GRM GmbH
31mManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rodolph Belleux seit 19.5.2025 | Prokura |
Xaver Ryppa seit 31.5.2023 | Prokura |
Robert Draksler seit 31.5.2023 | Prokura |
Andreas Lothar Neff seit 15.11.2012 | Prokura |
Achim Gerlach seit 17.6.2009 | Prokura |
Uwe Krummenoehler seit 17.6.2009 | Vorsitzender des Vorstands |
Konrad Hinterhofer seit 29.4.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
AVL List GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVL Analytical Technologies GmbHNeussJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023AVL Analytical Technologies ("AAT") gehört zur weltweit tätigen AVL-Gruppe. Hauptaktivität der AAT ist Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Geräten und Systemen für die Messung von Gaskonzentrationen und Gasmengen im Abgas von Verbrennungsmaschinen, von zugehöriger Automatisierung und dem Management von Daten und Prozessen. Das Produktportfolio beinhaltet Messgeräte für Gaseinzelkomponenten (Analysatoren), Abgasmesssysteme für mehrere Gaskomponenten inklusive Gasaufbereitung und Messwertdarstellung, Abgasverdünnungssysteme, sowie Automatisierungslösungen. Der Kundenkreis umfasst Motoren- und Fahrzeughersteller, Automobilzulieferer, Zertifizierungsstellen, Umweltbehörden, Forschungsstellen und Universitäten. Der Vertrieb der AAT-Produkte erfolgt überwiegend über die weltweit in allen Regionen mit Automobilindustrie tätigen AVL-Vertriebsgesellschaften. Der Exportanteil erhöhte sich leicht auf rund 81% (Vorjahr 80%) und liegt damit weiterhin auf einem hohen Niveau. 1. Geschäftsverlauf der Gesellschaft Das Jahr 2023 war konjunkturell durchwachsen. Die Wirtschaft konnte sich nach einem schwierigen Winterhalbjahr nicht wie erwartet erholen. Die Inflation blieb ein beherrschendes Thema, konnte aber dank restriktiver Geldpolitik deutlich gesenkt werden. Insgesamt bleibt die Lage sowohl geopolitisch als auch konjunkturell herausfordernd. Geopolitische Unsicherheiten (Russland/ Ukraine, China/Taiwan, Nahost-Konflikt), restriktive Geldpolitik und volatile Energiepreise trüben die Aussichten. Infolge des rückläufigen Inland- und Exportgeschäfts mit Drittländern verringerte sich der Umsatz deutlich um ca. 18 % auf knapp 66 Mio. €. (Vorjahr 80 Mio. €). Hauptabsatzregionen waren Europa, Asien und Nordamerika. Auch der Auftragseingang reduzierte sich aufgrund der schwachen Weltkonjunktur, der fehlenden Impulse aus den weltweiten Abgasgesetzgebungen und eines weiter schrumpfenden Marktvolumens auf 55 Mio. € (Vorjahr 68 Mio. €). 2. Ertragslage Bei weiter rückläufiger Unternehmensleistung weist die Gesellschaft einen Jahresverlust von 6,2 Mio. € aus (Vorjahr Jahresüberschuss von 0,7 Mio. €). Die Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Unternehmens stellt sich vor diesem Hintergrund deutlich verschlechtert dar. Der hohe Jahresfehlbetrag ist insbesondere auf die stark rückläufigen Umsatzerlöse und die gesunkene Rohmarge bei gleichzeitig gestiegenem Personalaufwand zurückzuführen. Die Betriebsleistung (Umsatzerlöse zuzüglich Bestandsveränderungen der Erzeugnisse) verminderte sich von 73,4 Mio. € im Vorjahr auf 67,3 Mio. € im Berichtsjahr. Hier zeigte sich eine deutliche Kaufzurückhaltung unserer Kunden vor dem Hintergrund der schwachen und risikobehafteten Weltkonjunktur. Zudem wirkten sich Störungen in den Lieferketten der Zukaufteile vor allem noch im 1. Halbjahr negativ aus. In der Folge sank die Rohmarge (Betriebsleistung abzüglich Materialaufwand) absolut von 43,2 Mio. € auf 39,3 Mio. €, während sie relativ zur Betriebsleistung mit 58,4 % nur leicht unter dem Vorjahr (58,9 %) lag. Das Jahresergebnis wurde durch geringe Erträge aus der Fremdwährungsumrechnung entlastet (0,1 Mio. €; Vorjahr 1,1 Mio. €), denen leicht höhere Währungsverluste (0,3 Mio. €; Vorjahr 0,1 Mio. €) gegenüberstanden. Der Personalaufwand erhöhte sich trotz des weiteren Mitarbeiterabbaus absolut um 1,5 Mio. €. Gründe dafür waren der Metalltarifabschluss, der zur Mitte des Jahres eine Tabellenerhöhung sowie Einmalzahlungen vorsah, sowie eine Zuführung zur Rückstellung für Restrukturierungen. Der planmäßigen Abschreibungen lagen mit 3,2 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres. Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zeigten sich mit 15,5 Mio. € stabil zum Vorjahr (15,4 Mio. €). Hierunter fallen insbesondere produktbezogene Hilfeleistungen von Dritten und von Konzernunternehmen (7,8 Mio. €, Vorjahr 7,1 Mio. €). Weitere wesentliche Unterpositionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren Miet- und Leasingaufwendungen (unverändert zum Vorjahr 2,1 Mio. €), Vertriebsprovisionen (1,0 Mio. €, Vorjahr 1,2 Mio. €), Reisekosten (1,0 Mio. €, Vorjahr 0,7 Mio. €) sowie IT- Dienstleistungen (1,3 Mio. €, Vorjahr 1,4 Mio. €). Das Zinsergebnis lag mit - 0,1 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme verminderte sich deutlich zum 31. Dezember 2023 von 54,2 Mio. € auf 47,5 Mio. €. Das Eigenkapital verringerte sich durch den Jahresfehlbetrag absolut von 27,2 Mio. € im Vorjahr auf 21,0 Mio. € zum Bilanztag, was einer Eigenkapitalquote von 44 % entspricht (Vorjahr 50%). Auf der Aktivseite reduzierte sich das Anlagevermögen (11,6 Mio. €; Vorjahr 12,9 Mio. €) aufgrund tendenziell rückläufiger Investitionen. Das Umlaufvermögen reduzierte sich deutlich von 41,2 Mio. € im Vorjahr auf 35,9 Mio. € zum Bilanztag. Dies ist vor allem auf geringere Forderungen im Konzernverbund von (14,3 Mio. €; Vorjahr 20,3 Mio. €) zurückzuführen. Die Forderungen ggü. Dritten stiegen dagegen um 1 Mio. € auf 5,7 Mio. €. Auf der Passivseite reduzierten sich die sonstigen Rückstellungen in Folge des gesunkenen Projektvolumens von 10,2 Mio. € auf 9,2 Mio. €. Die Verbindlichkeiten ggü. externen Lieferanten sanken deutlich von 7,3 Mio. € auf 5,6 Mio. €. Auch die Verbindlichkeiten gegenüber Schwestergesellschaften der AVL-Gruppe sanken 3,5 Mio. € im Vorjahr auf nunmehr 1,4 Mio. €. von 4,3 Mio. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft nahmen aufgrund höherer Bezüge im Projektgeschäft sowie aufgrund der teilweisen Finanzierung über den Konzern-Cashpool zu. Aus der Kapitalflussrechnung ergeben sich folgende Werte zur Finanzlage des Unternehmens:
Der Cashflow liegt in Folge des Jahresfehlbetrages deutlich unter dem Wert des Vorjahres. Vor diesem Hintergrund stellte sich auch ein Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit ein. Die Finanzierung des Mittelabflusses aus der laufenden Geschäftstätigkeit und aus der Investitionstätigkeit erfolgte im Wesentlichen aus dem Abbau unseres bisherigen Guthabens im Rahmen des Konzern-Cashpools (Bilanztag Verbindlichkeit 2,8 Mio. €). 4. Mitarbeiter Zum Jahresende 2023 waren bei der AAT ohne geringfügig Beschäftigte bzw. Arbeitnehmerüberlassung insgesamt 293 Mitarbeiter tätig (Vorjahr 313 Mitarbeiter). 5. Forschung und Entwicklung Entwicklungsschwerpunkte waren im Jahr 2023 neben der Weiterentwicklung der AMA SL (Slim Line-)Produktlinie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Gas-Analysatoren sowie der Anlagensoftware, als auch die Entwicklung neuer Produkte für neue Nischenmärkte in den Non-Automotive Bereichen. Ein weiterer Schwerpunkt wurde auf die Erweiterung der Abgas- Automatisierung hinsichtlich neuer Abgasgesetzgebungen gelegt, wobei auch im Jahr 2023 Anwendungen für Hybridfahrzeuge und RDE (Real Driving Emissions) -Anwendungen im Vordergrund standen. 