GeKa Bau
GmbH
Mainaschaff
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
59.995,03 |
75.147,00 |
| I.
Sachanlagen |
59.995,03 |
75.147,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
415.022,08 |
324.756,22 |
| I.
Vorräte |
266.459,11 |
77.081,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
147.272,40 |
221.044,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.290,57 |
26.630,23 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
167.104,26 |
|
| Summe
Aktiva |
642.121,37 |
399.903,22 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
84.065,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
59.065,19 |
58.444,21 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
251.169,45 |
-620,98 |
| IV.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
-167.104,26 |
|
| B.
Rückstellungen |
34.388,00 |
5.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
607.733,37 |
310.038,03 |
| Summe
Passiva |
642.121,37 |
399.903,22 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der GeKa Bau GmbH mit dem Sitz in
Mainaschaff, (Registergericht: Aschaffenburg, 14995), wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Änderung des Jahresabschlusses bezieht sich
auf die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie die Anhangangabe zu künftigen
finanziellen Verpflichtungen aus Leasingverträgen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden
stetig angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr.
2 HGB).
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und
7Jahren) angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Die beweglichen Anlagegegenstände
werden linear entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für die Zugänge bei den
geringwertigen Anlagegegenständen
(geringwertige Wirtschaftsgüter) werden die
steuerlichen Vorschriften zur Sofortabschreibung nach
§ 6 Abs. 2 EStG angewendet. Auch in der Handelsbilanz
steht diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer
nicht entgegen.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung der
unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach
Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten.
Zu den angesetzten
Herstellungskosten gehören neben den
Einzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten
inklusive der Fertigungsverwaltung sowie der Werteverzehr
des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist.
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf
der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die
erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene
Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).
Angaben zur Bilanz
Von den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen beträgt die
Laufzeit ausschließlich bis 1 Jahr.
Es besteht zum 31.12.2021 ein nicht
durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe
von TEUR 167,1.
Die Darstellung des
Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter
Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags.
Die Bilanz wurde
vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Von den
Verbindlichkeiten haben insgesamt TEUR 349,3 eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr, TEUR 58,4 eine Restlaufzeit
von 1-5 Jahren, TEUR 200,0 eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren
Sonstige Angaben
Aus dem Mietvertrag für die Büroräume
ergibt sich eine jährliche Zahlungsverpflichtung in
Höhe von TEUR 12,0 der Vertrag wurde auf unbestimmte
Zeit geschlossen
Aus den am Bilanzstichtag bestehenden
Leasingverträgen ergibt sich eine künftige
Zahlungsverpflichtung in Höhe von insgesamt TEUR 42,0.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres
beschäftigten Arbeitnehmer betrug 16 (ohne zur
Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer und
Geschäftsführer).
Mainaschaff, 31. Juli 2023 Tobias
Großmann, Geschäftsführer Marcus Kunkel,
Geschäftsführer
Feststellung des Jahresabschlusses
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2021 erfolgte am 31.07.2023.
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