G A D V Gesellschaft für Automatisierung mit Datenverarbeitungsanlagen mit beschränkter Haftung
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heiner Scholz seit 5.8.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Mount Brown GmbH | 33.33% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DEXINA GmbHBöblingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Die DEXINA GmbH ist durch Beschluß vom 15.07.2015 und Eintragung ins Handelsregister am 05.08.2015 durch formwechselnde Umwandlung aus der der Aktiengesellschaft DEXINA AG entstanden. Im Jahr 2015 wurde ein Teil des Unternehmens in eine Tochtergesellschaft ausgegliedert. Anschließend wurden Anteile dieser Tochtergesellschaft veräußert. Die DEXINA GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsrechts beachtet. Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages berücksichtigt. Die Bilanz ist entsprechend 266ff HGB gegliedert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei deren Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Finanzanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungkosten bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftgüter mit Anschaffungskosten bis Euro 410,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Davon abweichend wurden in den Jahren 2008 und 2009 die steuerlichen Regelungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter entsprechend angewandt, wonach bei Anschaffungskosten bis Euro 150,00 eine sofortige Abschreibung erfolgt und bei Anschaffungskosten über Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 ein Sammelposten gebildet und auf fünf Jahre abgeschrieben wird. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen (2015: Euro 0,00 / 2014: Euro 0,00) Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden ggf. rückgängig gemacht (2015: Euro 0,00 / 2014: Euro 0,00), soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, die nach dem Steuerrecht aktivierungspflichtig sind. Kosten der allgemeinen Verwaltung und Zinsen für Fremdkapital werden in die Herstellungskosten nicht einbezogen. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Vorgenommene Wertberichtigungen sind aktivisch gekürzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden vollständig abgeschrieben. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine pauschale Wertberichtigung Rechnung getragen. Kassenbestände und Bankguthaben sind mit dem Nennwert berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag bezahlt wurden, gebildet. Das in voller Höhe einbezahlte Stammkapital ist mit dem Nennwert ausgewiesen. Entsprechendes gilt für die übrigen Posten des Eigenkapitals. Aufgrund des eingangs erläuterten Rechtsformwechsels entfällt der Eigenkapitalposten "gesetzliche Rücklage". Dieser Posten wurde in den Eigenkapitalposten "anderen Gewinnrücklagen" umgegliedert. Eine Anpassung des Vorjahreswertes ist nicht vorgenommen worden. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Langfristige Rückstellungen werden zum Barwert unter Anwendung der laufzeitadäquaten Abzinsungssätze der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bewertet. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten werden nicht angesetzt, wenn mit einer Inanspruchnahme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu rechnen ist. Daher werden im Jahresabschluß zum 31.12.2015 TEuro 60,5 nicht mehr ausgewiesen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag bezahlt wurden, gebildet. Die Vorschriften für latente Steuern werden, aufgrund der Befreiung kleiner Kapitalgesellschaften von den Vorschriften für latente Steuern gem. § 274a Nr. 4 HGB, nicht angewendet. Erläuterungen zur Bilanz Von den Forderungen entfallen Euro 293.660,75 (Vorjahr: Euro 103.614,35) auf Forderungen gegenüber Gesellschafter. Diese sind zugleich Forderungen gegenüber Geschäftsführern und werden mit 5,00% p.a. verzinst. Im Bilanzgewinn i.H.v. Euro 46.628,78 ist ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr i.H.v. Euro -68.831,60 enthalten. In Höhe von Euro 39.834,00 (Vorjahr: Euro 44.025,00) betreffend die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Von den Verbindlichkeiten haben Euro 1.607.845,33 (Vorjahr: Euro 1.057.742,71) eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr. Von den Verbindlichkeiten haben Euro 350.000,00 (Vorjahr: Euro 350.000,00) eine Restlaufzeit von über 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten i.H.v. Euro 85.384,00 (Vorjahr: Euro 108.958,46) sind durch Abtretung aller Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit Ausnahme der Debitoren des Anfangsbuchstabens "D", besichert. Bzgl. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. Euro 1.397.018,10 (Vorjahr: Euro 770.511,70) bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Sonstige Angaben Geschäftsführer im Wirtschaftsjahr 2015: Herr Heiner Scholz, Kaufmann, als einzelvertretungsberechtigter und den Bestimmungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer. Aufsichtsräte bis zum Rechtsformwechsel waren: Siegfried Weiß, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand, Geschäftsführer (Vorsitzender) Dr. Klaus Heino Wittig, Geschäftsführer Dr. h.c. Matthias Kleinert, Diplom-Politologe
Böblingen, den 26.10.2016 Heiner Scholz, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2016 festgestellt. |
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