antoclean
facility solutions GmbH
Pulheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.155,00 |
17.673,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.155,00 |
17.673,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.026,24 |
23.501,44 |
| I.
Vorräte |
8.975,00 |
8.975,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.051,24 |
5.981,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
8.544,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
24.181,24 |
41.174,44 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.651,72 |
22.970,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.029,20 |
-358,37 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.319,08 |
2.387,57 |
| B.
Rückstellungen |
1.659,62 |
1.659,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.869,90 |
16.544,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.869,90 |
16.544,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
24.181,24 |
41.174,44 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der antoclean facility solutions
GmbH, Pulheim, wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Steuerrechtes zu beachten.
Die Bilanz enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und
Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bilanz entspricht der
gemäß § 266 HGB vorgeschriebenen
Gliederung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanz ist vor
Verwendung des Jahresabschlusses aufgestellt.
Bei der Bewertung von
Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und
Rückstellungen sind die gesetzlichen Vorschriften
(§§ 252 bis 256 HGB und §§ 265 bis 283
HGB) beachtet worden. Sämtliche zu bilanzierende
Vermögenswerte und Schulden wurden einzeln bewertet.
Bewertungsvereinfachungen wurden nicht in Anspruch
genommen.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldenposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Zu den Methoden der planmäßigen
Abschreibungen und zu der Ausübung von
Bewertungswahlrechten werden nachstehend Angaben bei den
einzelnen Posten der Bilanz gemacht.
Angaben zu Positionen der Bilanz
a) Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßig
nutzungsbedingte Abschreibungen bilanziert. Der Umfang der
Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von
EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 wurden im Vorjahr zu einem
Sammelposten zusammengefasst und planmäßig
abgeschrieben.
b) Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen erfolgte zum Nennwert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und der
Kassenbestand sind zum Nennwert bewertet worden.
c) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren
Risiken.
d) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen
die üblichen Eigentumsvorbehalte.
e) Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf
neue Rechnung vorzutragen.
Sonstige Angaben
Zum alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer wurde Herr Tobias Quecke
(Gebäudereiniger) bestellt.
Pulheim, den 30. Dezember 2011
gez. Tobias Quecke
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 113,32 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 7.215,07 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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