Baltic Tyre GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Joachim Evers seit 18.12.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Baltic Tyre GmbHLübeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010A K T I V A
Lübeck, den 24. Januar 2011 Anhang zum 31. Dezember 20101. Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungswahlrechte (insbesondere die Aktivierung eines Geschäfts- oder Firmenwertes und die Aktivierung von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes) werden nicht in Anspruch genommen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 2. Erläuterung zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind alle innerhalb eines Jahres fällig. 3. Gewinnverwendung Die Gesellschafterin beschließt, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. 4. sonstige Angaben Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bzw. ist zurzeit:
Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
Lübeck, den 24. Januar 2011 Philipp Evers |
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