Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 26497
Vorher
R & M Reifenstopp GmbH
Eingetragen
25.3.2008
Branche
Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tReparatur und Instandhaltung von sonstigen zivilen Beförderungsmitteln a. n. g.
Gegenstand
Betrieb einer Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt, Reparatur und Wartung von Fahrzeugen sowie Vertrieb von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen sonstiger Art

Historie

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Management

NameRolle
Heiko Sallmann
seit 14.12.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Heiko Sallmann
Dresden
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

kfz STOPP GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

AKTIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. AUFWENDUNGEN FÜR DIE INGANG-
SETZUNG UND ERWEITERUNG DES
GESCHÄFTSBETRIEBES
10.000,00 15.000,00
B. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 4.047,00 507,00
C. UMLAUFVERMÖGEN 23.792,51 30.131,40
I. Vorräte 2.025,50 5.384,79
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
9.430,58 11.572,92
III. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
12.336,43 13.173,69
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL
GEDECKTER FEHLBETRAG
0,00 831,20
SUMME Aktiva 37.839,51 46.469,60
PASSIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL 1.870,85 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
- Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
Eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag -13.331,20 -1.115,99
III. Jahresüberschuss 2.702,05 0,00
IV. Jahresfehlbetrag 0,00 -12.215,21
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 831,20
VI. buchmäßiges Eigenkapital 1.870,85 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.404,50 2.235,02
C. VERBINDLICHKEITEN 34.564,16 44.234,58
SUMME Passiva 37.839,51 46.469,60

Anhang

Allgemeine Angaben

Durch die erstmalige Anwendung der durch die Artikel 1 bis 11 des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geänderten Vorschriften ändern sich die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden des Jahresabschlusses.

Die §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 des Handelsgesetzbuches wurden ggf. entsprechend Art. 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuches nicht angewendet. Von dem Wahlrecht, Vorjahreszahlen nicht an die geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes anzupassen, wurde Gebrauch gemacht.

Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geänderten Vorschriften des HGB wurden erstmals für das nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahr angewendet.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB und des GmbHG wurden angewendet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang zu finden.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde unter Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen für kleine Gesellschaften verzichtet.

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Soweit handels- und steuerrechtlich möglich, wurden in der Handels- und in der Steuerbilanz einheitliche Ansatz- und Bewertungsmethoden gewählt. Handelsrechtliche Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, wurden für steuerliche Zwecke nach § 60 Abs. 2 EStDV angepasst.

Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Im Jahresabschluss für ein vor dem 1. Januar 2010 beginnendes Geschäftsjahr war eine Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs nach § 269 des Handelsgesetzbuchs in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung gebildet worden. Nach Art. 67 Abs. 5 Satz 1 EGHGB wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, diese unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung des HGB fortzuführen.

Das Sachanlagevermögen wird - soweit abnutzbar - zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 410,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter aus Vorjahren, deren Anschaffungskosten 150,00 EUR, aber nicht 1.000,00 EUR übersteigen, wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst (Poolbewertung). Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Diese erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die notwendigen Gemeinkosten.

Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Am Bilanzstichtag erkennbare Einzelrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit länger als 1 Jahr betragen 3.800,00 EUR (VJ 0,00 EUR)

Flüssige Mittel (Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 9407,38 EUR (VJ 13.365,80 EUR).

Es bestehen lediglich branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist das Risiko der Inanspruchnahme im Bereich eines üblichen Geschäftsbetriebes.

Von der Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ein Ansatz passiver latenter Steuern erfolgte deshalb nicht. Eine Rückstellung latenter Steuern als Steuerrückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB wurde nicht gebildet. Die Auffassung des IDW wurde aufgrund verschiedener Literaturauffassungen nicht geteilt.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer im Geschäftsjahr war bestellt: Heiko Sallmann, Meister des KFZ-Handwerks

Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt.

Feststellung Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 wurde am 28.11.2011 festgestellt.

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