Levine Estate GmbHLiquidiert

22089 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 128586
Eingetragen
13.8.2013
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
der An- und Verkauf sowie die Verwaltung und Projektierung von Grundstücken und Immobilien.

Historie

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Management

NameRolle
Jana Igorevna Levine
seit 11.9.2018
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Jana Igorevna Levine
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Levine Estate GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
1.1.2013
EUR
A. Umlaufvermögen 22.613,97 0,00
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.613,97 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 22.613,97 0,00

Passiva

31.12.2013
EUR
1.1.2013
EUR
A. Eigenkapital 22.113,97 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 2.886,03 0,00
B. Rückstellungen 500,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 22.613,97 0,00

Anhang


Levine Estate GmbH
zum 31. Dezember 2013

1. Allgemeine Angaben

Die Kapitalgesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach 288 HGB Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Gegenüber den Vorjahren haben sich keine Änderungen bezüglich der Ansatz- und Bewertungsvorschriften ergeben. 

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. 
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der handelsrechtlichen Handhabung zu Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume vorgenommen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden  bis zu einem, um die gesetzliche Vorsteuer gekürzten Wert  von unter 410,00 €, im Jahr des Zugangs aktiviert, voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko werden Pauschalwertberichtigungen mit 2 % auf den Nettoforderungsbestand vorgenommen.

Die uneinbringlichen Forderungen werden einzelwertberichtigt.

Währungsforderungen wurden mit dem Kurs zum Tage ihrer Entstehung oder soweit eingetreten, mit dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
 
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


Das Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens " Sonstige Verbindlichkeiten " wird gemäß § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.


Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 50,00 übersteigt.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

3. Sonstige Pflichtangaben


Geschäftsführerin ist Jana Levine.

Hamburg, den 29.12.2014
  

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Levine


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2014 festgestellt.

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