Techno-Innovation Zittau GmbH
Zittau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2015
EUR |
30.9.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.645.764,51 |
2.546.739,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
11,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.645.762,51 |
2.546.728,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
410.882,97 |
178.457,72 |
| I.
Vorräte |
14.202,85 |
11.781,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
369.614,55 |
104.377,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.065,57 |
62.299,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.151,86 |
28.479,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.059.799,34 |
2.753.676,33 |
Passiva
|
|
30.9.2015
EUR |
30.9.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.046.811,38 |
917.444,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.021.811,38 |
892.444,45 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
391.436,00 |
592.680,00 |
| C.
Rückstellungen |
16.647,75 |
33.671,45 |
| D.
Verbindlichkeiten |
604.904,21 |
1.209.880,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.059.799,34 |
2.753.676,33 |
Anhang
Techno-Innovation Zittau GmbH, 02763 Zittau
ANHANG zum Geschäftsjahr 2014/2015
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB)
gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Absatz 1 HGB und unterliegt
somit nicht der Pflichtprüfung nach § 316 Absatz
1 HGB.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen (§ 284 Absatz 1 HGB), sind
diese Angaben im Anhang ausgewiesen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze aus der Bilanz zum 30. September
2014 wurden unverändert als Bilanzvorträge
übernommen.
Bei der Bewertung der
Vermögensgegenstände wurde den
allgemeinen Bewertungsgrundsätzen
des § 252 HGB Rechnung getragen.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der
Gesellschaft ausgegangen worden.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und die
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear
vorgenommen. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten
410,00 Euro nicht übersteigen, wird analog R 5.5.
Absatz 1 EStR 2008 als beweglicher Gegenstand des
Anlagevermögens behandelt.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Herstellungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese ausgewiesen.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu
Nominalwerten bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko
wurde durch eine Pauschalwertberichtigung zu den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung
getragen.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben
gebildet, soweit sie Aufwand der Folgejahre betreffen.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Als
Rückstellungen wurden ungewisse
Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sämtliche im Zeitpunkt
der Bilanzerstellung vorliegenden Informationen wurden
berücksichtigt. Die Wertansätze erfolgten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Abschreibungen für immaterielle
Vermögensgegenstände belaufen sich auf 9,00 Euro
(Vorjahr: 130,00 Euro); die Abschreibungen für
sonstige Sachanlagen betragen 378.114,93 Euro (Vorjahr:
399.063,00 Euro). Die Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,
soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen
Abschreibungen überschreiten betragen 0,00 Euro
(Vorjahr: 0,00 Euro).
Die
Forderungen und
Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern.
Die
Verbindlichkeiten belaufen sich zum 30. September
2015 auf insgesamt 604.904,21 Euro (Vorjahr: 1.209.880,43
Euro), davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr 425.588,43 Euro (Vorjahr
613.468,76 Euro).
Die
Sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten keine
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).
IV. Haftung
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
V. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr
von Hartmut Scholz, Kaufmann, wahrgenommen.
Zittau, 10. Mai 2016
.................................
Hartmut Scholz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2016 festgestellt.
|