GEMI Mittag
GmbH
Forchheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
904,51 |
19.963,01 |
| I.
Sachanlagen |
904,51 |
19.963,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
77.099,92 |
59.457,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.294,79 |
58.641,88 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.805,13 |
815,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
160,08 |
397,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
78.164,51 |
79.818,32 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
69.024,69 |
63.922,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
48.572,73 |
48.572,73 |
| III.
Verlustvortrag |
10.214,90 |
10.080,53 |
| IV.
Jahresüberschuss |
5.102,27 |
-134,37 |
| B.
Rückstellungen |
3.620,00 |
3.620,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.519,82 |
12.275,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
78.164,51 |
79.818,32 |
Anhang
A. Allgemeine Hinweise
Der Jahresabschluss der Fa. GEMI Mittag GmbH wurde
aufgrund der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie der Vorschriften des
GmbH-Gesetzes erstellt. Es gelten die Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften.
Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2009 wurden
per 01.01.2010 unverändert vorgetragen. Anpassungen
aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
bzw. des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
(EGHGB) waren zum 01.01.2010 nicht erforderlich.
Gesetzlich erforderliche Davon-Vermerke wurden im
Anhang ausgewiesen, sofern sie in Ausübung eines
Wahlrechts nicht in die Bilanz oder in die Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Der Bestandsnachweis für das
Sachanlagevermögen erfolgte durch eine
Anlagenbuchhaltung, aus der neben dem Anschaffungsdatum und
den Anschaffungskosten auch die Abschreibungen und die
jeweiligen Restbuchwerte sowie die Zu- und Abgänge
ersichtlich sind.
Die Abschreibungen der Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens erfolgten gemäß § 253
Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
In Anlehnung an § 252 Abs. 2 HGB i.V.m. § 6
Abs. 2a EStG werden die geringwertigen
Wirtschaftsgüter des Sammelpostens über fünf
Jahre abgeschrieben.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem
Nomialwert ausgewiesen.
Für sämtliche Guthaben bei bzw.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben
Saldenbestätigungen zum Bilanzstichtag vorgelegen.
Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
ausschließlich die Periodenabgrenzung laufender
Aufwendungen.
Das Stammkapital entspricht der Satzung der
Gesellschaft sowie der Eintragung in das Handelsregister.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr liegen nicht vor.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr liegen nicht
vor.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
Euro 0,--.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt Euro 0,--.
Gegenüber Mitgliedern der
Geschäftsführungsorgane wurden Vorschüsse
und Kredite in Höhe von Euro 64.163,16 gewährt.
D. Sonstige Angaben
Die laufenden Geschäfte wurden im Berichtsjahr
von der Geschäftsführerin Gerlinde Mittag
getätigt.
Die Angabe der Geschäftsführerbezüge
unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.01.2012 festgestellt.
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