gucob UG
(haftungsbeschränkt)
Mülheim an der Ruhr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 17.02.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.092,50 |
| I.
Sachanlagen |
2.092,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.690,01 |
| I.
Vorräte |
1.481,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.114,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
94,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
370,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
8.959,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.112,40 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
9.459,89 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
8.959,89 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.312,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.055,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.112,40 |
Anhang
Der Jahresabschluss der gucob UG
(haftungsbeschränkt) wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum 17.02.2011 errichtet worden.
Das Wirtschaftsjahr 2011 umfasst den Zeitraum vom
17.02.2011 bis zum 31.12.2011 (Rumpfwirtschaftsjahr). Ab
dem Wirtschaftsjahr 2012 stimmen Kalenderjahr und
Wirtschaftsjahr überein.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der gucob UG
(haftungsbeschränkt) wurde unter Beachtung der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Für das Geschäftsjahr 2011 sind keine
Ertragsteuern angefallen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag 2011 umfasst Euro 9.459,89.
Auf neue Rechnung wird ein Bilanzverlust zum
31.12.2011 von Euro 9.459,89 vorgetragen, der mit dem
Jahresfehlbetrag 2011 von Euro 9.459,89 übereinstimmt,
da die Gesellschaft in 2011 errichtet worden ist.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Geschäftsführer der gucob UG
(haftungsbeschränkt) gem. § 285 Nr. 10 HGB in
2011:
Herr Bahitharan Ulaganathan
Mülheim an der Ruhr, den 17. Dezember 2012
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 12.256,65 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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