AK
Estrichbau GmbH
Rees
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
162.489,23 |
104.726,69 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
3.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
162.489,23 |
101.226,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
162.489,23 |
104.726,69 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1,00 |
1.118,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
23.881,44 |
1.863,77 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.117,56 |
22.017,67 |
| B.
Rückstellungen |
13.070,00 |
9.980,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
149.418,23 |
93.628,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
162.489,23 |
104.726,69 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die AK Estrichbau GmbH hat ihren Sitz in Rees und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kleve
unter der Registernummer HRB 13811.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen
des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu
beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264 und 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind auch
bei der Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung
des BilRUG vergleichbar.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des §
276 Abs. 1 HGB und des § 288 Abs. 1 HGB teilweise in
Anspruch.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die genutzten Gegenstände werden alle
angemietet. Nur geringwertige werden direkt angeschafft.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt und unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Bei zweifelhaften einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen
und sind notwendig und ausreichend.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind vollständig erfasst und
mit dem Nennwert/Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern
die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren
Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
geben, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften,
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Grundlage für das Unternehmen ist der
Pachtvertrag über den Kundenstamm vom 28.12.2015. Das
Unternehmen dient in der Hauptsache der haftungsrechtlichen
Sicherung für Gewährleistungsansprüche im
Baugewerbe.
Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
Durchschnittlich waren während des
Geschäftsjahres 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
Eigenkapital
Das gezeichnete Eigenkapital der Gesellschaft
beträgt 25.000,00 Euro und ist voll eingezahlt.
Das Jahresergebnis 2017 mit einem Verlust in
Höhe von -1.117,56 Euro vermindert das
buchmäßige Eigenkapital. Aufgrund einer
Ausgleichsvereinbarung mit dem Vorunternehmer verpflichtet
sich dieser, bei negativen Gesamtkapital, eine
entsprechende Pacht-Ausgleichsverpflichtung bis zu einem
Gesamtkaptial von 1,- Euro durchzuführen. Diese
Ausgleichsverpflichtung ist mit der Laufzeit der Nutzung
des Kundenstamms gekoppelt und kann maximal 10% der
jährlichen Pachtzahlung betragen. Im Kalenderjahr 2017
wurde die Kundennutzungsvergütung gegenüber dem
Vorunternehmer um einen Ausgleichsbetrag von 14.300,67 Euro
gekürzt.
Die Gesellschaft hat nach der Bilanz zum 31.12.2017
mehr als die Hälfte ihres Stammkapitals verloren. Den
Geschäftsführern und Gesellschaftern sind die
Pflichten zur unverzüglichen Einberufung einer
Gesellschaferversammlung gemäß § 49 Absatz
3 GmbHG in diesem Fall und die mit einer Verletzung der
Verlustanzeigepflicht gemäß § 84 GmbHG
verbundenen Strafanordnung bekannt.
Klassifizierungsmerkmale
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer, Herr Ahmet Kirici geführt.
Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
AK Estrichbau GmbH
gez. Ahmet Kirici
A N L A G E N
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2018 festgestellt.
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