Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 10362
Vorher
First Consult - Beratung und Betreuung Limited
Eingetragen
10.10.2006
Branche
Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Beton- und Stahlbetonbau, Trockenbauarbeiten, Teichbau und Handel mit Teichzubehör und Fischen.

Historie

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Management

NameRolle
Sven Dembon
seit 8.7.2008
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dembau Limited

Bocholt

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Bilanz

AKTIVA

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 8.884,00 40.743,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 48.272,59 84.066,33
I. Vorräte 0,00 5.100,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 43.022,77 71.183,83
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.249,82 7.782,50
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 6.359,92
SUMME Aktiva 57.156,59 131.169,25
PASSIVA
31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. EIGENKAPITAL 20.058,28 38.272,55
I. Gezeichnetes Kapital 143,00 143,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag 38.129,55 81.287,00
III. Jahresfehlbetrag -18.214,27 -43.157,45
IV. buchmäßiges Eigenkapital 20.058,28 38.272,55
B. RÜCKSTELLUNGEN 13.054,00 13.054,00
C. VERBINDLICHKEITEN 24.044,31 79.842,70
SUMME Passiva 57.156,59 131.169,25

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB einzustufen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 2 HGB. Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich aufbauend auf dem Vorjahresabschluss ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt worden (§ 252 Abs. 1 HGB).

Eine weitergehende Gliederung wurde abweichend von §§ 266, 275 HGB vor-genommen, als dies zur besseren Übersicht zweckmäßig war. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungs-wahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip; § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs.1 Nr. 3 HGB).

Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden (Verrechnungsverbot; § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB).

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet (§ 253 Abs. 3 HGB). Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB a.F. und nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. beruhen, die in Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2011 vorgenommen wurden, können unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften fortgeführt werden. Eine Zuschreibung wurde nicht vorgenommen.

Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer richtet sich nach der Anzahl der Geschäftsjahre, in denen der jeweilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.

Die Handelswaren sind zu Einkaufspreisen zzgl. Frachtkosten bewertet. Dabei ist das strenge Niederstwertprinzip beachtet worden.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet worden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB).

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Angaben zur Bilanz

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 447,09 EUR (Vorjahr: 945,70 EUR) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) enthalten.

Sonstige angabepflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne von § 285 HGB i.V.m. § 288 HGB waren nicht gegeben.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer:

Herr Sven Dembon, Bocholt

Von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde unter der vollständigen Gewinnverwendung aufgestellt.

Bocholt, den

Sven Dembon

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 21. August 2012 festgestellt.

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