iThera
Medical GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.022.301,43 |
2.161.102,43 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
37.845,00 |
104.746,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.111.200,00 |
1.183.100,00 |
| III.
Finanzanlagen |
873.256,43 |
873.256,43 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.253.099,55 |
4.215.024,12 |
| I.
Vorräte |
418.458,88 |
539.219,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.696.104,99 |
3.361.637,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
138.535,68 |
314.167,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
81.269,03 |
42.395,75 |
| Aktiva |
6.356.670,01 |
6.418.522,30 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.831.304,31 |
4.294.983,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
76.950,00 |
76.950,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
13.816.258,84 |
13.816.258,84 |
| III.
Verlustvortrag |
9.598.225,28 |
8.108.073,04 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.463.679,25 |
1.490.152,24 |
| B.
zur Durchführung der beschlossenen
Kapitalerhöhung geleistete Einlagen |
48.313,10 |
|
| C.
Rückstellungen |
928.440,57 |
1.093.955,62 |
| D.
Verbindlichkeiten |
2.548.612,03 |
1.029.583,12 |
| Passiva |
6.356.670,01 |
6.418.522,30 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die iThera Medical GmbH hat ihren Sitz in
München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter HRB 183451 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2022wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß §
266 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im Anhang
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Die Bewertung der
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen
Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem
Jahr sind in Euro umgerechnet und mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr
werden zum Entstehungskurs bzw. zum niedrigeren
Stichtagskurs bewertet. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum
Entstehungskurs bzw. zum höheren Stichtagskurs
bewertet.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum notwendigen
Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit
einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Das Wahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB zur
Aktivierung der in der Entwicklungsphase angefallenen
Herstellungskosten
selbst erstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde nicht ausgeübt.
In die Herstellungskosten der
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nur die gesetzlichen
Pflichtbestandteile einbezogen. Dies sind die
Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten
der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des
Anlagevermögens, soweit es durch die Fertigung
veranlasst ist.
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden
vereinfachend wie folgt abgeschrieben:
Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 800 werden
sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem
darüber liegenden Wert werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend den
steuerlichen Vorschriften gewählt.
Bei den
Finanzanlagen wird, soweit zum Bilanzstichtag eine
Wertminderung eingetreten ist, nur bei dauerhafter
Wertminderung der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere
Wert angesetzt.
In die Herstellungskosten der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. unfertigen
Leistungen werden nur die gesetzlichen
Pflichtbestandteile einbezogen. Dies sind die
Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten
der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des
Anlagevermögens, soweit es durch die Fertigung
veranlasst ist.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wird darauf hingewiesen, dass von den unter dem Posten
Forderungen gegen verbundenen Unternehmen
ausgewiesenen Beträgen Euro 1.019.381,15 ferner den
Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
betreffen.
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Forderungen:
| Forderungen zum
31.12.2022 |
|
|
| Gesamtbetrag |
TEuro 3.696,1 |
(Vorjahr TEuro
3.361,7) |
| davon mit einer
Restlaufzeit |
|
|
| = 1 Jahr |
TEuro 2.696,1 |
(Vorjahr TEuro
3.361,7) |
| > 1 Jahr |
TEuro 1.000,0 |
(Vorjahr TEuro
0,0) |
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein
Wachstums-Unternehmen. Wie bei Wachstums-Unternehmen
üblich, finanziert die Gesellschaft die
Produktentwicklung, das Unternehmenswachstum sowie den
laufenden Betrieb über Investorenmittel. Dies bedeutet
auch, dass, solange das Unternehmen nicht Cash-Flow-positiv
ist, die Frage der Fortführung der
Geschäftstätigkeit davon abhängt, ob das
Unternehmen in der Lage ist, rechtzeitig weitere
Investorenmittel für die Aufrechterhaltung der
Liquidität zu beschaffen. Weiterhin ist die
Gesellschaft auch im Jahr 2022 von den Auswirkungen der
Corona-Pandemie betroffen. Laut Einschätzung der
Geschäftsleitung führen die Auswirkungen aber
nicht zu einer nachhaltigen Bestandsgefährdung der
Gesellschaft. Die Geschäftsleitung geht unter
Berücksichtigung dieser Aspekte von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Die
Gründe für diese Einschätzung sind:
| • |
Aus der von der
Geschäftsleitung aufgestellten mittelfristigen
Erfolgs- und Finanzplanung sowie der noch
ausstehenden Einzahlungen in die Kapitalrücklage
ergibt sich, dass die Fortführung der
Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich ist
|
| • |
Mit der Beteiligungs- und
Gesellschaftervereinbarung vom 30. November 2022
wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von ca.
