb von
Anlagegütern wird die Pro-rata-temporis-Abschreibung
mit Bezug auf den Beginn des jeweiligen Zugangsmonats
angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen
werden vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich
von Dauer ist.
In 2023 angeschaffte geringwertige
Vermögensgegenstände i. S. d. § 6
Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Sie sind in der Entwicklung des Anlagevermögens
jeweils als Zu- und Abgänge ausgewiesen.
Umlaufvermögen
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
Ausfallrisiken durch angemessene Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird
durch angemessene Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Passivposten
Die Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
entsprechen dem HGB (§ 266 Abs. 3, § 252 Abs. 1
Nr. 3 und 4, § 249, § 253 Abs. 1 Satz 2).
Den
Pensionsrückstellungen liegt ein
versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag i. S. d. § 253
Abs. 1 HGB wird als Anwartschaftsbarwert der am
Bilanzstichtag erworbenen Anwartschaften bzw. als Barwert
der am Bilanzstichtag laufenden Leistung unter
Berücksichtigung der erwarteten Dynamik der
Pensionsverpflichtung ermittelt (Projected Unit Credit
Method - PUC-Verfahren). Als biometrische
Rechnungsgrundlagen dienten die Heubeck-Richttafeln 2018 G.
Ferner wurde der Bewertung ein Rechnungszins von 1,82 %
zugrunde gelegt. Der Rechnungszins ergibt sich aus der
Rückstellungsabzinsungsverordnung, gemäß
§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB, bei einer pauschalen
Restlaufzeit von 15 Jahren (Durchschnitt der vergangenen
zehn Jahre), Stand 31.12.2023.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden, um
alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen Risiken und
ungewissen Verpflichtungen abzudecken. Künftige Preis-
und Kostensteigerungen werden dabei berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. ANGABEN ZUR BILANZ
Verbindlichkeiten
Wie im Vorjahr haben sämtliche Verbindlichkeiten
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 215.020,41
(Vorjahr TEUR 56) sind, mit Ausnahme der nicht einzeln
ermittelten Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen, durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestehen in Höhe von EUR 300.189,60 (Vorjahr TEUR 11).
D. SONSTIGE ANGABEN
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen folgende sonstige finanzielle
Verpflichtungen, die zur Vermeidung von sofortigen
Liquiditätsabflüssen im jeweiligen
Geschäftsjahr abgeschlossen wurden:
Mietverpflichtungen aus mehrjährigen
Verträgen: EUR 163.507 (Vj. TEUR 134)
- davon innerhalb eines Jahres fällig:
EUR 163.507 (Vj. TEUR 134)
Leasingverpflichtungen aus mehrjährigen
Verträgen: EUR 43.667 (Vj. TEUR 37)
- davon innerhalb eines Jahres fällig:
EUR 27.346 (Vj. TEUR 18)
Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 18 Mitarbeiter
beschäftigt.
Im Berichtsjahr waren Herr Martin Seebacher,
Oberkirch, und Herr Mario Seebacher, Oberkirch, zu allein
vertretungsberechtigten Geschäftsführern
bestellt.
Sie sind von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss der Martin
Seebacher GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 handelt es sich um
die in Einklang mit § 326 HGB für
Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des
Jahresabschlusses. Ferner wurden für Zwecke der
Offenlegung die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen, auf deren
Inanspruchnahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
teilweise verzichtet wurde.
Appenweier, den
14.01.2025
gez.
Martin Seebacher und Mario Seebacher
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2025
festgestellt.
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