6. Ausblick sowie Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Die Weltwirtschaft wird im Jahr 2024 nach den Prognosen der führenden Wirtschaftsinstitute voraussichtlich moderat um 2,5 Prozent wachsen. Aufgrund der dargestellten Herausforderungen in weiten Teilen der Welt und den daraus resultierenden Unsicherheiten hinsichtlich der Zukunftsaussichten unserer Absatzmärkte ist die weitere Geschäftsentwicklung mit hohen Risiken verbunden. Hinzu kommt, dass der traditionelle Markt der Abgasmesstechnik für Verbrennungsmotoren in Folge des vor allem politisch getriebenen Transformationsprozesses zur Elektromobilität und den daraus resultierenden Investitionsverschiebungen weiter rückläufig ist. Die erhofften Impulse durch die neuen Abgasgesetzgebungen EURO 7 und CHINA 7 sind bisher ausgeblieben, da man in den europäischen Gremien (EU- Kommission-/Rat/Parlament) noch nicht zur Verabschiedung einer finalen Version gekommen ist. Aktuell wird im Laufe des 1. Halbjahres 2024 mit einer Verabschiedung gerechnet, wobei noch unklar ist, in welcher Schärfe das Gesetz formuliert wird. Diese Formulierung wird wesentliche Auswirkungen auf das Ausmaß der zu erwartenden Geschäftsbelebung haben. Im Bereich der Nutzfahrzeuge (On-road) und Arbeitsgeräte (Off-road) wird das traditionelle Abgasgeschäft noch etliche Jahre länger intakt bleiben, auch Wasserstoff-Applikationen und Bio- sowie e-Fuels sorgen für zusätzlichen Bedarf. So gibt es zusätzlichen Bedarf an Messsystemen resultierend aus den neuen Low-Nox-(Stickstoffoxide)-Vorschriften für LKW's in den USA. Für China wird erwartet, dass die wegen der Corona-Pandemie mehrfach verschobene CHINA 7 - Gesetzgebung, die dann voraussichtlich die strengste Abgasgesetzgebung weltweit sein wird, ab 2026/27 in Kraft tritt, sodass mit einer Geschäftsbelebung in China ab dem Jahr 2025/26 gerechnet wird. Trotz dieser möglichen positiven Impulse sehen wir mittel- und langfristig die weltweite Diskussion über die Zukunft des Verbrennungsmotors kritisch für unsere weitere Geschäftsentwicklung. In dieser Hinsicht sind wir bestrebt, unsere Produktbasis auf weitere Geschäftsfelder neben der Automobilindustrie auszudehnen. Diese Verbreiterung der Produktbasis ist anspruchsvoll. Wir gehen jedoch davon aus, über die besten Voraussetzungen hinsichtlich Umsetzungswillen, Technologie und Knowhow zu verfügen, um diesen Transformationsprozess erfolgreich umsetzen zu können. Die Wettbewerbssituation hat sich nicht verändert und kann als Oligopol bezeichnet werden, die Preissensitivität bleibt weiterhin sehr hoch. In dieser Hinsicht sind wir aktuell auch durch den schwachen Wechselkurs des Japanischen Yen gegenüber dem Euro belastet. Wir sind in das Jahr 2024 mit einem niedrigeren Auftragsbestand gestartet als zu Beginn des Vorjahres. Wir erwarten auf dieser Grundlage im Geschäftsjahr 2024 eine leicht rückläufige Umsatzbasis. Die Auftragseingänge sehen wir im laufenden Jahr tendenziell über dem Niveau des Vorjahres, sodass wir für 2025 wieder von einem Umsatzwachstum ausgehen. In Anbetracht des erwarteten weiteren Umsatzrückgangs müssen wir uns trotz der eingeleiteten bzw. noch zu ergreifenden Maßnahmen zur Anpassung der Kapazitäten und Reduzierung der Kostenbasis auf einen neuerlichen Jahresfehlbetrag für 2024 einstellen. Aufgrund des erwarteten Jahresfehlbetrags für das Folgejahr und der geplanten weiteren Investitionen im Entwicklungsbereich wird es voraussichtlich nicht möglich sein, den erforderlichen Finanzbedarf durch laufende Einnahmen zu decken. Insofern gehen wir davon aus, dass die Liquiditätslücke entsprechende Mittelbereitstellung aus dem AVL Konzern erfordert. Ohne entsprechende Mittelbereitstellung aus dem Konzernkreis ist das finanzwirtschaftliche Gleichgewicht der Gesellschaft nach unserer Einschätzung nicht aufrecht zu erhalten. Bilanz zum 31. Dezember 2023AVL Analytical Technologies GmbH, NeussAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023AVL Emission Test Systems GmbH, Neuss
