Power-Plant-Montage GmbH

Oblatenstraße 2, 46325 Borken, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 14227
Eingetragen
17.12.2012
Branche
Bau von Industrieanlagen, außer GebäudenInstallation von Industriemaschinen und -ausrüstungenHerstellung von Turbinen
Gegenstand
Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Serviceleistungen im Bereich der Industriemontage.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Power-Plant-Montage GmbH

Borken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis 31.12.2018

Bilanz

A K T I V A

31.12.2018 31.12.2017
A. ANLAGEVERMÖGEN 470,00 1.396,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 131.555,60 106.455,65
SUMME Aktiva 132.025,60 107.851,65

P A S S I V A

31.12.2018 31.12.2017
A. EIGENKAPITAL 19.478,40 39.763,70
B. RÜCKSTELLUNGEN 57.831,51 15.380,06
C. VERBINDLICHKEITEN 54.715,69 52.707,89
SUMME Passiva 132.025,60 107.851,65

Angaben unter der Bilanz

Anhang zum 31. Dezember 2018

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB einzustufen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 2 HGB. Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich aufbauend auf dem Vorjahresabschluss ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt worden (§ 252 Abs. 1 HGB).

Eine weitergehende Gliederung wurde abweichend von §§ 266, 275 HGB vorgenommen, als dies zur besseren Übersicht zweckmäßig war. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung ( Going-Concern-Prinzip; § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs.1 Nr. 3 HGB).

Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden ( Verrechnungsverbot; § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB).

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet (§ 253 Abs. 3 HGB). Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB a.F. und nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. beruhen, die in Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2010 vorgenommen wurden, können unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften fortgeführt werden. Eine Zuschreibung wurde nicht vorgenommen.

Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer richtet sich nach der Anzahl der Geschäftsjahre, in denen der jeweilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (zweifelhafte Forderungen) wurden durch Einzelwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB). Sie berücksichtigen alle unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.


Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände im Jahr 2018ist aus dem diesem Bericht beigefügten Anlagespiegel ersichtlich.

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 2 Arbeitnehmer beschäftigt.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 8.876,13 EUR (Vorjahr: 3.723,19 EUR) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) enthalten.

Sonstige angabepflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne von § 285 HGB i.V.m. § 288 HGB waren nicht gegeben.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführerin:

Frau Birgit Schneider, Borken-Burlo bis 15. November 2018

Herr Reinhard Schneider, Borken-Burlo ab 15. November 2018

Von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde unter der vollständigen Ergebnisverwendung aufgestellt.

Borken-Burlo, den 15. November 2019

Reinhard Schneider

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 29. November 2019 festgestellt.

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