ASP Consult
GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.805,00 |
10.793,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.805,00 |
10.792,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
108.312,18 |
93.360,12 |
| I.
Vorräte |
6.516,94 |
15.908,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.658,24 |
29.548,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
67.137,00 |
47.903,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
966,30 |
906,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
121.083,48 |
105.059,64 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.283,11 |
36.372,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-11.875,00 |
-11.875,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.125,00 |
13.125,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
24.158,11 |
23.247,12 |
| davon
Gewinnvortrag |
23.247,12 |
22.476,68 |
| B.
Rückstellungen |
60.035,00 |
46.672,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.765,37 |
22.015,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
23.765,37 |
22.015,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
121.083,48 |
105.059,64 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Größenmerkmale eine "kleine" Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und somit
gesetzlich nicht prüfungspflichtig. Auf die Erstellung
eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs.
1 Satz 4 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt worden.
2. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung
der Bilanz erfolgte nach dem differenzierten Schema des
§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten abzüglich angemessener,
planmäßig linearer Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungsdauer richtet sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Es wurden die abnutzbaren beweglichen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis zu je
EUR 1.000,00 in einen Sammelposten eingestellt, der
unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 5
Jahren linear abgeschrieben wird.
Die
in Arbeit befindlichen Aufträge wurden zu
Selbstkosten entsprechend § 255 Abs. 2 HGB unter
Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades bewertet.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennbetrag angesetzt.
Der
Kassenbestand sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsführung und Vertretung
Von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreite und einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
- Herr Hubertus Kost
Essen, den 04. Dezember 2020
Der Geschäftsführer
gez. Hubertus Kost
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 31.009,73 EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 27.286,86 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2020 festgestellt.
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