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HSH Bauelemente GmbHLiquidiert
18182 Bentwisch, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Schmidt seit 1.4.2019 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HSH Bauelemente GmbHBentwischJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
ANHANGzum 31. Dezember 2013
Der Jahresabschluss 2013 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft erfüllt im Geschäftsjahr 2013 erneut die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 I HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 II HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Einzelne Sachverhalte, die im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden könnten, sind im Jahresabschluss der Gesellschaft auf den 31. Dezember 2013 nicht enthalten.
Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, sind nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden gemäß § 6 II 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Das Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens soweit die Anschaffungskosten über € 150,00 lagen und den Betrag von € 1.000,00 nicht überschritten wurde nicht in Anspruch genommen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzung Der Posten für aktive Rechnungsabgrenzung dient der periodengerechten Zuordnung einzelner Aufwandspositionen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen nicht vor. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen € 189.000,00. Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren sind wie folgt strukturiert:
Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Eigenkapital, Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von € 1.211,56 aus. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr in Höhe von € 329.577,70 ergibt sich ein Bilanzgewinn von € 330.789,26. Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 II HGB unterlassen. Außerordentliche und periodenfremde Erträge sind im Geschäftsjahr 2012 in Höhe von € 937,15 entstanden. Diese bestehen im Wesentlichen aus Leistungskürzungen gegenüber Kreditoren. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Wolfgang Fick, Dipl. Ingenieur Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 IV HGB.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. "mittelbaren" Gesellschaftern betragen € 211.146,33 (Vorjahr: T€ 211.146). Bad Schwartau, den 23.05.2014 ------------------------------------------------- HSH Bauelemente GmbH Wolfgang Fick Dipl. Ingenieur, Geschäftsführer
Bad Schwartau, den 23. Mai 2014 gez. Wolfgang Fick Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.05.2014 |
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