Act-in GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes Maria Gerardus Camp seit 17.3.2023 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Madolex Group B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Madolex GmbH (vormals: Act-in Maintenance GmbH)KrefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Firma Madolex GmbH für das Geschäftsjahr 2012 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuch aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wird der Vermerk in der Bilanz gewählt. Der Jahresabschluss wird entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. a. Bilanzierungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert. b. Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Dem Vorsichtsprinzip wird Rechnung getragen. Es werden alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne sind dagegen nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert werden. Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bis 410€ wurden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Für die in 2008 und 2009 angeschafften Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 €, bei denen die sog. steuerliche Pool-Regelung angewendet wurde, wird die Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 8 EG-HGB in Anspruch genommen. Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Erkennbare Risiken wurden berücksichtigt. Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Vorauszahlungen für zukünftige Zeitraume abgegrenzt. Rückstellungen wurden mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildeten Erfüllungsbetrag bewertet und notwendig wie ausreichend bemessen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und zur Gewiin- und Verlustrechnung Das Stammkapital beträgt 25.000,00 EUR. Die Gesellschafterin hat zum 28.12.2012 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage i.H. von 3.000.000,00 EUR erbracht. Die Einzahlung erfolgte durch Einbringung einer Forderung gegenüber der Gesellschaft. Diese Forderung wurde von der Muttergesellschaft der Gesellschafterin in gleichlautender Höhe an die Gesellschafterin abgetreten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. IV. Ergänzende Angaben a) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es liegt eine buchmäßige Überschuldung vor, die nicht als Insolvenztatbestand gem. § 19 InsO zu qualifizieren ist. Eine Insolvenzverschleppung im Sinne der InsO liegt insofern nicht vor. Zur Ermittlung der Überschuldung im Sinne des Insolvenztatbestandes sind nicht die für den Jahresabschluss geltenden Bewertungsbestimmungen nach Handels- und Steuerrecht maßgebend, sondern es ist eine nach Zeitwerten ermittelte Vermögensbilanz heranzuziehen. Bezüglich des Darlehen gegenüber der Madolex Group B.V. existiert eine Rangrücktrittsvereinbarung zwischen der Madolex Group B.V. und der Firma Madolex GmbH. Die Firma Madolex Group B.V. wird eine Erfüllung ihrer gegen die Firma Madolex GmbH bestehenden Forderung erst nach Befriedigung aller Drittgläubiger verlangen und im Übrigen auf die Geltendmachung der Forderngen solange und soweit verzichten, wie dies zur Vermeidung der Überschuldung erforderlich ist. b) Angaben zu den Organen der Gesellschaft Die Geschäftsführung wird wahrgenommen durch
Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtig t und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Von der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird im Hinblick auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen.
Krefeld, 15.11.2013 Unterzeichnender Geschäftsführer Maria Geradus Camp sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2013 festgestellt. |
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