heizmann-system-elektronik GmbHLiquidiert
35753 Greifenstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Heizmann seit 7.5.2014 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
heizmann-system-elektronik GmbHGreifenstein-BeilsteinJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz zum 31. Dezember 2011A K T I V A
AnhangAllgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274 a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2 a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zum Nennwert bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzUmlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Eigenkapital Das Stammkapital von € 25.000,-- ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Besitzunternehmen: Gesellschafter Michael Heizmann) von € 103.486,52 enthalten. Es handelt sich um ein Kontokorrentkonto, das in 2011 mit 4% p.a. über dem durchschnittlichen Basiszinssatz der EZB verzinst wurde. Sicherheiten wurden nicht bestellt. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des Abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei :
Überschuldung Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2011 buchmäßig überschuldet. Es besteht eine Rangrücktrittsvereinbarung mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer über 75.000,-- Euro. Deswegen liegt eine echte zur Insolvenz-Antragspflicht führende Überschuldung nicht vor.
Greifenstein, den 27. Dezember 2012 gez. Michael Heizmann, Geschäftsführer |
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