kfz STOPP GmbH
Dresdner Straße 48, 01156 Dresden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heiko Sallmann seit 14.12.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
kfz STOPP GmbHDresdenJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Durch die erstmalige Anwendung der durch die Artikel 1 bis 11 des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geänderten Vorschriften ändern sich die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden des Jahresabschlusses. Die §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 des Handelsgesetzbuches wurden ggf. entsprechend Art. 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuches nicht angewendet. Von dem Wahlrecht, Vorjahreszahlen nicht an die geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes anzupassen, wurde Gebrauch gemacht. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geänderten Vorschriften des HGB wurden erstmals für das nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahr angewendet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB und des GmbHG wurden angewendet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang zu finden. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde unter Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen für kleine Gesellschaften verzichtet. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Soweit handels- und steuerrechtlich möglich, wurden in der Handels- und in der Steuerbilanz einheitliche Ansatz- und Bewertungsmethoden gewählt. Handelsrechtliche Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, wurden für steuerliche Zwecke nach § 60 Abs. 2 EStDV angepasst. Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Im Jahresabschluss für ein vor dem 1. Januar 2010 beginnendes Geschäftsjahr war eine Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs nach § 269 des Handelsgesetzbuchs in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung gebildet worden. Nach Art. 67 Abs. 5 Satz 1 EGHGB wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, diese unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung des HGB fortzuführen. Das Sachanlagevermögen wird - soweit abnutzbar - zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 410,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter aus Vorjahren, deren Anschaffungskosten 150,00 EUR, aber nicht 1.000,00 EUR übersteigen, wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst (Poolbewertung). Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Diese erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die notwendigen Gemeinkosten. Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Am Bilanzstichtag erkennbare Einzelrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit länger als 1 Jahr betragen 3.800,00 EUR (VJ 0,00 EUR) Flüssige Mittel (Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 9407,38 EUR (VJ 13.365,80 EUR). Es bestehen lediglich branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist das Risiko der Inanspruchnahme im Bereich eines üblichen Geschäftsbetriebes. Von der Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ein Ansatz passiver latenter Steuern erfolgte deshalb nicht. Eine Rückstellung latenter Steuern als Steuerrückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB wurde nicht gebildet. Die Auffassung des IDW wurde aufgrund verschiedener Literaturauffassungen nicht geteilt. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer im Geschäftsjahr war bestellt: Heiko Sallmann, Meister des KFZ-Handwerks Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt. Feststellung Jahresabschluss Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 wurde am 28.11.2011 festgestellt. |
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