13 Mio. Euro beschlossen, die teilweise von der
Erfüllung definierter Meilensteinen
abhängig ist. Von den ca. 13 Mio. Euro sind zum
Bilanzstichtag bereits 1,1 Mio. Euro in Form von
Wandeldarlehen und Einzahlungen in das Stammkapital
einbezahlt worden. Darüber hinaus wurden im
Januar und Februar 2023 weitere 7,1 Mio Euro in die
Kapitalrücklage einbezahlt. Die
Geschäftsführung geht davon aus, dass die
weiteren rund 4,8 Mio. Euro von den Gesellschaftern
in den nächsten beiden Geschäftsjahren
geleistet werden. Außerdem plant das
Unternehmen, im Sommer 2023, in deinem zweiten
Closing zusätzliche 8 Mio. Euro von weiteren
neuen Gesellschaftern zu akquirieren. Aus der von der
Geschäftsleitung aufgestellten mittelfristigen
Erfolgs- und Finanzplanung sowie der noch
ausstehenden Einzahlungen in die Kapitalrücklage
ergibt sich, dass die Fortführung der
Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich ist.
|
Allerdings unterliegt die Erfolgs- und Finanzplanung den
für Wachstums-Unternehmen typischen wesentlichen
Unsicherheiten, so dass der Fortbestand des Unternehmens
nur gesichert ist, wenn sich aus unvorhergesehenen
Planabweichungen keine nachhaltige
Liquiditätslücke ergibt.
Die Gesellschaft hat für verschiedene
Mitarbeiter ein virtuelles Beteiligungsprogramm (virtuelle
Anteile) aufgesetzt. Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
ist als Exitbeteiligung ausgestaltet. Die Mitarbeiter
müssen sich den vollständigen Anspruch auf ihre
jeweiligen virtuellen Anteile über einen festgelegten
Zeitraum erdienen. Auf Basis der aktuellen
Einschätzung der Eintrittwahrscheinlichkeit
eines definierten Exitereignisses ist im
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 keine
Rückstellung zu bilden. Die Rückstellung aus dem
Vorjahr wurde ergebniswirksam aufgelöst.
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten.
| Verbindlichkeiten zum
31.12.2022 |
|
|
| Gesamtbetrag |
TEuro 2.548,6 |
(Vorjahr TEuro
1.029,5) |
| davon mit einer
Restlaufzeit |
|
|
| = 1 Jahr |
TEuro 1.975,5 |
(Vorjahr TEuro
719,2) |
| - 5 Jahre |
TEuro 573,1 |
(Vorjahr TEuro
310,3) |
| > 5 Jahre |
TEuro 0,0 |
(Vorjahr TEuro
0,0) |
Von den Verbindlichkeiten sind TEuro 75,6 durch
Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
54.534,31 enthalten.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 35 Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen der
Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro
181,0.
Die aus der Eigenkapitalfinanzierung vom 30. November
2022 resultierenden Einzahlungen in die
Kapitalrücklage wurden im Januar und Februar 2023 in
Höhe von EUR 7,035 Millionen vollständig
geleistet.
München, den 24.
Februar 2023
Geschäftsführer
gez.
Christian Wiest gez. Dr. Philipp Bell
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2023
festgestellt.
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