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Die AVL Analytical Technologies GmbH ist im Bereich Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Geräten und Systemen für die Messung von Gaskonzentrationen und Gasmengen im Abgas von Verbrennungsmaschinen, von zugehöriger Automatisierung und dem Management von Daten und Prozessen tätig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 9897 eingetragen. Für das Geschäftsjahr 2023 erfüllt die AVL Analytical Technologies GmbH, Neuss, unverändert die Größenmerkmale für eine große Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. B. Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden in Ausübung des Wahlrechts gem. § 248 Abs. 2 HGB ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten, bei fertiggestellten Posten unter Berücksichtigung linearer Abschreibungen bei Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von sechs Jahren. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, unter Zugrundelegung von Nutzungsdauern von drei bis sechs Jahren ausgewiesen. Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden, soweit notwendig, vorgenommen. Die Abschreibungszeiten liegen bei den technischen Anlagen und Maschinen zwischen 5 und 10 Jahren und bei den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 14 Jahren. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem Niederstwertprinzip folgend mit den niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten bei Beachtung des Niederstwertprinzips. Angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, wurden berücksichtigt. Erhebungen über Gebrauchs- bzw. Vermarktungsfähigkeit der Vorräte führten zu Bewertungsabschlägen gemäß dem Niederstwertprinzip. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten abzüglich angemessener Abschläge für akut erkennbare Risiken bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch einen pauschalen Abschlag in Höhe von 1% auf Forderungen gegen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union und in Höhe von 1,5% auf die übrigen Forderungen Rechnung getragen. Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Auf fremde Währung lautende Forderungen wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert. Ausgaben sowie Einnahmen bis zum Bilanztag, welche Aufwand bzw. Ertrag für Folgeperioden darstellen, wurden als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert. Die Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2023 wurden nach der projizierten Einmalbetragsmethode bei einem Rechnungszins von 1,83 % bewertet. Es liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Als Entwicklungstrend der anrechenbaren Bezüge wurde ein Wert von 2,0% p.a. angesetzt. Der Anpassungstrend für die laufenden Renten wurde mit 2% geschätzt. Der Unterschiedsbetrag im Rahmen der Umstellung auf die gesetzlichen Neuregelungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Höhe von ursprünglich EUR 518.093 wird in Höhe der Mindestzuführung nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB (1/15) von EUR 34.540 jährlich angesammelt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden entsprechend des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und für die erkennbaren Risiken ausreichend bemessen. Bei den sonstigen Rückstellungen wurde Deckungsvermögen mit einem Zeitwert von T€ 288 und Anschaffungskosten von T€ 324 gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Das Wahlrecht zur Bilanzierung einer sich als Saldo ergebenden aktiven latenten Steuer wurde nicht ausgeübt. II. Angaben zu Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens gem. § 284 Abs. 3 HGB ist aus der Anlage zum Anhang ersichtlich. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stammen aus Lieferungen und Leistungen. Rückstellungen Der Fehlbetrag gem. Art. 67 Abs. 1 HGB bei den Pensionsrückstellungen beträgt T€ 35. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt TEUR 41. Die sonstigen Rückstellungen entfallen mit T€ 3.043 (VJ. T€ 2.635) auf Personalrückstellungen, mit T€ 5.137 (VJ. T€ 6.594) auf ausstehende Eingangsrechnungen und Nachlaufkosten, mit T€ 530 (VJ. T€ 580) auf Gewährleistungen und mit T€ 452 (VJ. T€ 377) auf übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind allesamt innerhalb eines Jahres fällig. Bezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Gesellschafter betreffen in Höhe von T€ 2.828 (VJ. T€ 6.866 Forderungen) kurzfristige Verrechnungen und im Übrigen Lieferungen und Leistungen. Latente Steuern Die -nicht bilanzierten- latenten Steuern gehen auf die folgenden bilanziellen Differenzen bzw. steuerliche Verlustvorträge zurück:
Die aktiven Latenzen gehen insbesondere auf Unterschiede bei den Pensionsrückstellungen zurück, während die passiven Latenzen die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände betreffen. III. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt zusammen:
Forschungs- und Entwicklungskosten (§ 285 Nr. 22 HGB) Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres liegt bei T€ 7.482. Hiervon entfallen T€ 1.617 auf die selbst erstellten immateriellen Anlagegegenstände. Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung Im Personalaufwand sind Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von T€ 346 (VJ. T€ 436) erfasst. C. Ergänzende Angaben Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB Der Betrag gem. § 268 Abs. 8 HGB ergibt sich wie folgt:
Unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen Verpflichtungen aus zwei Mietverhältnissen sowie Leasingverhältnisse für bewegliches Vermögen mit einer Gesamtverpflichtung über die Vertragslaufzeit von T€ 4.082. Die Gesellschafterin AVL List GmbH, Graz sprach in der Vergangenheit mehrere Darlehensverzichte aus, welche zum Bilanztag in Höhe eines Gesamtbetrags von Mio. EUR 11,0 unter einer auflösenden Bedingung stehen. Nach der gültigen Besserungsvereinbarung leben die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in der Höhe wieder auf, in welcher die Gesellschaft eine Eigenkapitalquote von 60% überschreitet. Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar ergibt sich wie folgt:
Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen: Herr Konrad Hinterhofer (Kaufmann), Rastatt Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführungsorgans verzichtet. Der Beirat der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen: Herr Prof. Helmut List (Vorsitzender, Kaufmann) Herr Jens Poggenburg (stellvertretender Vorsitzender, Kaufmännischer Angestellter/AVL List GmbH) Herr Dr. Yorck Schmidt (Kaufmännischer Angestellter/AVL List GmbH) Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ohne Auszubildende betrug 297. Davon waren 236 Angestellte und 61 Lohnempfänger. Die Gesellschaft ist Konzerngesellschaft der AVL List GmbH, Graz/Österreich und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss der AVL List GmbH ist beim Firmenbuchgericht Graz offen zu legen. D. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, bestehen nicht.
Neuss, 11. März 2024 AVL Analytical Technologies GmbH Geschäftsführung Konrad Hinterhofer Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AVL Analytical Technologies GmbH, Neuss Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AVL Analytical Technologies GmbH, Neuss - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AVL Analytical Technologies GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bruchsal, den 11. März 2024 Benz
& Gunzenhäuser
Benz, Wirtschaftsprüfer Gunzenhäuser, Wirtschaftsprüfer Sonstige offenlegungspflichtige Angaben gem. § 328 Abs. 1 HGBDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren am 18. Juli 2024 festgestellt. Es wurde beschlossen, den Bilanzverlust von EUR 6.332.728,07 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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