Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 471619
Eingetragen
11.5.1995
Branche
Lackieren von KraftwagenHerstellung von Karosserien, Aufbauten und AnhängernSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Der Karosseriebau und die Durchführung von Lackierarbeiten insbesondere an Fahrzeugen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Frank Zimmermann
seit 27.2.2023
Prokura
Geschäftsführer
Martin Seebacher
seit 25.7.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Oberkirch
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Martin Seebacher GmbH

Appenweier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 488.690,25 130.142,00
I. Sachanlagen 488.690,25 130.142,00
B. Umlaufvermögen 1.172.566,16 652.391,56
I. Vorräte 292.280,02 308.750,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 462.506,96 255.452,94
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 417.779,18 88.188,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15.556,42 835,00
Aktiva 1.676.812,83 783.368,56

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 359.723,49 191.960,19
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzgewinn 333.723,49 165.960,19
B. Rückstellungen 599.862,59 472.914,97
C. Verbindlichkeiten 717.226,75 118.493,40
Summe Passiva 1.676.812,83 783.368,56

Anhang

- Fassung für Offenelgungszwecke -
A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Martin Seebacher GmbH hat ihren Sitz in Appenweier. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau unter der Register-Nummer HRB 471619 eingetragen.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes und gesellschaftsvertragliche Regelungen zu beachten.

Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB für die Bilanz wurden beachtet.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei einem unterjährigen Erwerb von Anlagegütern wird die Pro-rata-temporis-Abschreibung mit Bezug auf den Beginn des jeweiligen Zugangsmonats angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

In 2023 angeschaffte geringwertige Vermögensgegenstände i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Sie sind in der Entwicklung des Anlagevermögens jeweils als Zu- und Abgänge ausgewiesen.

Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Ausfallrisiken durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Passivposten
Die Bilanzierung und Bewertung der Passivposten entsprechen dem HGB (§ 266 Abs. 3, § 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4, § 249, § 253 Abs. 1 Satz 2).

Den Pensionsrückstellungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag i. S. d. § 253 Abs. 1 HGB wird als Anwartschaftsbarwert der am Bilanzstichtag erworbenen Anwartschaften bzw. als Barwert der am Bilanzstichtag laufenden Leistung unter Berücksichtigung der erwarteten Dynamik der Pensionsverpflichtung ermittelt (Projected Unit Credit Method - PUC-Verfahren). Als biometrische Rechnungsgrundlagen dienten die Heubeck-Richttafeln 2018 G. Ferner wurde der Bewertung ein Rechnungszins von 1,82 % zugrunde gelegt. Der Rechnungszins ergibt sich aus der Rückstellungsabzinsungsverordnung, gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB, bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren (Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre), Stand 31.12.2023.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden, um alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen Risiken und ungewissen Verpflichtungen abzudecken. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden dabei berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. ANGABEN ZUR BILANZ

Verbindlichkeiten

Wie im Vorjahr haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 215.020,41 (Vorjahr TEUR 56) sind, mit Ausnahme der nicht einzeln ermittelten Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen, durch Eigentumsvorbehalte gesichert.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 300.189,60 (Vorjahr TEUR 11).

D. SONSTIGE ANGABEN

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen, die zur Vermeidung von sofortigen Liquiditätsabflüssen im jeweiligen Geschäftsjahr abgeschlossen wurden:

Mietverpflichtungen aus mehrjährigen Verträgen: EUR 163.507 (Vj. TEUR 134)
- davon innerhalb eines Jahres fällig: EUR 163.507 (Vj. TEUR 134)

Leasingverpflichtungen aus mehrjährigen Verträgen: EUR 43.667 (Vj. TEUR 37)
- davon innerhalb eines Jahres fällig: EUR 27.346 (Vj. TEUR 18)

Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 18 Mitarbeiter beschäftigt.

Im Berichtsjahr waren Herr Martin Seebacher, Oberkirch, und Herr Mario Seebacher, Oberkirch, zu allein vertretungsberechtigten Geschäftsführern bestellt.

Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

sonstige Berichtsbestandteile


Bei dem vorstehenden Jahresabschluss der Martin Seebacher GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 handelt es sich um die in Einklang mit § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Ferner wurden für Zwecke der Offenlegung die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen, auf deren Inanspruchnahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise verzichtet wurde.

 

Appenweier, den 14.01.2025

gez. Martin Seebacher und Mario Seebacher


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2025 festgestellt.

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