Wittenberger Kunststofftechnik GmbH
Perleberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.307,00 |
25.728,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.807,00 |
25.228,00 |
| II.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
399.131,39 |
343.325,48 |
| I.
Vorräte |
287.230,27 |
204.714,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.829,96 |
64.661,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
67.071,16 |
73.949,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
869,07 |
| Summe
Aktiva |
422.438,39 |
369.922,55 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
373.439,75 |
305.573,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
13.305,00 |
13.305,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
266.704,19 |
216.085,60 |
| IV.
Jahresüberschuss |
67.865,97 |
50.618,59 |
| B.
Rückstellungen |
10.117,76 |
27.259,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
38.880,88 |
37.089,77 |
| Summe
Passiva |
422.438,39 |
369.922,55 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267
Abs.1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. (§§ 265 I 2,266
ff HGB)
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
:
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1,III HGB).
Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die
Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des laufenden
Geschäftsjahres mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Rechnungsabgrenzungen enthalten periodengerechte
Abgrenzungen der Aufwendungen oder Erträge vor dem
Bilanzstichtag, die einem bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt zugerechnet werden können.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Steuerrückstellungen betreffen die
Steuerbelastungen des Geschäftsjahres und der
Vorjahre.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Sonstige Vermögengenstände mit einer
Restlaufzeit von über 1 Jahr bestehen am
Abschlussstichtag i.H.v. 1.851,12 Euro gegenüber
Gesellschafter.
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Für geplante Investitionen bis zum 31.12.2023
wurden in den Vorjahren bereits steuerliche
Investitionsabzugsbeträge gebildet.
IV. Angaben zur Gewinn - und Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§275 II HGB) gewählt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 276
und 288 I HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 28.3.2024.
|